Studiengebührenbefreiung für Stipendiaten von Begabtenförderungswerken und von e-fellows.net
aus e-fellows.net wiki, dem Wissensspeicher von e-fellows für e-fellows
An einigen Universitäten in Deutschland können Stipendiaten von staatlichen Begabtenförderungswerken einen Antrag auf Studiengebührenerlass stellen. Ist deine Hochschule dabei oder ist keine Befreiung geplant? Informiere die anderen e-fellows über den Stand an deiner Uni oder über das Prozedere zur Befreiung. Klicke dazu einfach im jeweiligen Bundesland auf "[bearbeiten]" und füge deine Informationen ein.
Unis, die explizit e-fellows.net-Stipendiaten befreien
Dokument für die Gebührenbefreiung
Stipendiaten von e-fellows.net können das folgende Dokument nutzen, wenn sie an ihrer Hochschule den Antrag auf Gebührenbefreiung stellen und e-fellows.net erklären möchten:
Baden-Württemberg
Uni Stuttgart
Kriterien für Hochbegabtenbefreiung siehe [[1]]. Im wesentlichen zusammengefasst: Gutes Abitur oder Vordiplom in der Regelstudienzeit unter den besten 5% des jeweiligen Studiengangs werden befreit.
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau
An der Uni Freiburg werden Stipendiaten von Begabtenförderungswerken auf Antrag von den Studiengebühren befreit. Sie müssen einen kurzen Antrag stellen und eine beglaubigte Kopie der Stipendienbescheinigung mit einschicken.
An der Uni Freiburg werden nach dem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtes überhaupt keine Befreiungsanträge aufgrund von "Begabung" mehr bearbeitet. (Quelle: Uni Freiburg). Für das aktuelle Semester ist die Begabtenregelung aufgehoben, wie es in der Zukunft aussieht ist unklar. Die Universität will gegen das Urteil in Revision gehen, die Entscheidung ob sie das überhaupt dürfen fällt jedoch erst im Oktober, und selbst wenn sie dürfen wird es nochmal lange dauern bis ein erneutes Urteil gesprochen wird. So lange wird es wohl keine Befreiung aufgrund von "Begabung" geben.
Staatliche Hochschule für Musik Freiburg im Breisgau
An der Hochschule für Musik Freiburg im Breisgau ist zur Zeit keine Befreiung von den Studiengebühren möglich.
Hochschule Furtwangen
An der Hochschule Furtwangen werden Stipendiaten von Begabtenförderungswerken auf Antrag von den Studiengebühren befreit. E-Fellows.net gehört jedoch nicht zu den anerkannten Organisationen und wird deshalb nicht als Grund zur Studiengebührenbefreiung akzeptiert.
Fachhochschule Heidelberg
An der FH Heidelberg ist zur Zeit keine Befreiung von den Studiengebühren möglich.
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
bisher keine Befreiung, eventuell wird im nächsten Jahr neu entschieden, wie und ob Stipendiaten befreit werden
PH Heidelberg
An der PH Heidelberg werden Stipendiaten von Begabtenförderungswerken auf Antrag von den Studiengebühren befreit.
Universität Konstanz
Als Mitglied eines Begabtenförderungswerkes, stellt man einfach einen Antrag auf Gebührenbefreiung und bekommt diese erlassen. Die Universität Konstanz erkennt das e-fellows.net-Stipendium als gleichwertigen Nachweis der Hochbegabung an. Während der Förderung durch e-fellows.net werden den Stipendiaten die Studiengebühren erlassen. Dies geschieht jedoch für das laufende Semester anteilig und abhängig vom Zeitraum der Förderung.
Filmakademie Baden-Württemberg
Die Filmakademie Baden-Württemberg befreit keinerlei Studenten von Begabtenförderwerken von Studiengebühren. Ein eigener Antrag wurde abgelehnt. Begründet wird dies, durch die generelle hohe Begabung jedes aufgenommenen Studenten zum Zeitpunkt der Bewerbung und späteren Berechtigung zum Studium an dieser Hochschule...
Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
An der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim ist zur Zeit keine Befreiung von den Studiengebühren möglich.
Universität Mannheim
Im Jahr 2007 wurde von der Universität ein Sponsorenpool eingerichtet, der Anfang 2008 insgesamt 124 Gebührenstipendien (1.000 Euro für zwei Semester) an die leistungsstärksten Studierenden vergeben hat. Eine Eigenbewerbung war nicht möglich. Die Uni plant, diese Förderung fortan jedes Jahr zu vergeben. Bei über 11.000 Studierenden werden somit derzeit ca. 1 Prozent der Studierenden gefördert.
Darüberhinaus ist an der Uni Mannheim zur Zeit keine Befreiung von Studiengebühren möglich.
Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart
An der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart ist zur Zeit keine Befreiung von den Studiengebühren möglich.
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Weit überdurchschnittlich begabte Studenten mit Abiturdurchschnitt 1,2 oder besser und Stipendiaten von einem der elf Begabtenförderungswerke können sich von den Studiengebühren befreien lassen.
Außerdem sind Promotionsstudenten, bestimmte ausländische Studierende und Studierende im Praktischen Jahr und Parallelstudium befreit.
Auf Antrag können auch wegen Beurlaubung, Kindeserziehung, 3.-Kind-Regelung und Behinderung die allgemeinen Studiengebühren erlassen werden. Näheres Auf der Website des Studentensekretariats.
Universität Ulm
Die Universität Ulm befreit Stipendiaten ausgesuchter Förderwerke. Mehr dazu auf der Webseite der Universität Ulm. Darüber hinaus werden auch Schüler mit einem deutschen Abitur der Note 1,0 für die ersten beiden Semester von der Studiengebühr befreit. Für das dritte und vierte Semester zählt die Orientierungsprüfung. Wenn diese mindestens mit 1,5 bestanden wurde und man zu den 5% der Besten seines Studiengangs gehört, kann man die Studiengebühren auf Antrag erlassen bekommen. Ebenso kann man nach dem erfolgreichen Abschluss zentraler Prüfungen (z.B. Vordiplom) aufgrund guter Leistung eine Befreiung ("Studiengebührstipendium") für die nächsten beiden Semester beantragen, wenn man zu den top 5% seines Studiengangs gehört.
Zeppelin University Friedrichshafen
Die Zeppelin University befreit Stipendiaten aller 11 Begabtenförderungswerke in Deutschland zur Hälfte von den Studiengebühren für einen Master in den Studiengängen "Corporate Management & Economics", "Communication & Cultural Management" und "Public Management & Governance". Hier gibt es ausführliche Informationen zum Studienangebot der Zeppelin University.
Bayern
Jede bayerische Hochschule ist selbst für die Beitragserhebung und die Prüfung von Befreiungsanträgen verantwortlich. Die Anträge sind direkt an den Hochschulen erhältlich und müssen auch dort gestellt werden. Informationen zum Antrag gibt es hier oder an der jeweiligen Universität. Darüber hinaus haben die Hochschulen die Möglichkeit, bis zu zehn Prozent der Studierenden für besondere Leistungen von der Beitragspflicht zu befreien. Die Hochschulen können z.B. Studierende befreien, die hervorragende Prüfungsleistungen erzielen, die Tutorien für ihre Kommilitonen übernehmen oder besonderen Einsatz in der Hochschulselbstverwaltung zeigen. Allerdings werden Studierende aus Familien, die für drei oder mehr Kinder Kindergeld bekommen, auf Antrag von den meist 500€ Studiengebühren in Bayern befreit. Ausführliche Informationen dazu gibt es beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Universität Augsburg
Momentan ist leider keine Befreiung von den Studiengebühren für Stipendiaten möglich.
