Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

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Artikel über Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz, derzeit mit Fokus auf Baden-Württemberg. Ausbau mit Beispielen andere Bundesländer erwünscht

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemeine Informationen

Die meisten Bundesländer vergeben Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG). Die Dauer der Förderung ist i.d.R. auf zwei Jahre begrenzt. Für die jeweiligen Universitäten gibt es mehrere Plätze, die nach Fakultäten aufgeschlüsselt vergeben werden (Aushänge beachten betreffend der Vergabetermine/ bzw. auf der Uni-Homepage recherchieren).

Die Stipendien werden von einem Gremium der Universität vergeben. Einzureichen sind ein umfangreicher Arbeitsplan und ein Gutachten des Doktorvaters //und oft auch weiterer Professoren, setzt euch also rechtzeitig mit einigen in Verbindung//.

[Bearbeiten] Leistungen in Baden-Württemberg

Die finanzielle Höhe des Stipendiums kann von jeder Hochschule selbst festgelegt werden und kann maximal 1500 Euro betragen. Sach- und Reisekosten sind normalerweise pauschal im Stipendium enthalten. Somit entspricht die finanzielle Unterstützung ungefähr einer halben Stelle. Zusätzliche Tätigkeiten müssen dem Promotionsvorhaben dienlich sein und sind meist auf maximal 40 Stunden pro Monat beschränkt (das entspricht einer 23,29%-Stelle). Die genaue Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetz ist allerdings jeder Hochschule selbst überlassen, daher sind theoretisch Variationen möglich. Das Stipendium ist auf 2 Jahre angelegt, mit der Möglichkeit auf Verlängerung um ein weiters Jahr.

[Bearbeiten] Leistungen in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz wurde die bisherige Promotionsförderung nach dem Landesgraduiertengesetz im Jahr 2009 geändert. Die Förderung erfolgt nun nach den neuen Richtlinien der Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz. Förderbeginn ist der 1.4. und 1.10. eines jeden Jahres. Die Stipendien betragen 1000 Euro oder 1300 Euro monatlich. Für Promovenden mit Kindern wird ein Kinderzuschlag von 150 Euro für das erste und 50 Euro für jedes weitere Kind gewährt. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre. Die Ausschreibung erfolgt jeweils ca. 4 Monate vor Förderbeginn über die rheinland-pfälzischen Universitäten.

[Bearbeiten] Leistungen in NRW

In NRW, partikulär hier Universität Bonn, beträgt das Stipendium monatlich 800 Euro, die 150 Euro Kinderzuschlag gibt es bei uns auch. Laufzeit beträft 2 Jahre, hier muss allerdings das zweite Jahr nachbeantragt werden. Danach kann man entweder das Stipendium noch einmal verlängern, was aber spezielle Gründe erfordert, oder ein "Abschlussstipendium" beantragen (gleich hoch dotiert, aber soweit ich weiss nicht verlängerbar). Ausschreibung ebenfalls jeweils 4 Monate vor Förderbeginn.

[Bearbeiten] Problem: Die Versicherungspflicht entfällt

Ein Problem dieses und anderer Stipendien ist die Kranken-, Renten- und Sozialversicherung. Da Stipendien einkommensteuerfrei sind, entfällt die Versicherungspflicht und man muss beispielsweise für seine Krankenversicherung vollständig (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) privat aufkommen. Die Ausgaben alleine hierfür können schnell ein Viertel des Stipendiums ausmachen. Besonders Personen, die vorher privatversichert waren, können hier Probleme bekommen, da sie u.u. nicht aus der Privatversicherung herauskommen!

[Bearbeiten] Lösungsmöglichkeit 1: Aufstocken mit einer anteiligen BAT-IIA-Stelle

Ein möglicher Ausweg besteht, wenn die eigene Arbeitsgruppe bereit ist, das Stipendium mit einer anteiligen BAT-IIA-Stelle auf das Niveau einer halben Stelle aufzustocken.

Da sich dieser Aufstockungsbetrag im einkommenssteuerlichen Gleitbereich befindet, ist der genau passende Prozentsatz schwierig zu bestimmen. Ein guter Startwert für den Arbeitsvertrag liegt bei 15 Prozent der vollen Stelle. Damit unterliegt man wieder der Krankenversichungspflicht und muss nur den Arbeitnehmeranteil zahlen. Stipendium + Gehalt liegen dann wieder in der Nähe einer Halben Stelle.

Bei Bedarf lässt sich der Prozentsatz in einer neuen Iteration mit einem neuen Arbeitsvertrag anpassen. Das Problem mit der fehlenden Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt natürlich weiterhin bestehen.

[Bearbeiten] Lösungsmöglichkeit 2: Zusätzlichen Hiwi-Vertrag abschließen

Eine weitere Möglichkeit für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist es, einen 40-Stunden-Hiwi-Vertrag nebenbei abzuschließen. Dadurch zahlt man automatisch Beiträge für diese drei Versicherungen und ist somit versichert.

[Bearbeiten] Weblinks

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