Selbstbewerbung
- Online-Anmeldung zum Test
- bei Erfolg Einladung zum Auswahlseminar
Hochschulauswahl
- Die Studienstiftung erwartet den Vorschlag des Hochschullehrers als formloses Gutachten.
- Nachdem der Vorschlag bei der Studienstiftung eingegangen ist, werden die Kandidaten schriftlich gebeten, Bewerbungsunterlagen einzureichen
- Dann folgt Einladung zu zwei Einzelgesprächen mit Hochschullehrern
Vorschlag übers Prüfungsamt
Nachdem der Vorschlag bei der Studienstiftung eingegangen ist, werden die Kandidaten schriftlich gebeten, folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen:
- sorgfältig ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen mit farbigem Passfoto
- Kopie des gesamten Bewerbungsbogens (Seite Eins zweimal kopiert),
- Original und Kopie eines ausformulierten Lebenslaufs
- zwei (unbeglaubigte) Kopien des Reifezeugnisses,
- zwei (unbeglaubigte) Kopien des Vorexamenzeugnisses,
- Fachgutachten eines Hochschullehrers (in verschlossenen Umschlag)
- Alle Bewerber werden zu einem Auswahlseminar eingeladen. Unabhängige Auswahlkommissionen entscheiden über die Aufnahme. Die Seminare finden jeweils an einem Wochenende statt, im Wintersemester von Ende Januar bis Mitte März und im Sommersemester von Mitte Juni bis Mitte Juli. Im Verlauf des Seminars führt jeder Kandidat zwei Einzelgespräche mit Mitgliedern der Auswahlkommission, hält einen Kurzvortrag und nimmt an Gruppendiskussionen teil.
Promotionsstipendium
Bei positiver Entscheidung der Vorauswahl wird der Bewerber aufgefordert, folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen:
- ausformulierter Lebenslauf mit zusätzlicher tabellarischer Übersicht (in deutscher Sprache)
- Exposé des Dissertationsvorhabens mit Angaben zum Stand der Forschung und zu den eigenen Vorarbeiten, zur Methode, zum geplanten zeitlichen Ablauf mit Anführung einschlägiger Literatur
- Kopie des Studienabschlusszeugnisses (ggf. auch des Bachelor-Zeugnisses)
- Resümee der schriftlichen Examensarbeit (soweit eine solche angefertigt wurde) auf zwei bis drei Seiten.
- Begutachtung erfolgt in der Regel durch zwei von der Studienstiftung bestellte Gutachter, von denen einer, der dem Dissertationsthema fachlich nahe steht, auf der Basis der schriftlichen Unterlagen begutachtet. Der andere, nicht unbedingt gleich fachnah, führt außerdem ein Auswahlgespräch (in Deutschland) und äußert sich vor allem zur Persönlichkeit des Bewerbers. Nur wenn sich beide Gutachter eindeutig und vorbehaltlos für die Förderung aussprechen, kann die Aufnahme in die Promotionsförderung unmittelbar erfolgen. In der Regel entscheidet, nach Maßgabe der jeweils vorhandenen Geldmittel, ein Ausschuss, der sich viermal jährlich trifft.
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