German Scholars Organization: Else Kröner-Fresenius-Förderinitiative für medizinische Spitzenforscher aus dem Ausland

Ziel der Förderinitiative ist es, Deutschlands Universitäten bei der Berufung medizinischer Spitzenforscher aus dem Ausland auf Professuren in Deutschland zu unterstützen.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gewinnung derjenigen Mediziner, die sich im Ausland um die produktive Verbindung von klinischer Tätigkeit und hochrangiger, mechanismenorientierter Forschung verdient gemacht haben. Sie sollen ihr im Ausland erworbenes Wissen und ihre Erfahrungen als „Brückenbauer“ zwischen Forschung und Klinik an Deutschlands Universitäten einsetzen und damit zum Fortschritt der klinisch orientierten medizinischen Forschung in Deutschland beitragen.

Berufungen von herausragenden Medizinern, die zum Zeitpunkt der Ruferteilung an einer ausländischen Hochschule tätig sind, an eine Universität in Deutschland können im Rahmen der Initiative mit maximal 250.000 Euro gefördert werden. Entscheidend ist dabei, dass die Mittel von der Universität flexibel beantragt werden können, um den Bedürfnissen des jeweiligen Kandidaten zu entsprechen und ihm ein konkurrenzfähiges Berufungsangebot vorlegen zu können.

Art der Förderung

In gut begründeten Ausnahmefällen ist eine Beantragung von bis zu 250.000 Euro möglich. Im Regelfall sollte die beantragte Fördersumme jedoch unter dem maximal möglichen Förderbetrag liegen. Die bewilligte Fördersumme wird, je nach geplanter Verwendung, einmalig oder in jährlichen Tranchen über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren ausgeschüttet.

Hinweise zur Bewerbung

Anträge auf Förderung sind nicht an bestimmte Fristen gebunden und können jederzeit gestellt werden. Antragsteller ist jeweils die Universitätsleitung.

Anträge sind auf dem Postweg einzureichen. Bitte verwenden Sie hierfür die zum Download bereitstehenden GSO-Formulare. Um den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen, können Sie uns die Antragsunterlagen zusätzlich elektronisch zukommen lassen.

Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der Website.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind private und öffentliche Universitäten in Deutschland. Bei gemeinsamen Berufungen können auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen an der Bewerbung beteiligt sein. In diesem Fall sollte die Zusammenarbeit der beiden Institutionen und die Rolle des zu Berufenden im Antrag geschildert werden.
  • Förderfähig sind alle Fächer der klinisch orientierten medizinischen Forschung.
  • Bei der zu besetzenden Position muss es sich um eine W1-/W2-/W3-Professur handeln. Auch befristete und Tenure Track-Professuren sind förderfähig.
  • Der zu berufende Kandidat muss vor der Berufung mindestens zwei Jahre im Ausland (d.h. außerhalb Deutschlands) wissenschaftlich tätig gewesen sein.
  • Das Programm ist offen für Forscher aller Nationalitäten, d.h. auch für deutsche Rückkehrer.
  • Die Antragsstellung kann nur dann erfolgen, wenn ein Ruf erteilt, aber vom Kandidaten noch nicht angenommen wurde.
  • Nimmt der Kandidat den Ruf an, bevor eine Förderentscheidung getroffen wurde, ist eine Förderung nicht mehr möglich.
Art des Stipendiums
  • Abschlussarbeiten
Zielregionen
  • Deutschland
Bildungsphasen
  • Wissenschaftler

Geförderte Fachrichtungen

Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften

Humanmedizin (ohne Zahnmedizin), Zahnmedizin

Kontakt zum Stipendiengeber