Studienbeitragsdarlehen
Kein Geld für Studiengebühren? Kein Problem!
Die Studiengebühren in einigen Bundesländern sind kein Pappenstiel. Wenn das Geld nicht reicht, kannst du das "Studienbeitragsdarlehen" nutzen. Die Landesbank oder KfW-Förderbank zahlt dann vorerst die Gebühren für dich. Nach dem Studium musst du sie zurückerstatten.
Studienbeitragsdarlehen dienen ausschließlich der Begleichung der Studienbeiträge; sie dürfen für den Lebensunterhalt nicht genutzt werden. Es gibt sie daher auch nur in Bundesländern, in denen Studiengebühren anfallen.
Nach dem Studium zahlst du zurück
Wer das Studienbeitragsdarlehen nutzt, muss zunächst keine Studiengebühren bezahlen. Das übernimmt vorerst die jeweilige Bank (Landesbank oder KfW-Förderbank). Nach dem Studium fordert dieselbe Bank das Darlehen für die Studiengebühren mit Zinsen zurück.
In jedem Bundesland andere Modalitäten
Wenn du dich für ein Studienbeitragsdarlehen interessierst, wende dich an die Landesbank des Bundeslandes, in dem du studierst. Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Antrags-, Aus- und Rückzahlungsmodalitäten, über die du dich genau informieren solltest. Wo du wieviel Studiengebühren zahlst, erfährst du hier.
Bis hier und nicht weiter: Schuldenobergrenze
Damit du nicht hochverschuldet ins Berufsleben startest, haben die Bundesländer eine "Schuldenobergrenze" eingeführt. Sie liegt bei 15.000 Euro. (Ausnahme: Nordrhein-Westfalen: 10.000). Wenn du durch Studienbeitragsdarlehen und BAföG-Darlehen mehr als 15.000 (beziehungsweise 10.000) Euro Schulden beim Staat anhäufst, bekommst du den Rest erlassen.
Übersicht zu Studienbeitragsdarlehen
- Was genau ist ein Studienbeitragsdarlehen?
- Studienbeitragsdarlehen in Baden-Württemberg
- Bayerisches Studienbeitragsdarlehen
- Hamburger Studienbeitragsdarlehen
- Studienbeitragsdarlehen in Niedersachsen
- Studienbeitragsdarlehen in Nordrhein-Westfalen
- Studienbeitragsdarlehen im Saarland
- Studienbeitragsdarlehen in Hessen
- Gibt es auch eine Befreiung von den Studiengebühren?
- Ausländische Studenten und das Studienbeitragsdarlehen
Was genau ist ein Studienbeitragsdarlehen?
Wer ein Studienbeitragsdarlehen nutzt, der muss erst einmal keine Studiengebühren zahlen - das übernimmt die Bank, die das Darlehen vergibt. Die Anträge findest du auf den Internetseiten der jeweiligen Bank. Sie sind ausgefüllt und zusammen mit einer Immatrikulationsbescheinigung abzugeben. Normalerweise wird das Studienbeitragsdarlehen dann für ein Semester gewährt. Danach kannst du selbst entscheiden, ob du es erneut beantragen möchtest oder nicht.
Fachwechsel werden nicht berücksichtigt
Das Studienbeitragsdarlehen wird von den Banken während der Regelstudienzeit plus vier Semester gewährt; ein Studiengangwechsel wird bei der Berechnung aber nicht berücksichtigt. Wer also relativ spät das Fach wechselt, muss damit rechnen, dass das Darlehen nicht mehr für die gesamte Reststudienzeit reicht.
Karenzzeit: in Bayern kürzer
In jedem Fall will die Bank ihr Geld, inklusive Zinsen, zurück. Die Karenzzeit vor der Tilgungsphase beträgt normalerweise 24, in Bayern allerdings nur 18 Monate.
Zuständig ist die Bank deines Studienorts
Ein Studienbeitragsdarlehen wird nur von der Bank des Bundeslands gewährt, in dem du studierst; dein Hauptwohnsitz ist nicht von Bedeutung. Je nach Land variieren die Antrags-, Aus- und Rückzahlungsmodalitäten.
Studienbeitragsdarlehen in Baden-Württemberg
- Seit dem Sommersemester 2007 bietet die L-Bank Darlehen zu Finanzierung der Studiengebühren in Baden-Württemberg an.
- Wer in Baden-Württemberg über die Schuldenobergrenze kommt, muss einen expliziten Antrag auf Erlass der Restschulden stellen.
