BAföG-Fachwechsel

Wechseln ohne BAföG-Verlust

Die BAföG-Förderung soll Studenten durch eine zügige Ausbildung und damit direkt in das Berufsleben helfen. Aber wer weiß schon mit 19 oder 20, wo seine wahren Interessen liegen - und worin er wirklich gut ist? Wenn ein Studiums-Wechsel ansteht, musst du aufs BAföG achten.

Der BAföG-Antrag wurde bewilligt, du studierst mit staatlicher Unterstützung - bis dir auffällt, dass dir dein Studienfach leider überhaupt keinen Spaß macht. Vielleicht bieten andere Unis auch viel interessantere Kurse an. Vater Staat ist leider nicht ganz so begeistert von deinem Erkenntnisgewinn.

Hochschulwechsel

Ein Wechsel der Hochschule ist vergleichsweise unkompliziert. Informiere das bisher für dich zuständige Studentenwerk und bitte dort, deine Förderakte an das künftig zuständige Studentenwerk weiterzuleiten. Das machst du am besten zwei Monate im Voraus. Bis das neue Studentenwerk die Zahlung aufnehmen kann, überweist dein bisheriges Amt weiterhin die Fördersummen.

Fachwechsel

Ein Fachwechsel erfordert dagegen nicht nur Papierkrieg, sondern taktische Überlegungen. Wer nach zwei Semestern die Fachrichtung wechseln will, kann durchaus weiterhin Fördergelder erhalten - wenn er wichtige Gründe für den Wechsel hat. Im Sinne des BAföG sind das etwa eine mangelnde Eignung für das zunächst gewählte Studienfach oder ein "schwerwiegender Wandel der Neigung".
 
Hast du dich erst nach drei Semestern zum Fachwechsel entschlossen, sinken die Chancen auf Weiterförderung rapide. Wer sich noch später zu einem Fachwechsel durchringt, dem bleibt nur noch die Eigenfinanzierung oder ein Bildungskredit. Einzige Ausnahme wäre ein Fachwechsel aus "unabweisbarem" Grund. Der liegt vor, wenn die Fortführung des alten Studiums sinnlos wird, etwa durch eine Allergie oder Lähmung. Jeden Fachwechsel musst du schriftlich begründen.

Checkliste Fachrichtungswechsel

Laut § 7 Abs. 3 des BAföG-Gesetzes ist eine weitere Förderung möglich bei

  • einem wichtigen Grund: Das ist ein schwerwiegender oder grundsätzlicher Neigungswandel oder eine mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung für das Fach. In beiden Fällen muss es ein Grund sein, der dir vor Beginn deiner Ausbildung nicht bekannt oder dessen Bedeutung dir nicht bewusst war;
  • einem "unabweisbaren" Grund, der dir keine andere Wahl lässt als das Studium abzubrechen.

Nicht anerkannt dagegen sind

  • sich verschlechternde Aussichten auf dem Arbeitsmarkt in einer Berufssparte;
  • Gründe, die gegen diese Ausbildung sprechen und vor Beginn des Studiums bekannt waren oder hätten sein müssen;
  • der Abbruch einer so genannten "Parkausbildung", das heißt eines Studiums, das nur dazu dient, erforderliche Wartesemester zu erreichen.

Studienabbruch

Für den Fall eines Studienabbruchs gilt Ähnliches wie beim Fachwechsel: Du darfst dein Studium nicht zu spät abbrechen. Nach dem zweiten Semester wird es sehr schwer, einen "wichtigen" oder "unabweisbaren" Grund für den Abbruch vorzuweisen. Warum du dich für ein neues Fach entscheiden willst, ist für das BAföG-Amt nicht relevant. Ob und wie du nach Abbruch einer früheren Ausbildung oder nach einem Fachrichtungswechsel weiter gefördert werden kannst, erfährst du von deinem zuständigen Sachbearbeiter.

Förderzeitraum

Jedes Fachstudium wird auf den Förderzeitraum angerechnet - unabhängig davon, ob du für deinen ersten Studiengang bereits BAföG bezogen hast oder nicht. Wer zunächst ohne Fördergelder in einen Studiengang hineingeschnuppert hat, um sich so seinen BAföG-Anspruch für später aufsparen, hat sich verkalkuliert. Als Fachrichtungswechsel gilt übrigens auch der Wechsel von Uni zu Fachhochschule, selbst wenn sich das Fach nicht ändert. Also: Besser gut überlegen, welches Studienfach und welche Hochschule einem liegen.

Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen stellen keine Empfehlung dar. e-fellows.net übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen. Die in dem Artikel enthaltenen Informationen und Meinungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen.


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