Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD): Stipendien zum Studium asiatischer Sprachen

Ziel des Programms ist es, Hochschulabsolventinnen und -absolventen die Möglichkeit zu geben, bereits vorhandene Kenntnisse asiatischer Sprachen, insbesondere des Chinesischen und des Japanischen, zu verbessern.

Art der Förderung

Gefördert wird die Teilnahme an einem Sprachkurs zur Vertiefung bereits während, neben oder nach dem Studium erworbener Sprachkenntnisse an einer Hochschule oder anerkannten Sprachschule des Gastlandes.

Dieses Stipendium gilt für die Dauer von 7 Monaten bis maximal 1 Jahr. Für die VR China und Taiwan beträgt die Dauer des Stipendiums 1 Jahr.

Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag weitere Leistungen gewährt werden:

  • Zuschlag für Ehepartner bzw. Lebenspartner in Höhe von monatlich 150 Euro
  • Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen (in der Erstbewerbung zu begründen)
  • Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze

Hinweise zur Bewerbung

Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Statt eines Studien- bzw. Forschungsplanes wird um eine ausführliche Erläuterung (nicht über 5 Seiten) gebeten, warum der Bewerber die Sprache seiner Wahl zu lernen begonnen hat und in welchem Zusammenhang er die Vertiefung der Sprachkenntnisse mit seinen späteren Berufsabsichten sieht.
  • Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Vorhaben (Motivationsschreiben).
  • Abschlusszeugnis, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls Vorlage einer Aufstellung sämtlicher bis dahin besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), deren Richtigkeit von der Hochschule (z.B. Akademisches Auslandsamt) bestätigt sein muss, sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt.
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (mit Einzelnoten)

Per Post einzureichen:

  • Ein aktuelles Gutachten eines Hochschullehrers, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt.

Bewerbungstermine

  • VR China, Taiwan, Hongkong, Macao, Singapur: 30. September 2022, Auswahltermin im Dezember für Förderbeginn ab September 2023
  • Japan und Korea: 16. März 2023, Auswahltermin im Juni für Förderbeginn ab September/Oktober 2023 oder ab März/April 2024 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)
  • Süd-/Südostasien und Ozeanien (ohne Australien und Neuseeland):30. September 2022, Auswahltermin Dezember für Förderbeginn ab Februar/März 2023 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland): 16. März 2023, Auswahltermin im Juni für Förderbeginn ab August/September 2023 (je nach Semesterbeginn im jeweiligen Gastland)

Voraussetzungen

Grundkenntnisse in einer der asiatischen Sprachen sind erforderlich.

Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber mit technischer, naturwissenschaftlicher sowie wirtschafts- oder verwaltungsbezogener Hochschulausbildung. Den Stipendiaten soll Gelegenheit gegeben werden, ihre während, neben oder nach dem Studium erworbenen Sprachkenntnisse an einer Hochschule oder anerkannten Sprachschule des Gastlandes zu vertiefen. Grundsätzlich steht den Bewerberinnen und Bewerbern die Wahl der Gasthochschule frei, doch behält sich der DAAD vor, das Stipendium für eine Gasthochschule seiner Wahl zu verleihen.

Der DAAD geht davon aus, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber die eventuell notwendigen Zulassungsformalitäten noch vor Verleihung des Stipendiums einleitet. Dies gilt nicht für die VR China und Taiwan.
Graduierte, die vor Stipendienantritt eines der folgenden Abschluss-Examen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder eines akkreditierten Studiengangs einer Berufsakademie abgelegt haben, oder über einen gleichwertigen ausländischen Abschluss verfügen, können sich bewerben:

  • mindestens dreijähriger Bachelor
  • Master
  • Magister
  • Diplom
  • 1. oder 2. juristische Prüfung
  • 1. oder 2. Staatsprüfung für das Lehramt
  • 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
  • 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Der Hochschulabschluss bzw. das Examen sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Liegen bereits Bachelor- und Masterabschluss vor, ist auf den Zeitpunkt des Erwerbs des Masterabschlusses abzustellen. Liegt bereits das 2. juristische Staatsexamen oder die 2. Staatsprüfung für das Lehramt vor, ist auf den Zeitpunkt des Erwerbs der 1. juristischen Staatsprüfung oder der 1. Staatsprüfung für das Lehramt abzustellen.