- Bei der Rückzahlung sind nur monatliche Ratenzahlungen von 50, 100 oder 150 Euro möglich.
Bayerisches Studienbeitragsdarlehen
- Für Studierende in Bayern werden im Auftrag des Freistaats Bayern sozialverträgliche Darlehen zur Finanzierung von Studienbeiträgen bereit gestellt.
- Studenten mit Privatinsolvenz wird kein Studienbeitragsdarlehen gestattet.
- Die Karenzphase kann auf Wunsch von 18 Monaten auf 6 oder 12 Monate verkürzt werden.
- Die monatliche Mindestrate bei der Rückzahlung beträgt 20 Euro.
Hamburger Studienbeitragsdarlehen
- Zur Finanzierung der Studiengebühren bietet die KfW-Förderbank in Hamburg seit dem Sommersemester 2007 ein Studienbeitragsdarlehen an.
- In Hamburg wird auch hochverschuldeten Studenten ein Studienbeitragsdarlehen gewährt.
Studienbeitragsdarlehen in Niedersachsen
- Im Auftrag des Landes Niedersachsen bietet die KfW in Kooperation mit der NBank ein Darlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge an staatlichen Hochschulen.
- In Niedersachsen wird auch hochverschuldeten Studenten ein Studienbeitragsdarlehen gewährt.
Studienbeitragsdarlehen in Nordrhein-Westfalen
- In Nordrhein-Westfalen können Studierende das Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank für den ersten berufsqualifizierenden Abschluss in Anspruch nehmen.
- In Nordrhein-Westfalen besteht eine Sonderregelung: Dort erhält man, anders als in den übrigen Bundesländern, das Darlehen nicht nur für ein Semester, sondern für die komplette Studienzeit.
- Die reguläre Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Ende des Studiums und ist vom Einkommen abhängig.
- Wer neben dem Studienbeitragsdarlehen außerdem einen hohen BAföG-Satz bezieht, der kann über die Schuldenobergrenze kommen. Trifft dies zu, kann man ganz von den Studienbeiträgen befreit werden.
- Die monatliche Mindestrate bei der Rückzahlung beträgt 50 Euro.
Studienbeitragsdarlehen im Saarland
- Zur Finanzierung der Studiengebühren, die ab dem Wintersemester 2007/08 an den staatlichen saarländischen Hochschulen erhoben wurden, bietet die KfW im Auftrag des Saarlands Studierenden das Studiengebührendarlehen Saarland an.
- Das Studienbeitragsdarlehen wird allen Studenten an den Universitäten des Saarlands gewährt.
- Wer nach der Karenzphase das Studienbeitragsdarlehen auf einen Schlag vollständig zurückzahlt, genießt völlige Zinsfreiheit auf das Darlehen.
Studienbeitragsdarlehen in Hessen
- In Hessen sind die Studiengebühren zum Wintersemester 2008/09 gekippt worden. Zuvor mussten die Studierenden 500 Euro pro Semester zahlen; die bis dahin entrichteten Studiengebühren werden allerdings nicht rückerstattet.
- Wer davor ein Studiendarlehen der Landestreuhandstelle Hessen aufgenommen hat, muss es dennoch erst nach einer Karenzzeit von zwei Jahren zurückzahlen.
- Für Studienbeitragsdarlehen in Semestern, in denen gleichzeitig BAföG bezogen wurde, werden allerdings keine Zinsen fällig.
Gibt es auch eine Befreiung von den Studiengebühren?
Bevor du ein Studienbeitragsdarlehen aufnimmst, solltest du dich unbedingt informieren, ob du dich nicht von den Studiengebühren befreien lassen kannst. Dies kann der Fall sein, wenn du Kinder hast und diese auch selbst betreust. Auch als Anreiz oder Belohnung für besonders gute Studienleistungen werden Studiengebühren zuweilen oft erlassen, zum Beispiel, wenn du ein Stipendium eines Begabtenförderungswerks erhältst. Und wer sich an seiner Hochschule engagiert, hat auch gute Chancen, nicht zahlen zu müssen.
Ausländische Studenten
In der Regel können ausländische Studenten kein Studienbeitragsdarlehen beantragen. Ausnahmen gelten für anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber. Auch Studierende aus EU-Staaten und solche mit Migrationshintergrund, die ihre Hochschulreife in Deutschland erlangt haben, haben gute Chancen auf das Darlehen.
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