Studienstiftung des deutschen Volkes

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Dieser Artikel beschreibt das Auswahlverfahren für ein Stipendium bei der Studienstiftung des deutschen Volkes. Die Leistungen des Stipendiums können ergänzt werden.

Inhaltsverzeichnis

Aufnahmemöglichkeiten

Man kann sich generell nicht selbst bewerben, sondern muss vorgeschlagen werden:

  • von der Schule (Gymnasium/Gesamtschule) aufgrund der Abiturleistung
  • vom Prüfungssekretariat der Hochschule aufgrund der Leistung in Vordiplom/Zwischenprüfung
  • von einem Hochschulprofessor, diese haben jederzeit das Recht, geeignete Studenten vorzuschlagen (das ist insbesondere die einzige Aufnahmemöglichkeit in die Promotionsförderung)
  • als Sieger bei den Bundeswettbewerben Informatik/Mathematik/Sprachen oder bei Jugend forscht etc.

Je nach Vorschlag unterscheidet sich auch das Auswahlverfahren. Als Sieger eines Bundeswettbewerbs oder als Teilnehmer eines internationalen Wettbewerbs ist eine direkte Aufnahme ohne weiteres Auswahlverfahren möglich. Insbesondere ist dies in der Regel beim Bundeswettbewerb Informatik und der Internationalen Olympiade in Informatik der Fall (Stand: 1999). Im Folgenden wird über das Auswahlverfahren durch Schulvorschlag (Stand: Abitur 2004) berichtet, welches unterschiedlich von der Vordiplomsauswahl ist.

Ab 2009 wird sich an dem Auswahlverfahren einiges ändern. Laut Gerhard Teufel (Generalsekretär der Studienstiftung des deutschen Volkes) wird es dann auch möglich sein, sich als Schüler selbst für das Stipendium zu bewerben. Nachzulesen ist die Neuerung in einem Interview mit Teufel.

Auswahlseminar

Jede Schule (jeder Oberstudiendirektor) darf pro angefangenen 50 Abiturienten einen Kandidaten für die Studienstiftung vorschlagen. Der Direktor muss dann begründen, warum er den Vorgeschlagenen für geeignet haelt. Ich habe dieses Schreiben nicht einsehen können, habe aber von anderen Schulen gehört, bei denen die Lehrer es in Zusammenarbeit mit dem Schüler erstellt haben.

Mit diesem Vorschlag darf man sich innerhalb von zwei Jahren bei der Stiftung bewerben. Voraussetzung dafür ist, dass man sein Studium aufgenommen hat.

Vorher müssen die Bewerber einen Bewerbungsbogen mit allgemeinen Fragen (Hobbys, Interessen usw.) ausfüllen und einen ausführlichen Lebenslauf erstellen, der die Grundlage für die Einzelgespräche (s.u.) bildet.

Das eigentliche Auswahlseminar findet von Freitag bis Sonntag in einer Jugendherberge o.ä. statt, bei meinem waren etwa 50 Bewerber und 10 Mitglieder der Auswahlkommission (z.B. Professoren und ehemalige Stipendiaten) anwesend.

Die Bewerber werden (zufällig? - zumindest waren die Studienfächer bunt gemischt) in 6er-Gruppen eingeteilt. Während des Seminars nimmt jeder Bewerber an zwei Einzelgesprächen und sechs Gruppendiskussionen teil, von denen er eine durch sein Referat selbst einleitet.

Gruppendiskussion

Jeder Bewerber muss zum Seminar ein ca. zehnminütiges Referat zu einem selbstgewählten Thema vorbereiten, das dann in der Gruppe vorgetragen wird. Anschließend wird über das Thema 20 Minuten in der Gruppe diskutiert. Es empfiehlt sich daher ein Thema auszuwählen, bei dem einerseits die anderen Teilnehmer mitdiskutieren können und das andererseits auch genug Raum für Diskussionen bietet. Wer ein Superspezialthema in den zehn Minuten erschöpfend behandelt, darf sich nicht wundern, dass die anschließende Diskussion etwas schleppend verläuft. Die zwei Mitglieder der Auswahlkommission machen sich nur Notizen und nehmen an der Diskussion nicht teil. Im Anschluss gibt es daher auch kein Feedback an die Gruppe oder den Referenten. Da es erklärtes Ziel der Studienstiftung ist Stipendiaten auszuwählen, die sich während und nach dem Studium für die Gesellschaft engagieren, sind exzellente Noten zwar Voraussetzung aber nicht ausreichend. Gerade in der Gruppendiskussion offenbaren sich die sozialen Fähigkeiten: Dominiert man die Diskussion oder integriert man, kann man sich nur beim eigenen Thema einbringen oder kann man bei allen Themen konstruktiv zur Diskussion beitragen? Kurzum: integres, kompetentes und höfliches Auftreten ist unabdingbar.

Einzelgespräche

Die beiden ca. 40-minütigen Einzelgespräche werden mit zwei verschiedenen Kommissionsmitgliedern geführt. Grundlage der Gespräche sind der Lebenslauf und der Bewerbungsbogen. In meinen Gesprächen ging es um meine Berufswahl ("warum Lehramt?"), dann sollte ich das Thema meiner Facharbeit laienverständlich erklären (mein Fach war Mathematik), schließlich ging es noch um meine Erwartungen an ein evtl. Stipendium und ein aktuelles politisches Thema.