Fachhochschule Deggendorf
An der FH Deggendorf werden Stipendiaten nicht von den Studienbeiträgen befreit. Dafür gibt es aber ein in Bayern einzigartiges Bonusprogramm, wodurch sehr gute und engagierte Studenten gefördert werden. Mehr dazu auf der Seite des Studentischen Konvents[2] Außerdem sind die Studienbeiträge in Deggendorf mit 370,- Euro in ganz Bayern am niedrigsten .
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
An der Uni Bamberg werden Stipendiaten von Begabtenförderungswerken nicht von den Studiengebühren befreit. Unter welchen Umständen eine Befreiung möglich ist kann hier nachgelesen werden: Informationen zur Studiengebühren-Befreiung an der Uni Bamberg
Katholische Universität Eichstätt
Studiengebühren werden nicht erstattet! Der Antrag wird mit der Begründung abgelehnt, dass e-fellows kein anerkanntes Begabtenförderungswerk ist, da es kein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke der Bundesrepublik Deutschland ist.
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Auch in Erlangen werden 500 € Studiengebühren gefordert.
Befreiungen gibt es nur für die "Klassiker" Erziehung eines Kindes, wenn die Eltern für drei oder mehr Kinder Kindergeld bekommen und ähnliches. Der Paragraph "§7 Befreiung wegen besonderer Leistungen" in der Studienbeitragssatzung [3] wurde aufgehoben, daher ist hier wohl nichts zu machen.
Fachhochschule Hof
An der FH Hof werden Stipendiaten von Bagbtenförderungswerken von den Studiengebühren befreit.
Fachhochschule Ingolstadt
In den ersten drei Semestern werden Studenten mit einer Hochschulzugangsberechtigung von 1,3 oder besser von den Studienbeiträgen (Höhe: 500 €) befreit. Gilt auch für postgraduale Studiengänge. Ab dem 4. Semester ist bisher keine Befreiung für Stipendiaten möglich.
Hochschule für Philosophie München
Alle Hochbegabtenstipendiaten, die eine Förderung für den Lebensunterhalt erhalten, können ebenso wie BAföG-Empfänger ein Studienstipendium (= Nachlass von bis zu 250€ pro Semester) beantragen. Für Details siehe http://www.hfph.mwn.de/studium/beitraege/
Fachhochschule München
DAAD und vergleichbare Vergabestellen für Stipendien werden befreit. Notwendig ist das Einreichen einer Bestätigung zur Teilnahme an einem Stipendium.
Ludwig-Maximilians-Universität München
An der LMU München ist derzeit keine Befreiung von den Studiengebühren möglich.
Technische Universität München
An der TU München ist derzeit keine Befreiung von den Studiengebühren möglich.
Universität Bayreuth
Auch die Universität Bayreuth erhebt Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro (zur bayerischen Rechtslage siehe bereits Universität Passau).
Von diesen Beiträgen können Studenten bestimmter Gruppen befreit werden. Dazu gehören laut Antragsformular auch solche, die von einem "Begabtenförderungswerk, das Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke in der Bundesrepublik Deutschland ist, vom DAAD oder nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz gefördert werden oder in die Bayerische Eliteakademie aufgenommen" wurden, als e-fellows.net-Stipendiat wird man nicht von den Studiengebühren befreit. Stipendiaten müssen einen schriftlichen Nachweis ihres Förderungswerkes bei der zentralen Universitätsverwaltung vorlegen. Dann werden sie für das folgende Semester von den Studiengebühren befreit.
Der Antrag (hier abzurufen) ist für das laufende Semester bis zum 30. April einzureichen.
Universität Passau
Die Universität Passau erhebt Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Student und Semester. Diese Beiträge sind im Bayerischen Hochschulgesetz verankert. Im Gesetz wurde auch festgelegt, dass bis zu zehn Prozent der Studenten eines Studiengangs und Jahrgangs aufgrund besonderer Leistungen von den Gebühren befreit werden können.
