Das Solitude-Stipendium ist ein Anwesenheitsstipendium. Es wird vorausgesetzt, dass die Gäste mindestens zwei Drittel ihres Stipendiums auf Solitude verbringen.
Das Stipendium umfasst folgende Leistungen:
Außerdem bietet die Akademie freiwillige Stipendienleistungen, deren Höhe der jeweiligen Haushaltslage angepasst wird.
Den Stipendiaten stehen hauseigene Werkstätten kostenlos unter Anleitung des Werkstattleiters zur Verfügung.
Bedingt durch die historischen Vorgaben des Gebäudes sind die Wohn- und Arbeitsstudios in Größe und Ausstattung in der Regel nur für eine Person ausgerichtet. In besonderen Fällen können seitens der Akademie für Familien zwei Studios zusammengelegt werden.
Alle eingeladenen Künstler nehmen während des Stipendiums festen Wohnsitz in Stuttgart (Meldepflicht).
Die Bewerbungsrunde für Stipendien im Zeitraum 2011–2013 ist beendet. Zusagen über ein Stipendium werden frühestens ab März 2011 mitgeteilt. Absagen und die Rücksendung der Arbeitsmaterialien erfolgen zwischen März 2011 und Mai 2011.
Die nächste Bewerbungsrunde beginnt am 1. Juli 2012.
Nähere Informationen auf der Homepage der Stiftung.
Stipendien werden an Personen vergeben, die nicht älter als 35 Jahre sind. Ist dies der Fall, sollte ihr Studienabschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. An einer Hochschule eingeschriebene Studierende können nicht in die Auswahl mit einbezogen werden. Doktoranden sind zur Bewerbung zugelassen.
Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler in den Sparten Architektur (Entwerfen, Landschaftsplanung, Städtebauplanung), Bildende Kunst (inkl. Performance-Kunst), Darstellende Kunst (Bühnenbild, dramatische Texte, Dramaturgie, Musiktheater, Performance, Regie, Schauspiel, Tanz), Design (Mode-, Kostüm-, Produkt- und Möbeldesign, Visuelle Kommunikation), Literatur (Essay, Kritik, Lyrik, Prosa, Übersetzung), Musik/Klang (Interpretation, Klanginstallation, Klangperformance, Komposition) und Video/Film/Neue Medien (inkl. Videoinstallation).
Des Weiteren können sich für das Programm art, science & business Personen aus den Bereichen der Geisteswissenschaften (inkl. Sozialwissenschaften), der Naturwissenschaften, Rechtswissenschaften sowie der Wirtschaft/Wirtschaftswissenschaften bewerben.
Sprachkenntnisse in einer der drei Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch werden vorausgesetzt.
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