Raymond Kudraß

Studium von der Steuer absetzen

Steuervorteil Studienkosten?

Wer studiert, hat nichts mit Steuern zu tun? Leider weit gefehlt. Nur einmal im Leben hast du die Chance, deine Studienkosten als Verluste beim Finanzamt geltend zu machen. In den ersten ein bis zwei Berufsjahren kannst du mit teils beachtlichen Steuerrückerstattungen einen Teil deiner Studienkosten refinanzieren.

Finanz-News regelmäßig ins Postfach

Das Neueste zu Studienfinanzierung, Stipendien, Steuern sowie aktuelle Jobs, Praktika und Recruiting-Events - im e-fellows.net-Newsletter. Hier anmelden.

Unsicherheit zur Absetzbarkeit von Studienkosten

Trotz klarer Rechts- und Gesetzeslage für alle Studenten im Master und nach abgeschlossener Berufserstausbildung herrscht weiterhin Unsicherheit zur Absetzbarkeit von Studienkosten.

Grund für diese Verunsicherung ist die letzte Gesetzesänderung vom Dezember 2011. Mit ihr hatte der Gesetzgeber die Kosten des Erststudiums in der Erstausbildung - entgegen einer günstigeren BFH-Rechtsprechung (mit Verlustabzug) - wieder dem Sonderausgabenabzug (= ohne Verlustabzug) zugeordnet.

Von der neuen Gesetzeslage allerdings nicht betroffen sind folgende Gruppen:

  • Studenten im Erststudium  n a c h  abgeschlossener Berufserstausbildung
  • Studenten, die berufsbegleitend studieren
  • Studenten im Zweitstudium (dazu zählt auch der Master
  • Doktoranden

Diese Studenten können nach wie vor grundsätzlich alle Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen und damit, bei fehlenden oder geringeren Einkünften, als Verluste vortragen.

Neue Rechtsprechung

Vor allem aber die neue Rechtsprechung des BFH zur Abgeschlossenheit einer Berufserstausbildung ist nicht bekannt. Mit der Ausbildung zum Rettungssanitäter wird zum Beispiel nicht nur die Wartezeit auf einen Medizinstudienplatz überbrückt, sondern gleichzeitig eine abgeschlossene Berufserstausbildung absolviert. Die Folge ist, dass in diesem Fall die Kosten des Medizinstudiums vom ersten Tag an als "weiteres Studium" gelten und abzugsfähige Werbungskosten sind. Und schließlich wird seit jüngstem anerkannt, dass auch eine Sprachausbildung im Ausland mit TOEFL oder IELTS zu einer abgeschlossenen Berufserstausbildung führen kann.

Höhe der geltend machbaren Kosten

Zu dieser studentenfreundlichen Rechtsprechung aus 2012 kommen mehrere neue Urteile hinzu, die, auch für die Vergangenheit, zu einer erheblich höheren Absetzbarkeit der Studienkosten führen. Dazu gehört vor allem die Absetzbarkeit nach Reisekostengrundsätzen und die der kompletten Unterkunftskosten in einer Vielzahl von Fällen.

Wer also rechtzeitig handelt, kann seine Studienkosten über die spätere Steuerrückerstattung zu einem nicht unerheblichen Teil refinanzieren. Bei hohen Auslandsstudiengebühren kann es sogar vorkommen, im Anschluss an das Studium bis zu eineinhalb Jahre in Deutschland steuerfrei arbeiten zu können.

Hoffnung auch für die "echten Erstis"

Aber auch für diejenigen, die direkt nach dem Abi das Studium aufgenommen haben, gibt es Hoffnung. Denn es muss nicht unbedingt bei dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Sonderausgabenabzug von maximal 6.000 Euro pro Jahr bleiben (der nur bei steuerpflichtigen Einkünften über dem Grundfreibetrag von in 2013 8.130 Euro eine Steuerminderung bewirken kann):

Wegen der erheblichen steuersystematischen und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ungleichbehandlung von echten Erststudien- und sogenannten "weiteren" Studienkosten sind nämlich längst mehrere Verfahren vor dem BFH anhängig.

