Kay Szantyr

Studium von der Steuer absetzen

Steuervorteil Studiengebühr?

Wer studiert, muss keine Steuern zahlen? Leider weit gefehlt - wer neben dem Studium genug verdient, ist sehr wohl steuerpflichtig. Allerdings kann er sein Studium teilweise von der Steuer absetzen. Und das sogar nachträglich.

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Es war ein stetes Hin und Her in den vergangenen Jahren: Erst durften Absolventen ihre Studienkosten voll von der Steuer des ersten Jahres im Job absetzen, dann nicht mehr, dann gab es ein paar Klagen. Inzwischen ist das Geld, das man fürs Studium zahlt, nicht mehr Teil der "Werbungskosten", sondern eine so genannte "Sonderausgabe". Trotzdem: Wer sich rechtzeitig informiert, kann dank der Studienkosten Geld sparen.

Aktuelle Infos zur Absetzbarkeit der Studienkosten

Es ist immer noch nicht entgültig entschieden: Ende Oktober hat die Bundesregierung das Urteil des Bundesfinanzhofs ausgehebelt. Studienkosten sind also doch keine Werbungskosten. Die Koalition hat nur die Möglichkeit erweitert, Ausbildungskosten als Sonderausgaben abzusetzen. Die Obergrenze wird von 4.000 Euro auf 6.000 heraufgesetzt. Sie können aber nicht auf spätere Jahre vorgetragen werden. Ab wann die Entscheidung genau gilt, steht noch nicht fest. 

Alternative A: Sonderausgabe Studium

Studienkosten sind jetzt "Sonderausgaben", also Aufwendungen, die weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben sind. Maximal 4.000 Euro pro Jahr sind nun absetzbar - und zwar nur in dem Jahr, in dem sie aufgewendet werden. Wer während des Studiums also unter der magischen Einkommensgrenze von 7.664 Euro pro Jahr bleibt, dem gehen diese Sonderausgaben verloren.

Deine Eltern zahlen? Pech für dich

Wer mehr verdient, das Studium aber von den Eltern finanziert bekommt, hat ebenfalls Pech gehabt. In diesem Fall darf er die Kosten nicht absetzen, weil er sie ja nicht selbst bezahlt, und die Eltern dürfen das auch nicht, da es nicht ihre Ausbildung ist.

Alternative B: Hoffnung auf Werbungskosten

Offiziell wurde die Möglichkeit, Studienkosten als Werbungskosten abzusetzen, zwar abgeschafft. Vielleicht muss der Steuergesetzgeber hier aber nachbessern: Derzeit sind nämlich mehrere Verfahren zu dieser Frage vor dem Bundesfinanzhof anhängig. Das bedeutet: Studenten sollten für alle Jahre ab einschließlich 2005 eine Steuererklärung einreichen, auch wenn sie nichts oder wenig verdienen. Die Studienausgaben werden als Werbungskosten deklariert.

Einspruch einlegen - so geht'

Gegen den Steuerbescheid des Finanzamts, das diese Werbungskosten nicht anerkennt, wird dann Einspruch eingelegt - mit dem Hinweis darauf, dass die Ausgaben Werbungs- und keine Sonderkosten sind und (nicht vergessen!) mit Verweis auf die anhängigen Verfahren (Aktenzeichen: VI R 79/06, VI R 6/07, VI R 14/07, VI R 31/07, VI R 49/07). Solange die nämlich nicht abgeschlossen sind, ruht der Einspruch - und wenn sie zugunsten der Studenten entschieden werden, liegen die passenden Steuererklärungen bereits vor. Wer bis dahin nach der Sonderkosten-Regelung abgerechnet hat, kann nachträglich nicht mehr auf die Werbungskosten-Variante umschwenken.

Und was ist mit dem Kindergeld?

Die Steuer ist eine Sache, das Kindergeld eine zweite. Zwar lässt sich sicher darüber streiten, ob jemand, der 15.000 Euro im Jahr verdient, noch als Kind gilt - solange er die Einkommensgrenze nicht überschreitet, ist er es für die Familienkasse. Diese Grenze liegt derzeit bei 7.680 Euro.
 
Die Werbungskostenpauschale darf auch hier abgezogen werden, ebenso viele der "besonderen Ausbildungskosten". Aber - Achtung - nicht alle. Wer also auf die (meist) 1.968 Euro Kindergeld pro Jahr nicht verzichten will, sollte sich rechtzeitig vorher schlau machen, welche Ausgaben er geltend machen kann.

Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen stellen keine Empfehlung dar. e-fellows.net übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen. Die in dem Artikel enthaltenen Informationen und Meinungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen.

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