Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung: Förderung für Wissenschaftlerinnen in Fächern der experimentellen Naturwissenschaften

Die im Jahre 2004 gegründete Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung unterstützt begabte junge Wissenschaftlerinnen mit Kindern, um ihnen die für eine wissenschaftliche Karriere erforderliche Freiheit und Mobilität zu verschaffen.

Die Stiftung will helfen zu verhindern, dass hervorragende Talente der wissenschaftlichen Forschung verloren gehen. Sie richtet sich an Doktorandinnen und Postdoktorandinnen in einem Fach der experimentellen Naturwissenschaften oder der Medizin.

Art der Förderung

Die Förderung beträgt 500 Euro im Monat über einen Zeitraum von einem Jahr. Die finanzielle Unterstützung soll zur Entlastung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung beitragen, um Zeit für die wissenschaftliche Arbeit zu gewinnen. Diese Mittel können z.B. zur Einstellung von Haushaltshilfen, Anschaffung von Geräten wie Spül- oder Waschmaschine und für zusätzliche Kinderbetreuung verwendet werden (z.B. Babysitter in den Abendstunden oder während Reisen zu Tagungen). Die Förderung beginnt zum März nach dem entsprechenden Bewerbungstermin. Zahlungen erfolgen monatlich. Die Stipendiatinnen sind für die eventuelle Versteuerung dieser Einkünfte selbst verantwortlich sind. Das für Sie zuständige Finanzamt muss über die einkommenssteuerliche Behandlung der Zuwendung entscheiden.

Nach Ablauf der Förderung ist ein kurzer Bericht abzugeben, er dient der Stiftung als wichtige Information. Weiterhin wird erwartet, dass die Geförderten am jährlich stattfindenden Stiftungstreffen teilnehmen und ihre wissenschaftliche Arbeit in Form eines Kurzvortrags vorstellen.

Hinweise zur Bewerbung

Bewerbungen sind ein Mal jährlich jeweils zum 30. November eines Kalenderjahres möglich. Die Bewerbung kann ausschließlich mit Hilfe des Bewerbungsbogens erfolgen, den Sie auf der Website herunterladen können.

Voraussetzungen

Die Ausschreibung richtet sich an hervorragende Wissenschaftlerinnen in Fächern der experimentellen Naturwissenschaften und der medizinischen Grundlagenforschung. Die CNV-Stiftung fördert Doktorandinnen und Postdoktorandinnen aller Nationalitäten, die in deutschen Universitäten und Forschungsinstituten forschen, sowie Postdoktorandinnen, die an einer deutschen Universität promoviert wurden und ihre Forschung im Ausland fortführen. Wir möchten bevorzugt Postdoktorandinnen fördern, die nach der Promotion ihr Arbeitsgebiet gewechselt haben. Eine Förderung der Fortsetzung des Projekts der Doktorarbeit muss überzeugende Gründe haben.
Die Doktorarbeit sollte sich noch in der praktischen Phase befinden und noch mindestens ein Jahr ab Förderbeginn dauern. Der Lebensunterhalt der Bewerberin muss durch eine Stelle oder ein Stipendium abgesichert sein. Auch wird vorausgesetzt, dass eine ganztägige Betreuung des Kindes/der Kinder durch eine Tagesstätte oder Tagesmutter gewährleistet ist.

Art des Stipendiums
  • Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
Zielregionen
  • Deutschland
Bildungsphasen
  • Promovierende
  • Wissenschaftler

Geförderte Fachrichtungen

Mathematik, Naturwissenschaften

Naturwissenschaften allgemein

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