Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
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Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist zuständig für die Gesetze zum Schutz der Teilnehmer von Fernunterrichts-Studiengängen. Sie entscheidet über die Zulassung von Fernunterrichts-Studiengängen und kontrolliert diese regelmäßig auf ihre Rechtmäßigkeit und Qualität. Außerdem veröffentlich die ZFU zusammen mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) jährlich den "Ratgeber für Fernunterricht" mit einem Verzeichnis aller zulässigen Fernlehrgänge.