Urlaubssemester
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Semester, in denen ein Student beurlaubt ist, zählen nicht als Fachsemester, wohl aber als Hochschulsemester. Während eines Urlaubssemesters dürfen keine Lehrveranstaltungen besucht, aber Prüfungen abgelegt werden. In dieser Zeit besteht auch kein Anspruch auf BAföG.
