Einmalige Beihilfen pro Jahr, Höhe je nach Einkommen der Eltern.
Antragsberechtigt sind: Aktiv Beschäftigte der Post, Postbank, Telekom, und weitere; Versorgungsempfänger der früheren Deutschen Bundespost. Antrag über die jeweiligen Regionalstellen.
Antragsteller müssen BAföG beziehen. Gefördert wird ab dem vierten Semester. Die Eltern müssen in genannten Unternehmen oder deren Tochterunternehmen tätig sein. Kindergeldanspruch muss bestehen.
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