Nebenhörer

aus e-fellows.net wiki, dem Wissensspeicher von e-fellows für e-fellows
Wechseln zu: Navigation, Suche

Auch Zweithörer genannt: Eingeschriebene Studenten anderer Hochschulen können beantragen, zu Lehrveranstaltungen ihres Faches zugelassen zu werden. Sie könnnen Leistungsnachweise erwerben und unter bestimmten Voraussetzungen Prüfungen ablegen.

Meine Werkzeuge