Wartezeit
aus e-fellows.net wiki, dem Wissensspeicher von e-fellows für e-fellows
Zeit nach Semestern, in der der Bewerber nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht in der Bundesrepublik studiert hat. Eine Berufsausbildung, Berufstätigkeit, ein Dienst oder der zweite Bildungsweg lassen sich mit bis zu vier Halbjahren anrechnen. Parkstudien zählen nicht als Wartezeit.