Staatsexamen
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Abschlussprüfung für Ärzte, Pharmazeuten, Lebensmittelchemiker, Lehrer und Juristen, die nach staatlicher Ordnung vor Wissenschaftlern und Behördenvertretern abgelegt werden muss. Bei Lehrern und Juristen folgt nach der Ersten Staatsprüfung ein Referendariat, das mit der Zweiten Staatsprüfung abschließt.
