Max-Weber-Programm Bayern
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Artikel über das Max-Weber-Programm - eine Begabtenförderung für Studenten an bayerischen Hochschulen im Rahmen des Elitenetzwerks Bayern.
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[Bearbeiten] Beschreibung
Das Max-Weber-Programm ist eine vom Freistaat Bayern initiierte und finanzierte Begabtenförderung für Studierende an bayerischen Hochschulen. Mit der Durchführung der finanziellen und ideellen Förderung wurde die renommierte Studienstiftung des deutschen Volkes beauftragt.
[Bearbeiten] Geschichte
Im Zuge der vor einigen Jahren abgeschlossenen Reform der Bayerischen Begabtenförderung (nach dem Bayerischen Begabtenförderungsgesetz) wurde von der Bayerischen Staatsregierung beschlossen, die ursprünglich aus einem Lebenshaltungsstipendium bestehende Begabtenförderung durch ein grundlegend neu konzipiertes Programm zu ersetzen. Das am 1. Mai 2005 in Kraft getretene Bayerische Eliteförderungsgesetz (BayEFG) sieht die Einrichtung eines Förderprogramms vor, das sowohl finanzielle (Büchergeld) als auch ideelle Komponenten umfasst. Das von der Studienstiftung des deutschen Volkes durchgeführte Max-Weber-Programm wurde daraufhin im Oktober 2005 aufgelegt.
[Bearbeiten] Inhaltlicher Fokus
Im Gegensatz zu parteinahen und konfessionellen Begabtenförderungswerken unterliegt das Max-Weber-Programm (wie auch die Studienstiftung des deutschen Volkes) keiner politischen oder weltanschaulichen Prägung.
[Bearbeiten] Programm
Das Max-Weber-Programm bietet seinen Stipendiaten ein breit gefächertes Programm. Nachfolgend seien beispielhaft einige Stipendiumsleistungen aufgeführt:
IDEELLE FÖRDERUNG
- Mentorenprogramm (jedem Stipendiaten wird ein fachnaher Mentor an der jeweiligen bayerischen Hochschule zur Seite gestellt)
- Wissenschaftliches Programm
- Sommerakademien (eigene Max-Weber-Sommerakademie in Ftan, außerdem werden einzelne Sommerakademien der Studienstiftung des deutschen Volkes für Max-Weber-Stipendiaten geöffnet)
- Mehrtägige Kurztagungen zu interdisziplinären Themenstellungen
- Mehrwöchige Sprachkurse im europäischen Ausland
- Bayerisches Zusatzprogramm
- Regelmäßige Begegnungstreffen (Max-Weber-Tag, Neujahrsempfang, Sommerfest) an wechselnden Orten in Bayern zum gegenseitigen Kennenlernen der Stipendiaten
- Mehrtägige Softskill-Seminare
- Aktivitäten am Hochschulort
- Von Stipendiaten organisierte bildungsbezogene Aktivitäten für größere Stipendiatengruppen werden durch das Max-Weber-Programm finanziell unterstützt, die Fahrtkosten in Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse werden vom Freistaat übernommen
FINANZIELLE FÖRDERUNG
- Bildungspauschale (einkommensunabhängig, 900 Euro pro Semester), ein Lebenshaltungsstipendium wird nicht gezahlt
- Finanzielle Förderung eines Auslandssemesters
[Bearbeiten] Verpflichtungen
- Studium an einer bayerischen Hochschule (Auslandsstudium möglich)
- Anfertigung von Studienberichten
- Einsendung von Evaluationsbögen zu besuchten Veranstaltungen
[Bearbeiten] Aufnahmeverfahren
Die Auswahl der in das Max-Weber-Programm aufzunehmenden Stipendiaten erfolgt auf verschiedenen Wegen: auf Basis der Abiturprüfungsergebnisse an den bayerischen Hochschulen, auf Empfehlung von Hochschulmitarbeitern, durch qualifizierte Selbstbewerbung oder durch Meldung eines bayerischen Prüfungsamtes.
[Bearbeiten] Abiturauswahl
Von den bayerischen Gymnasien werden alle Kollegiaten, welche die im BayEFG spezifierten Kriterien erfüllen, an den zuständigen Ministerialbeauftragten (MB) gemeldet. Voraussetzung dafür sind eine Abiturnote von 1,3 oder besser sowie Mindestpunktzahlen in der Qualifikationsphase (524 Punkte) und Abiturprüfung (250 Punkte). Die so vorgeschlagenen Schüler nehmen nach Abschluss der Abiturprüfungen an einer "Prüfung beim Ministerialbeauftragten" (MB-Prüfung; oft auch noch mit dem früheren Namen "Begabtenprüfung" bezeichnet) teil. Diese umfasst fünf mündliche Teilprüfungen à 12 Minuten in fünf Fächern und kann sich über den gesamten in den Jahrgangsstufen 11 und 12 behandelten Stoff erstrecken, geht in der Praxis jedoch auch darüber hinaus. Die geprüften Fächer sind Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache nach Wahl des Kollegiaten, eine Naturwissenschaft nach Wahl sowie Geschichte. Eines der fünf Fächer kann fakultativ durch ein anderes Abiturprüfungsfach ersetzt werden. Schwerpunktbildungen sowie Ausschluss von Kurshalbjahren oder Stoffgebieten ist nicht möglich. Die Lerninhalte der jeweiligen Lehrpläne werden in der Prüfung vorausgesetzt. Die fünf Teilprüfungen werden - wie bereits aus der Kollegstufe bekannt - mit Punkten von 0 bis 15 bewertet, sodass insgeamt 75 Punkte zu erreichen sind. Voraussetzungen für die Aufnahme in die Förderung sind das Bestehen der MB-Prüfung (ab 55 Punkten, wobei in keiner Teilprüfung weniger als 7 Punkte erzielt werden dürfen) und die ausreichende Verfügbarkeit von Plätzen (derzeit 200 pro Jahr). Das Bestehen der Prüfung führt also nicht unbedingt zur Aufnahme in das Max-Weber-Programm. Die Abiturienten werden einige Wochen nach der MB-Prüfung schriftlich benachrichtigt, über ihr absolutes Abschneiden werden sie hingegen noch am Prüfungstag mündlich unterrichtet. Kriterien wie ehrenamtliches Engagement, Motivation oder Bedürftigkeit spielen beim Max-Weber-Programm keine Rolle.
[Bearbeiten] Andere Zugangswege
Die weiteren Zugangswege ähneln denen anderer Begabtenförderungswerke (Motivationsschreiben, Referenzschreiben, Auswahlseminar). Lediglich der Ausgangspunkt des Vorschlags ist unterschiedlich. Für Details sei auf die ausführlichen Hinweise auf der Homepage des Max-Weber-Programms verwiesen.
[Bearbeiten] Weblinks
- Weitere Informationen erhalten interessierte Studierende auf der Homepage des Max-Weber-Programms.