In der Einladung zum Seminar stand: "Eine Vorbereitung auf die Einzelgespräche ist weder möglich noch nötig". Dies ist im Grundsatz richtig. Allerdings sollte man sich Antworten auf einige Fragen zurecht legen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in jedem Prüfungsgespräch vorkommen: zum einen warum gerade DU in die Studienstiftung aufgenommen werden solltest, und warum du gerade in die STUDIENSTIFTUNG aufgenommen werden möchtest. Des Weiteren ist klar, dass eine Frage kommt, warum man sein Studienfach gewählt hat usw. Außerdem können auch Fragen wie "Welches Buch haben sie zuletzt gelesen, skizzieren sie mal den Inhalt" kommen. Auch ungewöhnliche Punkte im Lebenslauf werden gerne beleuchtet, mal wohlwollend, mal kritisch. Auch dabei hilft es, sich in die Situation eines Prüfers hineinzuversetzen. Das gesellschaftliche und politische Leben der letzten Zeit im Gedächtnis zu haben empfiehlt sich ebenfalls.

Bei den Seminaren zur Vordiplomsauswahl ist eines der Einzelgespräche als Fachgespräch gekennzeichnet. Dies bedeutet jedoch lediglich, dass das Kommisionsmitglied aus der selben bzw. einer ähnlichen Fachrichtung wie der Bewerber stammt. Über den Verlauf dieses Gespräches kann man keine genauen Vorhersagen machen. Mal kann es sein, dass das Gegenüber ein besuchtes Seminar interessant finden und über das Thema reden will, oder er findet sein Fachgebiet ganz wichtig und will ein Grundverständnis davon im Kandidaten wieder finden. Oder er fängt mit einer ganz allgemeinen Frage an, wie "es gibt kein richtig oder falsch" und möchte ein Grundverständnis des Studiums im Kandidaten finden. Bei den Musikwissenschaftlern könnte eine sein, "was unterscheidet Bach von Mozart".

Bewertung

Es kommt nicht primär auf Spezialwissen an, sondern darauf, ob man zu dem jeweiligen Thema eine fundierte Meinung hat und diese verteidigen kann. Spontanität spielt bei den Einzelgesprächen auch eine große Rolle, auf die (eigene) Gruppendiskussion kann man sich dagegen hinreichend gut vorbereiten.

Jedes Kommissionsmitglied kann pro Bewerber und Sitzung 0-10 Punkte vergeben. Grundsaetzlich wird jeder Fall mit allen Kommissionsmitgliedern diskutiert und entschieden. Ab 24 Punkten (z.B. 3*8) ist man auf jeden Fall dabei, mit 21 Punkten hat man gute Chancen (wenn ich mich recht entsinne). Zwei mal zehn und ein mal vier ist ein theoretisches Ergebnis, die Bewertungen liegen allerdings meist sehr nah beieinander. Der Mitarbeiter der Studienstiftung selber hat keine Stimme, nimmt jedoch an der Diskussion teil. Wie viele Punkte jeder Bewerber schließlich erreicht hat, wird ihm nicht mitgeteilt. Es kommt nur eine allgemein gehaltene Zu- bzw. Absage. Zur Begründung hieß es, man wolle nicht, dass Teilnehmer sich über ein knappes nicht-Bestehen oder eine zu schlechte Punktzahl ärgern. Persönliches Feedback wird wegen des großen Aufwands nicht gegeben.

Im Fall der Absage ist ein erneuter Vorschlag (z.B. beim Vordiplom) möglich.

Gruppe zum Auswahlverfahren der Studienstiftung in der e-fellows.net community

In der Gruppe "Auswahlgespräche bei Begabtenförderungswerken" in der e-fellows.net community kannst du anderen e-fellows.net-Stipendiaten und Alumni deine Fragen zur Studienstiftung und zum Auswahlverfahren stellen und sehen, was andere gefragt und geantwortet haben (nur für e-fellows.net Stipendiaten und Alumni).

Aufnahmeverfahren für die Promotionsförderung

Das Aufnahmeverfahren für die Promotionsförderung besteht aus folgenden Stufen:

  • Vorschlag des betreuenden Hochschullehrers
  • Der Kandidat erhält dann von der Studienstiftung eine Bewerbungsmappe, die mit einem ausgefüllten Fragebogen, sowie Zeugnissen, Lebenslauf, Zusammenfassung des Promotionsvorhabens und dem Gutachten eines Hochschullehrers (nicht der Betreuer) bestückt in doppelter Ausfertigung zurückgeschickt werden muss. Aufgrund dieser Mappe erfolgt seitens der Studienstiftung eine Vorauswahl.
  • Am Schluss steht ein persönliches Gespräch mit einem von der Studienstiftung bestimmten Hochschullehrer (üblicherweise an einer anderen Universität). Dieser verfasst auf der Grundlage des Gesprächs ebenfalls ein Gutachten. Dieses sowie ein Gutachten eines weiteren Hochschullehrers auf der Grundlage der Bewerbungsmappe sind ausschlaggebend für die endgültige Entscheidung über eine Aufnahme in die Promotionsförderung.

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Weitere Programme in Kooperation mit der Studienstiftung:

Weblinks

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