Diese zehn Prozent verteilen sich an der Universität Passau wie folgt: Den besten fünf Prozent jedes Studiengangs werden auf Antrag nachträglich die Studienbeiträge erlassen. Außerdem werden auf Antrag die Stipendiaten der "ARGE deutscher Begabtenföderungswerke", der Bayrischen Begabtenförderung und der Bayrischen Eliteakademie sowie alle DAAD-Stipendiaten, die in Passau studieren, befreit.
Den Antrag zum Erlass der Studiengebühren gibt es online. Er kann hier heruntergeladen werden und sollte der Studentenkanzlei inklusive einer Bescheinigung über die Förderung durch das jeweilige Förderungswerk im Sommersemster bis spätestens 30. April, im Wintersemester bis 31. Oktober vorliegen. Tritt allerdings der Befreiungsgrund, also im Stipendienfall die Verleihung des Stipendiums, erst nach diesem Datum ein, so kann höchstens bis Semesterende ein Antrag auf Beitragsbefreiung für das laufende Semester gestellt werden.
Die Uni Passau hat eine neue Richtlinie zur Befreiung von Studienbeiträgen erlassen. Danach können Stipendiaten von Stipendiengebern, die ähnliche Auswahl- und Aufnahmekriterien wie die Begabtenförderungswerke anlegen und darüber hinaus eine Vereinbarung mit der Uni Passau geschlossen haben, von den Studiengebühren befreit werden.
Mehrere e-fellows-Stipendiaten wurden für das Wintersemester 08/09 auf Antrag befreit. Die automatisch generierte Stipendiumsbescheinigung ist als Nachweis ausreichend.
Universität Würzburg
Die Universität Würzburg erhebt ebenfalls 500 € Studiengebühren.
In der Satzung der Universität tauchen die möglichen 10% Befreiung "aufgrund besonderer Leistungen" (Zitat aus dem Bayerischen Hochschulgesetz) überhaupt nicht mehr auf. Auf Nachfrage teilte die Hochschulleitung mit, dass sie die Regelungen diesbezüglich den Fakultäten überlässt.
Da die Fakultäten jedoch meist den Verwaltungsaufwand scheuen, gibt es bisher kaum Regelungen dazu. Daher haben auch keine Stipendiaten eine pauschale Befreiungsmöglichkeit.
Insofern stehen hier in Würzburg nur die gesetzlich festgelegten Befreiungsgründe zur Verfügung, also z.B. Erziehung eines Kindes, Behinderung, Promotion (für 6 Semester).
Berlin
In Berlin sind derzeit keine Studiengebühren geplant.
Brandenburg
In Brandenburg gibt es derzeit (noch) keine Studiengebühren.
Bremen
Hamburg
Universität Hamburg
Die ersten 3 Semester des Studiums:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung bis einschließlich 1,3
- Frühstudierende, die Lehrveranstaltungen mit „gut“ und besser bestanden haben
- Ausländische Studierende die leistungsorientierte Stipendien der FHH, des DAAD oder diesen vergleichbare Stipendien erhalten
- nach der Gesamtnote der nach dem ersten Semester erbrachten Prüfungsleistungen 5 % besten ausländischen Studierenden
- Bei Masterstudiengängen, die beim ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses zu den 5 % Besten gehören für die Dauer der Regelstudienzeit
Studiengebührenbefreiung während des Studiums:
5 % Besten einer benoteten Zwischenprüfung, einem benoteten Vordiplom, einem Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung oder einer vergleichbaren benoteten Prüfung bis zum Ende der Regelstudienzeit
Studiengebührenbefreiung während des gesamtes Studium:
- 5 % Besten ihres Abschlussjahrgangs, die ihr Studium in der Regelstudienzeit absolviert haben
- Besondere Regelung für ausländische Studierende
Hessen
Philipps-Universität Marburg Eine Befreiung von der Zahlung der Studiengebühren ist für Stipendiaten von Begabtenförderungswerken an der Philipps-Universität Marburg derzeit nicht möglich. Bis zu 10 vom Hundert der Studierenden an der Hochschule werden jedoch von der Zahlungspflicht befreit, wenn weit überdurchschnittliche Leistungen im Studium erbracht werden.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit keine Studiengebühren geplant.
