ZVS

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ZVS ist die Abkürzung für die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen. Die seit 1973 existierende Behörde hat ihren Sitz in Dortmund. Grund für ihre Gründung war das erste Numerus-Clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches eine überregionale Regelung für die Vergabe von Studienplätzen vorsah und immer wieder in Form eines entsprechenden Staatsvertrages bestätigt wurde.

Zweimal pro Jahr vergibt die ZVS Studienplätze an allen deutschen Unis in den Fächern Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin sowie an den Unis und FHs in NRW.

Ab dem Wintersemester 2005/2006 endet die Frist bereits am 31. Mai, für das Sommersemester am 30. November. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur die jeweils aktuellen Abiturienten: Wer nach dem 15. Januar die Reifeprüfung macht, kann sich im selben Jahr bis zum 15. Juli bewerben. Das neue Verfahren gilt für die sechs Fächer, deren Zulassung die ZVS bundesweit vergibt.. In diesen Fächern werden die Studienplätze zudem nach einem neuen Modus verteilt. Die ZVS vergibt 20 Prozent der Plätze an die Abiturbesten und 20 Prozent nach Wartezeit. Über die anderen 60 Prozent entscheiden die Hochschulen selbst, etwa über Auswahlgespräche oder Eignungstests.

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