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ArbeitszeugnisseZwischen den Zeilen lesenEin Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein ordentliches Arbeitszeugnis. Es gibt inzwischen viele Urteile und gesetzliche Regelungen für Arbeitszeugnisse. Da ein Arbeitszeugnis dem Bewerteten nicht schaden darf, ist seine Sprache von einer ausgesuchten Höflichkeit und Wohlwollen geprägt - und kann doch ganz schön negativ gemeint sein. Im Laufe der Zeit haben sich Floskeln etabliert, die sehr versteckte, aber dennoch erkennbare Hinweise über den Bewerteten enthalten.Das Formelunwesen in der Sprache der Arbeitszeugnisse, das sich in Jahrzehnten entwickelt hat, treibt zuweilen absurde Blüten. Zum Beispiel die sehr übliche Floskel: "Sie arbeitete stets zu unserer vollsten Zufriedenheit". Das ist grammatisch unsinnig und klingt auch noch holprig. Ein gutes Arbeitszeugnis sollte ohne allzu viele Floskeln auskommen. Doch gibt es einige Standardformulierungen, an denen ein künftiger Arbeitgeber die bisherige Leistung eines Bewerbers ablesen kann. Alterna- tive Formulierungen in einem schöneren Deutsch gibt es inzwischen auch (siehe unten). Worauf Personaler zuerst achtenWenn viele Bewerbungen bei einem Unternehmen eingehen, können Personalverantwortliche nicht immer alle Zeugnisse genau durchlesen. Sie treffen daher eine Vorauswahl. Meist beachten sie zuerst die Gesamtbewertung am Schluss des Zeugnisses. Wichtig ist für sie auch, wie es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kam - ist der Mitarbeiter selbst gegangen oder doch "gegangen worden"? Wichtig ist ihnen auch der Zukunftswunsch des Arbeitgebers, bedauert er den Weggang des Kollegen und wünscht er ihm für die Zukunft alles Gute? Erst im zweiten Schritt lesen sie die detailliertere Aufgabenbeschreibung. Ein sehr kurzes Zeugnis wirkt meist negativ. Allerdings ist ein Praktikumszeugnis nie so ausführlich wie ein Arbeitszeugnis für eine mehrjährige Mitarbeit. Manche Unternehmen verteilen grundsätzlich nur Praktikumsbestätigungen. Darin sollte sich dann aber zumindest eine genaue Auflistung der Tätigkeiten befinden.
"Zu unserer Zufriedenheit" ist ziemlich schlechtDie Benotung von Arbeitsleistung, Verhalten und Gesamt- bewertung verläuft analog zu Schulnoten von sehr gut (1) bis ungenügend (6). Ein Beispiel: "Herr Meier erledigte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit" klingt recht nett, bescheinigt aber bestenfalls eine ausreichende Leistung. Personalverantwortliche erkennen diese Bewertung sofort. Notenskala für die Gesamtbewertungsehr gut:
gut:
befriedigend:
ausreichend:
mangelhaft:
ungenügend:
Grundsätzliches zur SpracheÄhnlich wie bei der Gesamtbeurteilung verläuft auch die Bewertung der einzelnen Arbeitsleistungen und des Sozial- verhaltens. Zu einer sehr guten Bewertung gehört die Betonung der Durchgängigkeit der Leistung ("immer", "stets") und ein Superlativ wie, "außerordentlich", "vollste" oder "uneingeschränkt". Zur Note "gut" gehört auch ein "immer", allerdings eine Stufe abgeschwächt mit Adverbien wie "voll" oder "besonders". Wenn diese Ausschmückungen fehlen, liegt die Bewertung bei der Note 3 oder darunter, ist also eher schlecht. Es gibt sogar Negativmarker für schlechte Noten, die aber eher selten geworden sind:
Geheime CodesDie legendären "Gemeincodes" in Arbeitszeugnissen verbreiten unter Arbeitnehmern und Praktikanten noch heute Angst und Schrecken. Einige kommerzielle Anbieter von kostenpflichtigen Zeugnis-Checks schüren die Angst vor den Codes gerne. De facto kommen sie aber in seriösen Unternehmen nicht mehr vor. Wenn also ein ehemaliger Chef seinem Mitarbeiter im Zeugnis einfach nur "alles Gute und Gesundheit" wünscht, dann sollte man nicht gleich eine verschlüsselte Botschaft dahinter vermuten. Sondern einfach mal höflich nachfragen, wenn einem ein Ausdruck merkwürdig vorkommt. Hier eine Auswahl berüchtigter Codes:
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