Stefani Hergert

Promotionen

Mehr Unabhängigkeit, bitte!

Die Plagiatsfälle einiger Politiker im vergangenen Jahr haben die Hochschulen aufgeschreckt. Ihre eigenen Regeln überdenken viele Professoren aber nicht.

Die Hochschulrektoren haben sich endlich zu Leitlinien für Promotionen durchgerungen - mehr als ein Jahr, nachdem der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (und später einige andere Politiker auch) wegen abgekupferter Passagen in der Doktorarbeit den Titel verloren hatte. Das Präsidium der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat eine Verschärfung der Promotionsverfahren beschlossen. Darin fordert es transparente Zulassungsverfahren, eine gute Betreuung der Doktoranden und eine eidesstattliche Versicherung von ihnen, dass sie sauber gearbeitet haben.

Auf den ersten Blick scheint es, als hätten die Rektoren endlich erkannt, dass die Hochschulen etwas gegen Schmalspur- und Möchtegerndoktoren tun müssen. Dem zweiten Blick hält das nur leider nicht stand. Wer die Betreuung der Doktoranden und die Qualität der Arbeiten wirklich verbessern will, muss für mehr Unabhängigkeit sorgen. So paradox es klingt: Das aber sticht ins Herz der professoralen Freiheit. Kein Wunder, dass sich dazu in den Leitlinien nur vage Ansätze finden.

Promotionsprogramme

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Viele Rektoren verkennen, dass es in der Debatte nicht nur um die geht, die wissenschaftliches Arbeiten so frei interpretieren wie die ertappten Abschreiber. Man kann die Schuld für Plagiate nicht ausschließlich bei den Doktoranden suchen. Schließlich sind es die Professoren, die solche Arbeiten trotz offensichtlicher Mängel durchwinken.

Solange die Promotion ihren Wert als Karrierebeschleuniger für Doktorand und Doktorvater gleichermaßen hat, wird sich daran nicht viel ändern. Noch immer macht sich der "Dr." zu gut auf Türschildern und in Lebensläufen und bringt ein ordentliches Gehaltsplus. Es ist Aufgabe der Professoren zu prüfen, warum jemand promovieren will. Geht es ums Prestige oder um echten Erkenntnisgewinn? Allerdings haben die Betreuer im jetzigen System oft wenig Interesse daran, Kandidaten abzulehnen - vor allem, wenn die ihnen nicht viel Arbeit machen. Denn noch immer werden Gehaltszulagen und Lehrstuhlgelder auch nach der Zahl der Doktoranden gewährt. Das fördert Quantität, aber nicht immer Qualität. Die bayerischen Rektoren zumindest haben erkannt, dass dieses System falsche Anreize setzen könnte.

Vor allem, wenn Professor und Autor im stillen Kämmerlein Absprachen treffen, von denen die Universität gar nichts weiß. Völlig zu Recht empfehlen die deutschen Rektoren, dass alle Doktoranden früh in der Fakultät angemeldet werden und gemeinsam ihren Forschungsstand diskutieren. Dünnbrettbohrer fallen spätestens dort auf. Schade nur, dass die HRK das nicht ausdrücklich für all jene empfiehlt, die nicht in den Unibetrieb eingebunden sind, sondern neben dem Beruf promovieren. Der Wissenschaftsrat, das oberste Beratergremium in Hochschulfragen in Deutschland, ist da längst weiter. Immerhin: Dass die Zulassung und die Betreuung transparenter werden müssen, darüber sind sich offenbar alle einig.

Diskussionen rund ums Promovieren

Die bayerischen Rektoren sind mutiger: Nicht nur die Doktorarbeit, sondern auch die - bitte schön unabhängig voneinander geschriebenen - Gutachten sollen die Professoren veröffentlichen. Eigentlich wäre das eine Selbstverständlichkeit, es wird aber nicht überall so gemacht. Professoren räumen sogar ein, es sei noch immer gang und gäbe, dass der zweite Gutachter Urteil und Note des ersten kenne und es nicht wagen würde, groß davon abzuweichen. Bei den eigenen Doktoranden wünsche man sich solch eine "Einmischung" ja auch nicht. Wenn die bayerischen Rektoren sich aber mit der Veröffentlichungspflicht durchsetzen, gibt es zumindest die Chance auf eine faire und ehrliche Betreuung und Benotung.

Um das wirklich sicherzustellen, müsste man aber noch einen Schritt weitergehen. Immer wieder berichten Doktoranden, dass ihre Note schon feststand, bevor sie die Arbeit überhaupt abgegeben hatten - etwa, weil sie nicht am Lehrstuhl bleiben wollen und dafür mit der zweitbesten statt besten Note "bestraft" werden. Möglich ist das, weil der Erstgutachter der Arbeit in der Regel der betreuende Professor ist - der mit der Note in gewisser Weise auch über seine eigene Betreuung urteilt. Auch damit muss Schluss sein. Wer betreut, darf nicht auch benoten. Das empfiehlt auch der Wissenschaftsrat - viel Gehör hat er damit aber noch nicht gefunden.

Um das noch einmal klarzustellen: Es geht nicht darum, alle Professoren an den Pranger zu stellen, sondern die Lücken zum Täuschen und Mauscheln zu schließen, die einige von ihnen gerne nutzen. Etwa, indem sie ihre Mitarbeiter die Werke korrigieren lassen, statt sich selbst durch mehrere Hundert Seiten zu arbeiten. Da trifft der Kommentar eines Nutzers in einem Internetforum den Punkt: Eine Versicherung der Prüfer, die Dissertation überhaupt gelesen zu haben, wird nicht verlangt. Noch nicht, mögen einige erwidern.

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