Unterkünfte für Studierende: Wohnen während des Studiums

Eine Hand zeichnet ein Haus. Eine Person geht in das Haus.

19 Quadratmeter für 500 Euro warm? Bei den Preisen in manchen Städten bleibt Erstis das Herz fast stehen. Aber was will man machen, wenn man nicht im Hotel Mama bleiben kann? Ganz einfach: sich informieren!

Wer kann, nimmt natürlich lieber eine Wohnung, als sich um eines der raren Wohnheimzimmer zu schlagen. In zwei Drittel aller Hochschulorte finden Interessierte jedoch bereits nach weniger als zwei Monaten einen Wohnheimplatz. Fang also rechtzeitig mit der Suche an.

Wohnheime

Träger der Wohnheime sind meist die Studierendenwerke, aber auch kirchliche Einrichtungen und private Träger:innen. Mieten liegen – je nach Ausstattung und Größe – zwischen etwa 200 Euro und 750 Euro (einschließlich Heizung, Strom und anderer Nebenkosten). In einigen Universitätsstädten, wie München, Freiburg, Tübingen oder Heidelberg herrscht akute Wohnungsnot. Dort richten die Studierendenwerke nicht nur Notunterkünfte ein. Es werden auch Wohnheimplätze verlost. Die Wartezeiten für ein Zimmer sind dort auch entsprechend hoch. Alle Auskünfte zu Adressen, Mieten und dem Bewerbungsmodus um einen Wohnheimplatz erhältst du beim Studierendenwerk deines Hochschulstandortes. Hier findest du alle deutschen Studentenwerke.

Freier Wohnungsmarkt

Eine eigene Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt kannst du in manchen Städten in Deutschland ab etwa 300 Euro warm mieten, ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft kostet dich zwischen 250 und 700 Euro, ein Zimmer zur Untermiete kostet mindestens 200 Euro. In den klassischen Universitätsstädten und Ballungsgebieten liegen die Mieten zum Teil deutlich höher. Angebote findest du an den "Schwarzen Brettern" in Uni und Mensa, bei den Wohnraumvermittlungsstellen der Studentenwerke, in regionalen Zeitungen und natürlich im Internet. Die bekannteste Plattform unter Studierenden ist dabei wahrscheinlich www.wg-gesucht.de.

Pfandfrei gibt's bei Wohnungen selten

Häufig musst du an den Vermieter eine so genannte Kaution entrichten. Diesen Geldbetrag zahlt er üblicherweise für dich auf ein besonderes Konto ein. Dem Vermieter bzw. der Vermieterin dient die Kaution als Pfand. Endet das Mietverhältnis, so erhältst du die Kautionssumme mit Zinsen zurück. Während Makler:innen eine Provision von zwei bis drei Monatsmieten verlangen, dürfen Hausverwaltungen keine zusätzlichen Vermittlungsgebühren erheben. 

Behindertengerechtes Wohnen

Wohnheimträger gehen bei der Vergabe von Wohnheimplätzen meist bevorzugt auf Behinderte ein. Trotzdem solltest du den Antrag für ein Zimmer in einem Studierendenwohnheim möglichst früh einreichen. Suchst du auf dem freien Wohnungsmarkt, können dir auch das örtliche Wohnungsamt, der Behindertenbeauftragte der Stadtverwaltung oder das Sozialamt weiterhelfen.

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