von Kay Szantyr

Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten

Erwerbsunfähig? Welcher Erwerb?

Als Student macht man sich über vieles Sorgen: Wie gut wird mein Abschluss? Werde ich den Job bekommen, von dem ich träume? Wie viel verdiene ich dann? Kaum jemand fragt sich: Und wenn ich morgen einen Unfall habe und nie zu arbeiten beginne? Natürlich ist dieser Optimismus richtig. Aber ein bisschen Vorsorge ist es auch: vor allem durch eine Berufsunfähigkeits- versicherung.

 

Seltsam klingt es schon: Du sollst dich dagegen versichern, dass du den Job nicht mehr ausüben kannst, in dem du gerne mal arbeiten würdest. Zum einen wartest du doch gerade gespannt darauf, endlich ins Berufsleben einsteigen zu dürfen. Zum anderen weißt du noch gar nicht, wo du einmal arbeiten, geschweige denn, wie viel du verdienen wirst. Als Student kannst du dich zwar nicht so versichern, dass du im Fall der Fälle mehrere Tausend Euro ausgezahlt bekommst - aber du musst ja wissen, wie viel Auszahlung du nach dem Studium im Notfall brauchst, um dein Leben weiter finanzieren zu können.

Die wichtigsten Begriffe

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) oder Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU): privatwirtschaftliche Versicherung, die eine Rente zahlt, wenn im zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr gearbeitet werden kann.
  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ): BUV, die in Verbindung mit einer Lebens- oder ähnlichen Versicherung abgeschlossen wird und nur zusammen mit dieser wirksam ist.
  • Dienstunfähigkeitsversicherung: Klausel in der BUV, dass bei Verrentung eines Beamten nicht eigens nachgeprüft, sondern die Entscheidung des Dienstherrn akzeptiert wird.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EUV): Versicherung, die erst zahlt, wenn der Versicherte wirklich erwerbsunfähig ist (siehe unten) - also sehr, sehr selten.
  • Erwerbsminderungsrente: Das, was von der früheren staatlichen Berufsunfähigkeitsrente geblieben ist. Basiert auf den Kriterien der Erwerbsunfähigkeit (siehe unten). Bei drei- bis sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag wird nur die Hälfte des ohnehin geringen Satzes ausgezahlt.
  • Unfallversicherung: Zahlt bei Gesundheitsschäden, die aus einem Unfall resultieren, einen Einmalbetrag.

Unfälle, Burnout und andere Beschwerden

Du machst Sport, rauchst nicht und trinkst nur in Maßen Alkohol - eigentlich dürftest du noch mit 80 deiner Berufung im Beruf nachgehen können. Unverhofft kommt aber oft. Ein paar Zahlen: Jährlich werden in Deutschland rund 200.000 Menschen berufsunfähig, 90 Prozent davon wegen einer Krankheit, zehn Prozent nach einem Unfall. Zehn Prozent der Berufsunfähigen sind unter 35 Jahren alt - das sind also 20.000 pro Jahr. Gerade wer in jungen Jahren krank wird oder einen Unfall hat, fällt schnell durch das soziale Netz. Das sichert Berufsanfänger nämlich erst dann in Form der gesetzlichen Erwerbsminderungs- rente, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre pflichtversichert waren und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit (60 Monate) erfüllt haben. Und auch nur dann, wenn sie voraussichtlich dauerhaft nicht arbeiten können.

Unfall oder Erkrankung zu Beginn der Berufslaufbahn

Du aber stürzt drei Monate nach deinem Uni-Abschluss beim Snowboarden schwer und hörst mit Entsetzen die ärztliche Prognose: ein Jahr Bettruhe. Danach wirst du fit und frisch in den Beruf starten können. Für dieses Jahr im Bett wirst du keine Erwerbsminderungsrente erhalten - zum einen hast du ja noch nicht eingezahlt, zum anderen bist du nicht "erwerbsunfähig", sondern lediglich temporär "berufsunfähig". Gut, wenn du dich bereits zu Uni-Zeiten versichert hast. Dann bekommst du jetzt das Geld aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) - selbst dann, wenn du wenige Stunden am Tag leichte Tätigkeiten ausüben könntest. Die Erwerbsminderungsrente gibt es in voller Höhe nämlich nur, wenn du nicht einmal drei Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen kannst. Die BUV dagegen bezieht sich (hoffentlich) ausdrücklich auf den vor der Krankheit ausgeübten Beruf.

