Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst: HessenFonds-Stipendien für Geflüchtete und Verfolgte - hochqualifizierte Studierende, Promovierende und Wissenschaftler:innen an hessischen Hochschulen

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) stellt im Rahmen des "HessenFonds für Geflüchtete und Verfolgte – hochqualifizierte Studierende und Wissenschaftler:innen" Stipendien an den staatlichen hessischen Hochschulen zur Verfügung. Die Förderung dient der Fortführung eines Studiums oder einer wissenschaftlichen Karriere an einer staatlichen hessischen Hochschule. Sie beträgt in der Regel ein Jahr. Studierende sollen vor allem in der Studieneingangsphase unterstützt werden.

Das Stipendienprogramm HessenFonds wird begleitet durch den World University Service. https://www.wusgermany.de/de.

Art der Förderung

Umfang der Förderung: Das HessenFonds-Stipendium beinhaltet folgende Stipendiensätze:

  • Studierende: 300 Euro/Monat
  • Promovierende: 1.200 Euro/Monat
  • Wissenschaftler:innen: 2.300 Euro/Monat

Hinweise zur Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt an der jeweiligen hessischen Hochschule. Die Hochschule nominiert die qualifizierten Bewerber:innen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Die Anträge für die Bewerbung sind bei den hessischen Hochschulen erhältlich. Bitte beachte, dass die Hochschulen die interne Frist selbst festlegen. Eine direkte Bewerbung beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ist nicht möglich.

Voraussetzungen

Voraussetzungen Geflüchtete:

Status als Asylberechtigte:r oder als anerkannter Flüchtling (i.d.R. nach §25 Abs.1 oder 2 oder §24 Aufenthaltsgesetz) oder Aufenthalt nach §22 Aufenthaltsgesetz

Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre. Folgeanträge müssen gesondert begründet werden.

Studierende:

  • Immatrikulation an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
  • herausragende Studienleistungen

Promovierende:

  • Annahme als Doktorand:in inkl. Betreuungszusage an einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
  • herausragende wissenschaftliche Leistungen

Wissenschaftler:innen:

  • Forschungs- oder Lehrplatzzusage sowie Betreuungszusage einer staatlichen Hochschule des Landes Hessen
  • herausragende Leistungen in Forschung oder/und Lehre

Voraussetzungen Verfolgte:

Nominiert werden können Personen, bei denen eine Gefährdung im Herkunftsland aufgrund der ethnischen, sexuellen, geschlechtlichen oder religiösen Identität bzw. aufgrund von politischem oder bürgerschaftlichem Engagement, das auf freiheitlich-demokratischen Prinzipien basiert und danach strebt, zu einem positiven gesellschaftlichen Wandel beizutragen, vorliegt.

Die Gefährdung kann eine Bedrohung des persönlichen Wohlergehens oder der Sicherheit (z.B. durch körperliche Gewalt, Verhaftung, Verweigerung von Bürger- und Bildungsrechten, Verlust der Arbeitsstelle/Promotionsstelle aus politischen Gründen oder Vergleichbares) sowie einen bewaffneten Konflikt im Herkunftsland umfassen.

Die Bewerber:innen müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Herkunftsland aufhalten. Ebenfalls nominiert werden, können Personen, die ihr Herkunftsland aus den genannten Gründen verlassen mussten und sich z.Zt. in einem Drittstaat aufhalten.

Die Verfolgung kann nachgewiesen werden durch:

  • Stellungsnahmen bzw. Dokumentationen des Scholars at Risk Network (SAR), des Council for at-Risk Academics (CARA) oder des Scholar Rescue Fund (SRF) soweit vorhanden und nicht älter als 12 Monate oder:
  • Eine glaubwürdige Dokumentation der Gefährdung von dritter Stelle, z.B. einer Nichtregierungsorganisation, Botschaft oder einschlägigen Forschungseinrichtung oder
  • Dokumente, die die Bedrohung der persönlichen Sicherheit beschreiben und/oder bestätigen, z.B. offizielle und andere Dokumente und Aufzeichnungen zur Beschreibung der Gefährdungslage, Social Media Posts, Haftbefehle, Bedrohungsnachweise, Polizeiberichte, richterliche Anordnungen oder ähnliche Dokumente.

Wichtig: Personen, die sich bereits in einem EU-Staat aufhalten, einen Aufenthaltstitel in einem EU-Staat besitzen, sich in einem EU-Staat im Asylverfahren befinden oder die aufgrund einer doppelten Staatsbürgerschaft oder anderer Umstände Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland haben sowie Staatsangehörige eines EU-Staates sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Art des Stipendiums
  • Allgem. Förderung, Lebensunterhalt

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