Zweck der Stiftung ist es, Waisen von Arbeitnehmern, die im Organisationsbereich der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit tödlich verunglückt oder an den Unfallfolgen sowie an Silikose, Siliko-Tuberkulose, Asbestose, Asbestose mit Lungenkrebs oder Mesotheliom (Asbest) verstorben sind, vom vollendeten 12. bis 27. Lebensjahr Beihilfen für ihre Aus- und Fortbildung zu gewähren.
Auf die monatliche Ausbildungsbeihilfe wird das regelmäßige monatliche Einkommen der Waise (z.B. Ausbildungsvergütung)einschließlich der gesetzlichen Waisenrenten (Unfall- und Rentenversicherungsträger)angerechnet. Seit dem 01. Juli 2011 beträgt der Beihilfehöchstsatz 728 Euro.
Übersteigt das persönliche Einkommen der Waise den Beihilfehöchstsatz, muss der Antrag leider abgelehnt werden.
Anträge direkt oder über die örtlichen Dienststellen der IG Bergbau, Chemie, Energie.
Mehr Informationen hier.
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