Aber weshalb schon als Student versichern?

Auch ohne Leidenschaft für Risikosportarten empfiehlt sich der frühe Abschluss einer BUV. Um den Vertrag unterzeichnen zu dürfen, wirst du nämlich gründlich durchleuchtet: Bestehen Vorerkrankungen? Wie risikoreich ist der angestrebte Beruf? Konsumierst du "häufig oder gewohnheitsmäßig alkoholische Getränke? Wenn ja, wann, in welchem Umfang?" Außerdem musst du deine Ärzte nennen und diese von der Schweigepflicht entbinden - Lügen hilft dir also nichts. Was hat das nun mit deinem Studium zu tun? Ganz einfach: Je früher du dich diesem Fragemarathon stellst, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir die BUV verweigert wird – weil du schlicht noch gesünder bist. Wenn du eventuell erst nach der Promotion mit 30 Jahren einen Antrag stellst, kann sich schon das eine oder andere "Alterszipperlein" eingestellt haben.

BUV ja, aber welche?

Wie bei allen Versicherungen solltest du dich ausgiebig beraten lassen und die Vertragsklauseln genau studieren. Jeder Anbieter hat andere Ausschlussregelungen. Nachfolgend findest du eine kleine Übersicht, wonach du auf jeden Fall fragen solltest.

Das zählt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: So kann man im Ernstfall nicht auf einen schlechteren Job "verwiesen" werden. Ein Job, der in sozialer Stellung, Art und Gehalt aber dem alten Job entspricht, ist zumutbar (so genannte "konkrete Verweisung").
  • Vertragslaufzeit bis zum Altersrentenbeginn, also bis 65 Jahre oder noch besser bis 67.
  • Prognosezeitraum von sechs Monaten. Das bedeutet, dass du mit einer auf sechs Monate prognostizierten Erkrankung bereits Geld erhältst (bei einem Prognosezeitraum von zwei oder drei Jahren: Finger weg!).
  • Weltweiter Versicherungsschutz.
  • Nachversicherungsgarantie. Dann kann man die Rente bei "außergewöhnlichen" Situationen wie Heirat oder wenn Kinder kommen noch erhöhen, und zwar um den zuvor festgelegten Prozentsatz (meist 100 bis 200 Prozent). Im Idealfall ist die Möglichkeit zur Erhöhung nicht an bestimmte Ereignisse geknüpft.
  • Dynamische Erhöhung. Damit erhöht sich die Rente jedes Jahr zwischen drei und fünf Prozent. Allerdings auch der Beitrag!
  • Die Rücktrittsfrist sollte auf fünf Jahre begrenzt sein. Danach kann die Versicherung nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, falls der Versicherte aus Versehen fehlerhafte Angaben bei seiner Krankheitsvita gemacht hat.
  • Bei Vorerkrankungen sollte man gleichzeitig mehrere Anträge stellen, dann kann man zwischen mehreren Angeboten wählen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern sind oft beträchtlich.
  • Vorerkrankungen der letzten fünf oder zehn Jahre nie verschweigen - sonst kann es bei Eintritt der Berufsunfähigkeit Probleme geben.

BUV oder BUZ? Lieber BUV

Bisher drehte sich alles um die Berufsunfähigkeitsversicherung, die BUV. Es gibt aber auch die Berufsunfähigkeits-Zusatz- versicherung (BUZ): Das ist, wie der Name schon sagt, eine Zusatzversicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit, die an eine bestehende Lebensversicherung gekoppelt ist. In Kombination mit einer Risiko-Lebensversicherung (Leistung im Todesfall) ist sie bei manchen Anbietern preisgünstiger als eine BUV. Wird die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit einer Kapital bildenden Versicherung kombiniert, gibt es zwar am Ende des Vertrags Geld zurück, aber diese Form ist auch riskanter für dich: Über zwei Drittel der Lebensversicherungen werden vorzeitig beendet. Dann ist auch die BUZ weg. Natürlich kann man statt ihrer eine neue BUV abschließen - aber wieder nur, wenn man den strengen Gesundheitscheck besteht. Und ob das mit 43 noch so leicht möglich ist wie mit 23? Wohl kaum.

