Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Infos zum Stipendiengeber

Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds wurde im Jahr 1800 als Stiftungsverwaltung für zahlreiche Bildungsstiftungen in Köln gegründet. Seitdem sind weit über 100 Stiftungen unter seinem Dach neu gegründet worden.

Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds verwaltet heute 274 Stiftungen und historisches Schulvermögen für die Bildung junger Menschen.

Schwerpunkt der Bildungsförderung ist die Vergabe von Stipendien an Studierende und Schüler, die durch Staat und Familie nicht hinreichend unterstützt werden können.

Aus den Stiftungserträgen werden jährlich rund 400 Studienstipendien und 120 Schülerstipendien vergeben sowie Förderprogramme finanziert. Stiftungseigene Bildungsprogramme und Netzwerkaktivitäten ergänzen die finanziellen Hilfen.

Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds bietet Stiftern für die Bildung einen Ort, wo sie sich bei der Errichtung ihrer Stiftung begleiten lassen können.

Er ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts nach der Satzung des Kultusministeriums vom 8. Dezember 1964. Die staatliche Aufsicht wird ausgeübt durch die Bezirksregierung Köln und das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Fördermittel stammen ausschließlich aus Stiftungserträgen.


Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.


Mit welchen Eigenschaften und Kenntnissen hat man gute Chancen, das Stipendium zu erhalten?

Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds betreibt keine reine Eliteförderung, sondern setzt sich für Chancengleichheit ein. Es werden Studierende, Schüler und Promovierende aller Fachrichtungen gefördert, bei denen nachweisbare Finanzierungslücken vorliegen. Auf formaler Ebene erfolgt die Auswahl der Stipendiaten folgendermaßen:

Schüler:

· Durchschnittsnote der Zeugnisse des letzten Schuljahres mindestens 2,0; · Notwendigkeit einer gesonderten Förderung (z.B. Hochbegabung, soziale Situation);

Studenten: · Durchschnittsnote des Reifezeugnisses (Abitur, Feststellungsprüfung) mind. 2,0; · Durchschnittsnoten der Studienleistungen (Scheine, Examenszeugnis) mind. 2,5; · Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit, Überschreitung der Regelstudienzeit in begründeten Fällen bis maximal 30 % der Regelstudienzeit; · Studienabschluss bis zum vollendeten 30. Lebensjahr; · Förderung von ausländischen Bewerbern nur für Studien im Bundesgebiet. Zusätzlich müssen sich die Bewerber beim Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds durch ihre Fähigkeit zum kritischen Denken und sozialen Handeln qualifizieren.

Für Schüler wird über eine Aufnahme in das Stipendienprogramm auf Grundlage der schriftlichen Bewerbungsunterlagen entschieden.

Studenten werden nach der Auswertung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen gegebenenfalls zu einem zweitägigen Auswahlverfahren nach Köln eingeladen.

Eine Bewerbung ist in folgenden Zeiträumen möglich: 15. Februar bis 15. März und 15. August bis 15. September.


Welche Leistungen bietet ein Stipendium?

Die Stipendien des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds fördern gezielt und individuell – je nach Situation des Bewerbers und ohne spätere Rückzahlverpflichtung.

Für Stipendien können die Fördersummen je nach Fördermaßnahme jährlich zwischen wenigenhundert Euro und maximal 5.000,00 Euro betragen. Ein durchschnittliches Stipendium zur Unterstützung der allgemeinen Lebenshaltung beträgt ca. 3.000,00 – 3.500,00 Euro jährlich.

Zusätzlich stehen den Stipendiaten eine Reihe von ideellen Fördermaßnahmen zur Verfügung, von Seminaren und Workshops bis hin zum Mentoringprogramm.


Welche Verpflichtungen gehen mit dem Stipendium einher?

Es wird erwartet, dass die studierenden Stipendiaten an mind. einem Programmpunkt des Bildungsprogramms pro Jahr teilnehmen.


Kontaktpersonen und Bewerbungsfristen

Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds
Stadtwaldgürtel 18
50931 Köln
Telefon: 02 21 / 40 63 31-5
Telefax: 02 21 / 40 63 31-9
E-Mail (Stipendien): andreas.buschmann@stiftungsfonds.org
Internet: www.stiftungsfonds.org
Bewerbungsfristen: 15. Februar bis 15. März und 15. August bis 15. September.

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