Niedersachsen
Georg-August-Universität Göttingen
An der Georg-August-Universität Göttingen wird aus öffentlichen Mitteln geförderten Promotionsstudenten die Verwaltungsgebühr in Höhe von 75 Euro erlassen.
Hochschule für Musik und Theater Hannover
An der Hochschule für Musik und Theater Hannover ist derzeit keine Befreiung von den Studiengebühren möglich.
Tierärztliche Hochschule Hannover
An der Tierärztliche Hochschule Hannover ist derzeit keine Befreiung von den Studiengebühren möglich.
Universität Osnabrück
An der Universität Osnabrück ist eine Befreiung von den Studiengebühren möglich, zudem wird die Verwaltungsgebühr in Höhe von 75 Euro erlassen.
Technische Universität Braunschweig
An der TU Braunschweig werden 5% aller eingenommenen Studiengebühren wieder als leistungsbezogene Stipendien (je 500€) ausgeschüttet. Um dieses Stipendium zu erhalten, muss man sich in der Mitte der vorhergehenden Semesters auf der Homepage der TU Braunschweig bewerben. Dafür genügt es, sein Vordiplom und relevante Scheine sowie ein Motivationsschreiben zu versenden.
Nordrhein-Westfalen
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
An der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen ist derzeit keine Befreiung von den Studiengebühren möglich.
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
An der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn werden den Stipendiaten der Studienstiftung des Deutschen Volkes auf kurzem Anschreiben inklusive Bescheinigung der Stiftung und Immatrikulationsbescheinigung eine jährliche Pauschale von 1000 Euro erstattet.
Katholische Fachhochschule NW - Abteilung Paderborn
An der Fachhochschule NW - Abteilung Paderborn ist derzeit keine Befreiung von den Studiengebühren möglich, aber die Verhandlungen laufen.
Ruhr Universität Bochum
An der Ruhr Universität Bochum ist derzeit keine Befreiung von den Studiengebühren möglich.
Westfälische Wilhemsuniversität Münster
An der Westfälischen Wilhemsuniversität Münster ist derzeit keine Befreiung von den Studiengebühren möglich. Mitglieder des Olympiakader können sich befreien lassen. Allerdings sind die Gebühren mit einer Höhe von 275,- Euro relativ erträglich.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz sind zur Zeit keine Studiengebühren geplant.
Saarland
Universität des Saarlandes
Laut Gebührengesetz können die einzelnen Fakultäten aufgrund besonderer Leistungen befreien. Bisher noch keine definitive Entscheidung über faktische Regelung.
Sachsen
In Sachsen werden bislang keine Studiengebühren für ein Erststudium erhoben.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt werden bislang noch keine Studiengebühren erhoben. Lediglich im Falle eines deutlichen Überschreitens der Regelstudienzeit müssen Langzeitstudiengebühren gezahlt werden.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es derzeit (noch) keine Studiengebühren.
Thüringen
In Thüringen werden bis mindestens 2009 keine Studiengebühren für ein Erststudium erhoben. Seit dem Wintersemester 2006/2007 werden allerdings Verwaltungsgebühren für die Semstereinschreibung berechnet. Davon werden Stipendiaten der Begabtenförderwerke nicht befreit. Im Falle eines deutlichen Überschreitens der Regelstudienzeit müssen außerdem Langzeitstudiengebühren gezahlt werden. Da es ähnliche Ausnahmeregelungen für die Erhebung von Langzeitstudiengebühren und die Förderung über die Regelstudienzeit hinaus gibt, wäre es ungewöhnlich, wenn ein Stipendiat Langzeitstudiengebühren zahlen müsste.
