DFJW-Stipendium "Lerne Französisch"
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Allgemeine Informationen
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) ist eine internationale Organisation mit zwei Adressen in Berlin und in Paris. Die Gründung geht auf den Elysée-Vertrag vom 22.1.1963 zurück, worin die Organisation und die Prinzipien der deutsch-französischen Zusammenarbeit festgelegt wurden. Seither fördert das DFJW das interkulturelle Lernen und die Annäherung zwischen Deutschland und Frankreich. Zum einen wird so Versöhnungsarbeit geleistet, im Hinblick auf die Vergangenheit, zum andern hilft die Organisation jungen Menschen dabei, sich auf die zunehmende Globalisierung auf dem Arbeitsmarkt vorzubereiten. Um diese Ziele zu verwirklichen, unterstützt das DFJW den Austausch zwischen Jugendlichen, internationale Praktika und vergibt Stipendien für Arbeits-, Bildungs- und Forschungsaufenthalte.
Zielgruppen
Das DFJW will vier verschiedene Zielgruppen ansprechen: Kinder („Kids“, 5-10 Jahre), Jugendliche („Teens“, 11-17 Jahre), junge Erwachsene („Twens“, 18-30 Jahre) und Gruppenleiter („Teamer“, keine Altergrenzen). Für jede Ziel- und Altersgruppe bietet das DFJW passende Programme oder Fördermöglichkeiten an, um die Ziele der Organisation zu verwirklichen.
Stipendium „Lerne Französisch“
Für die Gruppe der 18 bis 30-jährigen kann das Lernen einer zusätzlichen Sprache oder das Verbessern vorhandener Französischkenntnisse einen entscheidenden Vorteil im Studium oder Beruf darstellen. Deswegen und unter dem Aspekt des interkulturellen Austausches zwischen Deutschland und Frankreich unterstützt das DFJW Sprachkurse im Ausland. Für Kurse von 2-3 wöchiger Dauer wird ein Zuschuss von 150€ gewährt, ein 4-wöchiger Sprachaufenthalt wird mit 300€ bezuschusst. Darüber hinaus erhält der Teilnehmer einen pauschalen Fahrtkostenzuschuss.
Bewerbungsverfahren
Spätestens zwei Monate vor Beginn des geplanten Sprachkurses muss das unterschriebene Bewerbungsformular zusammen mit einem Motivationsschreiben, einer Ausweiskopie und Informationen über die gewählte Sprachschule an das DFJW geschickt werden. Nachdem das DFJW dem Bewerber mitgeteilt hat ob eine Förderung möglich ist, muss dieser zur Gewährung des Stipendiums eine Anmeldebestätigung der Sprachschule einreichen.
Verpflichtungen
Spätestens 1 Monat nach Besuch der Sprachschule muss der Stipendiat eine Anwesenheitsbescheinigung der Sprachschule sowie einen Erfahrungsbericht übermitteln. Außerdem werden zur Gewährung des Fahrtkostenzuschusses alle Belege über die durchgeführte Reise verlangt.
