Brückenprogramm
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Das "Brückenprogramm zwischen Wissenschaft und Praxis in der Transformation des Sozialstaates" der VolkswagenStiftung wurde im Jahr 2007 zum fünften und letzten Mal durchgeführt.
Ziele des Programms
Ziel des Programms ist es die Durchlässigkeit zwischen Wissenschaft und Praxis zu verbessern. Das Brückenprogramm soll dabei helfen, die überkommene Abschottung zwischen den Karrieremustern schon in jüngeren Jahren zu Gunsten von "Schnittstellen-Biografien" aufzulockern. Das Förderangebot richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in thematisch einschlägigen Forschungsarbeiten vertiefte Erfahrungen in geeigneten Organisationen der staatlichen und außerstaatlichen Praxis im Bereich Sozialstaatstransformationen machen wollen. Der Arbeitsaufenthalt soll mindestens sechs Monate, in der Regel aber nicht mehr als zwölf Monate dauern.
Fördermöglichkeiten
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden in fünf Auswahlrunden von 2003 bis 2007 jeweils Mittel für acht bis zehn Arbeitsaufenthalte vergeben. Unter der Voraussetzung, dass die geförderten Personen während des Arbeitsaufenthaltes durch ihre Heimatinstitution von anderen Aufgaben freigestellt sind und keine Vergütung erhalten, werden die laufenden Bezüge inklusive Sozialversicherungsabgaben je nach den individuellen Voraussetzungen übernommen. Während des Arbeitsaufenthaltes darf die Vergütung das bisherige Gehalt nicht übersteigen. Von der aufnehmenden Institution wird erwartet, dass sie einen Arbeitsplatz mit den üblichen Infrastrukturleistungen zur Verfügung stellt. Daneben kann ein Sachmittelzuschuss bis höchstens 20.000 Euro jährlich für Fahrtund Aufenthaltskosten – einschließlich Reisenebenkosten – sowie für Hilfspersonal, Verbrauchsmaterial, Literatur- und Datenbeschaffung beantragt werden. Reisekosten für die Familie bleiben unberücksichtigt. Bewilligungen zu Gunsten erfolgreicher Antragstellerinnen und Antragsteller können nur an wissenschaftliche Einrichtungen ergehen.
Während und nach Abschluss der Arbeitsaufenthalte ist ein Erfahrungsaustausch der beteiligten Personen und Institutionen mit Beratern der Stiftung und "Multiplikatoren" aus Praxis und Wissenschaft geplant. Dafür werden Erfahrungsberichte der Geförderten erbeten.
Antragstellung
Für die nächste Auswahlrunde im Rahmen dieser Ausschreibung müssen Anträge mit den in der beigefügten "Checkliste zur Antragstellung" genannten Informationen bis zum 15. März 2007 bei der VolkswagenStiftung eingegangen sein. Interessenten, die Kontakte mit einer gastgebenden Institution angebahnt haben, können rechtzeitig vor diesem Termin anhand einer Antragsskizze mit der Stiftung nähere Einzelheiten der Antragstellung klären. Die Anträge werden durch einen Gutachterkreis, in dem Praxis und Wissenschaft vertreten sind, vergleichend geprüft. Dabei erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller Gelegenheit zu einer kurzen persönlichen Vorstellung. Die Entscheidung über die Anträge erfolgt Mitte 2007. Danach sollte der Arbeitsaufenthalt im Herbst 2007 angetreten werden.
Ansprechpartner:
Dr. Alfred Schmidt
Telefon: 0511 8381-237
Fax: 0511 8381-344
E-Mail: schmidt@volkswagenstiftung.de
VolkswagenStiftung
Kastanienallee 35
30519 Hannover
Deutschland
Telefon: 0511 8381-0
Telefax: 0511 8381-344
www.volkswagenstiftung.de
Checkliste zur Antragstellung für das Brückenprogramm zwischen Wissenschaft und Praxis in der Transformation des Sozialstaates:
Anträge können von den Personen gestellt werden, die zu den angesprochenen Zielgruppen gehören. Da Bewilligungen zu Gunsten dieser Personen nur an wissenschaftliche Einrichtungen ausgesprochen werden können, muss eine solche institutionelle Anbindung vor einer Entscheidung gefunden und nach Möglichkeit schon in dem Antrag belegt werden. Anträge werden in zweifacher Ausfertigung in deutscher oder englischer Sprache an die VolkswagenStiftung erbeten. Sie sollten sowohl der Stiftung als auch ihren Gutachtern ein verständliches, für die Prüfung ausreichendes Bild des geplanten Arbeitsaufenthaltes vermitteln und folgende Informationen enthalten:
- kurze, möglichst aussagefähige Bezeichnung des Vorhabens
- Darstellung (nicht mehr als sechs Seiten) von Zielsetzung und Begründung des Arbeitsaufenthaltes sowie der zu erwartenden Ergebnisse
- Durchführungsplan mit Angaben zum zeitlichen Ablauf und ggf. zum methodischen Vorgehen
- Aufstellung der notwendigen Kosten, gegliedert in Personalmittel und ggf. Sachmittel aufgeschlüsselt in Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie Mittel für Hilfspersonal, Verbrauchsmaterial und Literatur- und Datenbeschaffung
- Stellungnahme der Heimatinstitution zur Qualifikation der Antragstellerin oder des Antragstellers, zur Relevanz des Vorhabens für die Institution und zur Bereitschaft, erfolgreiche Bewerber im Falle einer Bewilligung zu Gunsten des Arbeitsaufenthaltes freizustellen
- Darstellung der Gastinstitution zur Eingliederung der Antragstellerin oder des Antragstellers, zur Einbindung in konkrete Arbeitszusammenhänge sowie zum Bereitstellen eines Arbeitsplatzes und ggf. eines Sachmittelzuschusses
- Erklärung einer wissenschaftlichen Einrichtung, die Förderung im Falle einer Bewilligung abzuwickeln
- Angabe über eine Vorlage des Antrags bei anderen Förderinstitutionen
Im Anhang:
- Lebenslauf mit Angaben zum Status der Antragstellerin oder des Antragstellers an der Heimatinstitution (ggf. Promotionsurkunde in Kopie und Publikationsliste)
