Sind e-fellows.net, Studienstiftung und Deutschland-Stipendium kombinierbar?

16. Februar 2011
Lukas

Im letzten Expertenforum "Dein Weg zum Stipendium" waren erstmals Vertreter des Bildungsministeriums als Experten dabei, die Fragen zum neuen "Deutschland-Stipendium" beantworteten. Einige Fragen drehten sich damals darum, ob man ein Stipendium bei einem Begabtenförderungswerk (Studienstiftung & Co.) mit dem Deutschland-Stipendium kombinieren könne. Mittlerweile erreichte auch uns die erste Anfrage: Kann man Deutschland- und e-fellows.net-Stipendium gleichzeitig beziehen? Die Antwort war gar nicht so einfach.

Vorgestern rief ein e-fellows.net-Stipendiat bei mir an. Er sei seit zwei Jahren e-fellows.net-Stipendiat, wolle sich nun aber auch für das Deutschland-Stipendium bewerben. Er wollte wissen, ob er wegen des e-fellows.net-Stipendiums für das Deutschland-Stipendium abgelehnt werden könne. Meine erste Reaktion: "Nein, überhaupt kein Problem!" Schließlich steht das e-fellows.net-Stipendium ja auch in keiner Konkurrenz zu Stipendien von Begabtenförderungswerken wie der Studienstiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Stiftung der deutschen Wirtschaft und wie sie alle heißen.

Doch dann machte mich der Stipendiat, wahrscheinlich einer unserer vielen Spitzen-Juristen, aufmerksam auf einen Passus in den Aufnahmebedingungen des Deutschland-Stipendiums:

"Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, keine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung gemäß §§ 1 Abs. 3 oder 4 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG) vom 21. Juli 2010 zu erhalten. Ein Ausschluss dieser Regelung gilt, sofern die Förderung einen Monatsdurchschnitt von 30€ nicht überschreitet."

Nutzt man viele Leistungen des e-fellows.net-Stipendiums, kommt man auf einen monatlichen Gegenwert von deutlich über 30 Euro (Allein das Handelsblatt-Abo kostet im Monat normalerweise etwa 40 Euro, hinzu kommen Kosten, die zum Beispiel mit einem Zugang zu beck-online und anderen Datenbanken verbunden sind, und viele weitere Leistungen).

Behindert das e-fellows.net-Stipendium bei der Bewerbung für das Deutschland-Stipendium?
Nun war ich selbst nicht mehr sicher. Daher habe ich einfach mal beim Bildungsministerium nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

"[A]bgesehen von dem Zuschuss von 15 Euro (der unterhalb der gesetzlich geregelten Bagatellgrenze liegt) steht bei den Leistungen des e-fellows-Stipendiums die Vermittlung fachspezifischer oder allgemeiner Bildung im Vordergrund, und es werden nicht Leistungen übernommen, welche die Stipendiatinnen und Stipendiaten sonst in jedem Fall auf eigene Kosten in Anspruch nehmen würden.

Daher können beide Stipendien parallel genutzt werden."

Achtung: Deutschland- und Studienstiftung geht nicht!

Mit dem 15-Euro-Zuschuss sind übrigens die Telekom-Zuschüsse gemeint, die wir zum Jahresende leider ohnehin einstellen müssen. Ihr könnt euch also problemlos für beide Stipendien bewerben. Aber Achtung: Das heißt auch, dass ihr das Deutschland-Stipendium nicht mit den Stipendien von Studienstiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Villigst, Cusanuswerk & Co. kombinieren könnt. Aber dazu hatte sich die freundliche Expertin vom Bildungsministerium bereits im November im Expertenforum geäußert.

Stipendiensuche: Weitere Ressourcen
Falls ihr auf der Stipendiensuche seid und das e-fellows.net-Stipendium schon euer Eigen nennt, hier noch ein paar hilfreiche Links:

2 Reaktionen zu “Sind e-fellows.net, Studienstiftung und Deutschland-Stipendium kombinierbar?”

  1. Tweets that mention » Sind e-fellows.net, Studienstiftung und Deutschland-Stipendium kombinierbar? -- Topsy.com

    […] This post was mentioned on Twitter by e-fellows.net, shonX Deutschland. shonX Deutschland said: » Sind e-fellows.net, Studienstiftung und Deutschland-Stipendium … http://bit.ly/eecvmZ […]

  2. » Die Top 10 Fragen zu Stipendien

    […] brauchst.  Des Weiteren: Wir erklären das neue Deutschlandstipendium. Kann man das eigentlich mit dem e-fellows.net-Stipendium kombinieren? Außerdem hilfreich vor und nach der Bewerbung bei e-fellows.net: Die Leistungen des […]

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