Die Schwierigkeit der Job-Prognose

Im ersten Semester ist es unter Umständen schwierig, einen Versicherer zu finden. Ab dem vierten oder fünften Semester aber lohnt es sich, mit der Suche anzufangen. Dann kann man bereits sagen, welcher Beruf später wahrscheinlich ist - das lässt auch eine Einschätzung zu, wie viel Geld du später ungefähr verdienen wirst. Ein Studiengangwechsel ist ebenso wie später ein Berufswechsel grundsätzlich kein Problem. Bei manchen Versicherungsgesellschaften muss dieser Wechsel gemeldet werden. Vergisst du das, bist du, obwohl du weiterzahlst, nur noch gegen Erwerbsunfähigkeit abgesichert - mit allen Problemen, die das mit sich bringen kann (siehe unten). Wenn du dem Versicherer die Änderungen mitteilst, wird der Tarif angepasst, und das ohne eine weitere Gesundheitsprüfung.

Studierte im Vorteil

Übrigens hast du als Akademiker (meist) das Glück, einer günstigen Berufsgruppe zugeordnet zu werden: Vermutlich ist das Berufsrisiko eines Philosophen relativ gering. Anders sieht es aus, wenn du auf Lehramt studierst. Lehrer sind eine der teuersten Gruppen. Nicht umsonst: Schließlich scheiden rund 90 Prozent der Pädagogen vorzeitig aus ihrem Beruf aus - nicht selten wegen psychischer Probleme. Die machen übrigens den größten Anteil an Berufsunfähigkeitsfällen aus, gefolgt von Schäden am Bewegungsapparat oder der Wirbelsäule und Krebs.

Und woher nehmen...?

Da du als Student nicht viel Geld verdienst, wirst du auch bei Berufsunfähigkeit nicht viel bekommen - die meisten BUVs versichern bis 1.000 Euro monatliche Rente. Aufgestockt wird dann, sobald du deinen ersten Job antrittst. Der geringe Leistungsbetrag bedeutet aber immerhin auch, dass du nur recht geringe Beiträge zahlst, für eine monatliche Rente von 500 Euro musst du mit 20 bis 25 Euro monatlich rechnen. Außerdem nicht zu vergessen: Wenn du bisher eine Unfallversicherung hattest, dann kannst du die kündigen oder auf die notwendigen Leistungen reduzieren, schließlich deckt die BUV auch Unfallfolgen ab. Manche Versicherungsgesellschaften bieten auch speziell für Studenten so genannte technische einjährig kalkulierte Beiträge an, die dann bei etwa 10 bis 15 Euro liegen und jährlich ansteigen. Und: 10 bis 25 Euro im Monat sollte es dir wert sein, beruhigt Snowboarden gehen zu können - auch nach dem Studium.

Was ist was?

  • Berufsunfähigkeit: Du bist aus gesundheitlichen Gründen, die aus einer Krankheit oder einer Verletzung stammen und ärztlich nachweisbar sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht in der Lage, deinen bisherigen Beruf auszuüben. Du kannst auch keine andere berufliche Aufgabe aufnehmen, die deinen bisherigen Lebensstandard erhalten würde.
  • Erwerbsunfähigkeit: Du kannst aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich mindestens drei Jahre lang keine dauernde Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit ausüben oder nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen. Was du arbeitest, ist egal. Selbst wenn du Tüten kleben kannst, erhältst du kein Geld aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die greift erst, wenn du wirklich gar nichts mehr arbeiten kannst - und das kommt praktisch nie vor.

Fragen und Antworten zur BUV findest du unter www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de.

Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen stellen keine Empfehlung dar. e-fellows.net übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen. Die in dem Artikel enthaltenen Informationen und Meinungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen.


Kommentar schreiben

Sicherheitstext eingeben:*

* Pflichtfelder