Wenn du dein Studium von der Steuer absetzen willst, solltest du dich an diese Verfahren "dranhängen". Dazu reichst du, gegebenenfalls für die letzten vier Jahre je eine Steuererklärung ein. Auf der ersten Seite des Mantelbogens kreuzt du die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" an. Dann machst du die Studienkosten geltend - als vorab entstandene Werbungskosten. Das Finanzamt muss das aufgrund der Gesetzeslage ablehnen.

Einspruch einlegen - so geht's

Daraufhin musst du Einspruch einlegen mit Verweis auf mindestens eines der Musterverfahren (Aktenzeichen: VI R 49/11, VI R 61/11, VI R 02/12, 06/12 und 08/12). Die Steuererklärung ruht dann bis zur Entscheidung. Wenn dann positiv zugunsten der Studenten entschieden wird, gilt es, das offene Zeitfenster bis zur möglichen nächsten Gesetzesänderung zu nutzen und den Werbungskostenabzug mit gesonderter Verlustfeststellung durchzusetzen.

Der Experte vor Ort

Raymond Kudraß hält verschiedene Vorträge zum Thema der "Absetzbarkeit der Studienkosten" an den bayerischen Universitäten. Außerdem bietet er in der Regel dienstags während des Semesters Vorträge in seiner Kanzlei an. Termine und Adresse findest du auf seiner Homepage www.kanzlei-kudrass.de/homepage/studenten. Dort gibt es auch eine Darstellung der jeweils aktuellen Rechts- und Gesetzeslage.

Wer zu spät kommt...

Wer es hingegen versäumt, innerhalb der Verjährungsfristen seine Rechte zu wahren oder eine Erklärung abgibt und "vergisst", seine Studienkosten als Werbungskosten geltend zu machen, kann dies nach Ablauf der vierwöchigen Einspruchsfrist gegen einen entsprechenden Steuerbescheid nachträglich nicht mehr korrigieren.

Und was ist mit dem Kindergeld?

Seit Anfang 2012 gibt es zwar keine Einkommensgrenzen mehr für Kinder unter 25 Jahren, doch hat der Gesetzgeber eine komplizierte schädliche Erwerbszeitgrenze eingeführt. Vereinfacht besagt diese, dass du nach abgeschlossener Erstausbildung, also zum Beispiel dem Bachelor-Studium, nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich im Durchschnitt des Kalenderjahres und nicht mehr als zwei Monate im Jahr Vollzeit arbeiten darfst. Ansonsten wird deinen Eltern das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gestrichen.

Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen stellen keine Empfehlung dar. e-fellows.net übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen. Die in dem Artikel enthaltenen Informationen und Meinungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen.

Finanz-News regelmäßig ins Postfach

Das Neueste zu Studienfinanzierung, Stipendien, Steuern sowie aktuelle Jobs, Praktika und Recruiting-Events - im e-fellows.net-Newsletter. Hier anmelden.


Kommentare
Beispiel Steuererklärung LL.M. Werbungskosten

Unter folgendem Link kann man offenbar für 3 Euronen eine echte Steuererklärung herunterladen - ob es was nützt weiss man wohl erst, wenn man reingeschaut hat:

http://www.shareit.com/product.html?cart=1&productid=300585508&languageid=2&stylefrom=300585508&currencies=EUR

Hallo Sonja,

gerne nehme ich kraft deines Kommentars die Gelegenheit wahr, auf folgende grundlegend neue Rechtsprechung des BFH aufmerksam zu machen, die vielleicht auch dir bei der Absetzung deiner Studienkosten entscheidend helfen kann:

Mit Urteil vom 27.10.2011, VI R 51/10 hat der BFH am Beispiel deines Berufs als Rettungssanitäter entschieden, dass eine erstmalige Berufsausbildung weder ein Berufsbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz noch eine bestimmte Ausbildungsdauer voraussetzt. Entscheidend ist vielmehr, dass die Berufsausbildung Berufswissen vermittelt und auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist. Das Urteil wurde am 21.12.2011 im Bundessteuerblatt veröffentlicht und ist daher von der Finanzverwaltung in allen gleichartigen Fällen anzuwenden, worauf auch du einen Rechtsanspruch hast.

