Habilitation
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Eine Habilitation läuft so ab: Über eine Habilitationsschrift und die Disputation - die mündliche Erörterung - wird in diesem akademischen Verfahren die Berechtigung zu selbständiger Lehre in einem Fachgebiet - also zu einer Professur - erlangt. Die Habilitation war bis 2002 in Deutschland die übliche Voraussetzung für die Berufung zum Professor. Mit der fünften Hochschulrahmengesetz-Novelle (HRG) von 2002 sollte die traditionelle Habilitation abgeschafft und durch die Juniorprofessur ersetzt werden. Doch einige Bundesländer klagten dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht, weil sie fanden, der Bund habe damit gegen die Kulturhoheit der Länder verstoßen (mehr dazu hier). Da die Klage Erfolg hatte, werden in Deutschland vorausichtlich beide Wege zur Professur nebeneinander bestehen - je nach Bundesland.
