Neigungswandel

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Bei Fachrichtungswechsel im Sinne des BAföG ein wichtiger Grund: Der Studierende hat erkannt, ein falsches Fach gewählt zu haben. Je früher er das Fach aufgrund eines Neigungswandels wechselt, desto eher wird eine (weitere) Förderung für das neue Fach genehmigt. Ein Fachwechsel nach ein bis zwei Semestern ist grundsätzlich durchaus möglich, ohne dass die Förderung nach dem BAföG eingestellt werden muss.

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