Referendariat

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Nach dem ersten Staatsexamen müssen Juristen und Lehramtsstudenten ein circa zweijähriges Referendariat absolvieren. Es bildet den Übergang vom Studium zum endgültigen Berufseinstieg. Den Abschluss bildet das zweite Staatsexamen.

Die Ausbildung für angehende Lehrer findet zum einen in Studienseminaren zum anderen an einer zugewiesenen Ausbildungsschule statt.

Das juristische Referendariat ist in fünf Stationen eingeteilt: Zivilstation, Strafstation, Verwaltungsstation, Anwaltsstation und Wahlstation. Die Länge der einzelnen Stationen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

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