Graduierte, die ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, können sich für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt an einer Hochschule in einem Drittland bewerben. Wenn Sie sich zum Bewerbungstermin noch nicht länger als ein Jahr im Gastland befinden, können Sie sich für eine Fortsetzung des Studien- oder Forschungsaufenthaltes im Gastland bewerben.

Graduierte, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, können sich in aller Regel nur für einen Drittlandaufenthalt bewerben. Für eine Weiterförderung im Gastland müssen besondere Gründe vorliegen, die sich aus dem Vorhaben zwingend ergeben.

Bei Promovierten werden Bewerbungen aus dem Ausland in aller Regel nur für einen Aufenthalt in einem Drittland berücksichtigt.

In den folgenden Ausnahmefällen ist eine Weiterförderung im Gastland möglich

  • Sie haben sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als ein Jahr im Gastland aufgehalten.
  • Sie haben im Gastland promoviert und es liegen zwingende Gründe für die Förderung eines weiteren Vorhabens im Gastland vor. Bedingung: Das Vorhaben wird nicht an der Institution im Gastland durchgeführt, an der Sie promoviert haben.

Für eine Förderung aller im Ausland lebenden Bewerberinnen und Bewerber wird erwartet, dass sie die Absicht haben, nach Abschluss des jetzigen Studien- bzw. Forschungsabschnitts wieder nach Deutschland zurückzukehren.
Der DAAD setzt voraus, dass Sie die für die Durchführbarkeit des Vorhabens relevanten Informationen (Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, mögliche entgegenstehende Aufenthalts- und Reiseformalitäten) selbst recherchieren. Einige wichtige Hinweise können Sie auf den DAAD-Länderseiten finden, jedoch ist in der Regel zusätzlich die Kontaktaufnahme zur gastgebenden Institution erforderlich. Die Verantwortung für die gegebenenfalls erforderliche Einschreibung und insbesondere die Einhaltung von Fristen an ausländischen Hochschulen, die bereits vor dem Ergebnis der Stipendienauswahl liegen können, liegt auf Seiten der Bewerberinnen und Bewerber.

Art des Stipendiums
  • Studium im Ausland
  • Ideelle Förderung
Zielregionen
  • China
  • Japan
  • Sonstige (Asien)
Bildungsphasen
  • Diplom/Magister-Studenten
  • Master-Studenten
  • Bachelor-Studenten
  • Promovierende
  • Lehramtsstudenten / Staatsexamen
  • MBA-Studenten

Geförderte Fachrichtungen

Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften

Allgemeine und vergleichende Literatur und Sprachwissenschaft, Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch, Anglistik, Amerikanistik, Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften, Bibliothekswissenschaft, Dokumentation, Publizistik, Erziehungswissenschaften (Pädagogik), Evang. Theologie, -Religionslehre, Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen ohne Anglistik), Kath. Theologie, -Religionslehre, Kulturwissenschaften i.e.S., Romanistik, Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik, Sonderpädagogik, Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein, Geschichte, Philosophie, Psychologie

Rechtswissenschaften

Rechtswissenschaft

Sozialwissenschaften

Sozialwesen, Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften

Wirtschaftswissenschaften

Regionalwissenschaften, Verwaltungswissenschaft, Wirtschafts- und Gesellschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften

Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften

Agrarwissenschaften, Lebensmittel- und Getränketechnologie, Ernährungs- und Haushaltswissenschaften, Forstwissenschaft, Holzwirtschaft, Landespflege, Umweltgestaltung

Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften

Humanmedizin (ohne Zahnmedizin), Zahnmedizin, Gesundheitswissenschaften allgemein

Ingenieurwissenschaften

Ingenieurwesen allgemein, Maschinenbau/Verfahrenstechnik, Verkehrstechnik, Nautik, Vermessungswesen, Bergbau, Hüttenwesen, Elektrotechnik, Architektur, Innenarchitektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung

Kunst, Kunstwissenschaft

Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwissenschaft, Gestaltung, Kunst, Kunstwissenschaft allgemein, Musik, Musikwissenschaft

Mathematik, Naturwissenschaften

Biologie, Chemie, Geographie, Geowissenschaften (ohne Geographie), Informatik, Mathematik, Naturwissenschaften allgemein, Pharmazie, Physik, Astronomie

Sport

Sportwissenschaft

Veterinärmedizin

Veterinärmedizin

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