Diese Rechtsprechung ist inzwischen gefestigt und wurde auch für den staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten (BFH vom 18.09.09, VI R 79/06; veröffentlicht und damit bindend erst sei März 2012 !) und sogar für Sprachaufenthalte im Ausland (BFH v. 15.03.2012, III R 58/08) i.R. einer Au-pair-Ausbildung, bei besonderen Sprachkursen und, unter besonderen Umständen, sogar nur mit Toefl und IELTS-Test angewandt.

Die neue Rechtsprechung geht aber m.E. über die entschiedenen Einzelfälle wesentlich weiter und eröffnet völlig neue Möglichkeiten, die Wartezeit auf einen Studienplatz sinnvoll zu überbrücken und das anschließende Studium vom ersten Tag an als „weiteres Studium“ wie ein Masterstudium voll von der Steuer abzusetzen.

Also: Sollte für dich kraft vor (oder während) dem Studium abgeschlossener Ausbildung zum Rettungssanitäter noch die Möglichkeit bestehen, für die letzten 4 Studienjahre, unter Umständen sogar die letzten 7 Jahre (abhängig von einem weiteren beim BFH anhängigen Fall), Steuererklärungen abzugeben und die Studienkosten geltend zu machen, nichts wie los!

Viel Erfolg!

Achtung Fehler!!!

Die "Ausbildung" zum/zur Rettungssanitäter/in stellt KEINE Berufsausbildung im herkömmlichen Sinne dar!
Was ihr meint ist die Ausbildung zum/zur Rettungsassisstenten/in.
Großer Unterschied im Rettungsdienst!
Der Rettungssanitäterabschluss kann dagegen nicht als Ausbildung anerkannt werden.
Wer nähere Infos hierzu möchte, kann sich gerne an mich wenden.
VG,
eine aktive Rettungssanitäterin

Folgendes koennte beim Einspruch vllt. nuetzlich sein. Ist zwar von der OfD Koblenz, bezieht sich aber auf die aktuellen Verfahren vor dem BFH. Die oben genannten Verfahren sind naemlich zumindest teilweise schon abgeschlossen, glaube ich.

Bei Juris einfach dieses Aktenzeichen eingeben:
S 2227 A-St 35 1

Hallo Berni,
normalerweise ist ein EInkommensteuerbescheid nach Ablaufen der Einspruchsfrist rechtskräftig - es gibt jedoch Ausnahmefälle unter denen das auch im nachhin noch geschehen kann. Hierunter fällt, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel, die nachträglich bekannt werden, auftauchen (§ 173 AO). Je nach Einzelfall könnte das für deinen Bescheid 2010 zutreffend sein, hier kannst du ja mal nachforschen!

Unabhängig davon kannst du natürlich in der Steuererklärung für 2011 das Studium geltend machen.

LG
Stefan

Unklarheit über Verfahrensweise mit Studienkosten

Hallo,
lieben Dank für die Tips hier.

Wie ist es, wenn die Steuerklärung für 2010 bereits abgegeben wurde und dort das Studium (endete 2010) nicht vermerkt wurde (der Bescheid für 2010 kam im Sommer 2010).
Bestehen für die Steuererklärung 2011 noch Chancen irgendwie die Beträge für das Studium anrechnen zu lassen?

Danke schon mal!!!

Der Werbungskostenpauschbetrag wird automatisch von Amts wegen berücksichtigt, wenn du nichts einträgt.
Deine Werbungkosten brauchst du also nur ausführlich ausfüllen, wenn du drüber liegst!

Viele Grüße
Stefan

Was mir noch nicht ganz klar ist - wo ist der Pauschalbetrag für Werbungskosten von 1000€ einzutragen?
Oder wird dieser automatisch abgezogen?

Damit wäre ich in der Tat schon unter den magischen 8000€

Hallo Jan,

danke für deinen Hinweis. Du hast völlig Recht. Die Zahl ist mir durch die Lappen gegangen.
Melanie

Heinweis: Grundfreibetrag liegt seit 2010 bei 8004 €

Die Einkommensgrenze bei Abschnitt "Alternative A" müsste angepasst werden. Der aktuelle Grundfreibetrag liegt seit 2010 bei 8004 €.

Kommentar schreiben

Sicherheitstext eingeben:*

* Pflichtfelder