von e-fellow Stelios Tonikidis

Rechtliche Probleme in Wohngemeinschaften

Wer haftet in einer WG?

Ein WG-Mitglied hat seine Miete nicht bezahlt oder die Wohnung beschädigt. Wer haftet für den Schaden? Und wer muss zustimmen, wenn ein neuer Mitbewohner einzieht?

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Die WG-Party war prima. Bis dein Mitbewohner ins Aquarium fiel. Nun ist der Holzfußboden im Eimer und muss für viel Geld ausgetauscht werden. Aber wer haftet jetzt?

  1. Mehrere Hauptmieter
     Sind alle WG-Mitbewohner Hauptmieter, so haften sie prinzipiell gemeinschaftlich. Das gilt aber nicht bei Beschädigungen der Mietwohnung. Vereinfacht kann man sagen, dass hier – sofern im Mietvertrag nicht anders geregelt – das WG-Mitglied allein haftet, das den Schaden verursacht hat.
     
  2. WG "als solche" Hauptmieter
     Ist die WG "als solche" Hauptmieter und verursacht ein WG-Mitglied einen Schaden an der Mietwohnung, dann haftet die WG gemeinsam mit ihrem Gesellschaftsvermögen (zum Beispiel aus der Gemeinschaftskasse). Da dies in der Regel aber nicht ausreicht, haftest du mit deinen WG-Mitbewohnern zusätzlich persönlich. Diese persönliche Haftung könnt ihr nur unter Mitwirkung des Vermieters ausschließen.
     
  3. Hauptmieter und Untermieter
     Wenn nur du allein Hauptmieter bist und deine WG-Mitbewohner deine Untermieter sind, haftest nur du. Hast du als Hauptmieter ohne Erlaubnis deines Vermieters untervermietet, so kann der Vermieter die an dich gezahlte Untermiete zwar nicht herausverlangen. Bei Schäden an der Mietsache wirst du aber für das Verhalten deines WG-Mitbewohners verantwortlich gemacht. Im Falle der unberechtigten Untervermietung sogar dann, wenn den Untermieter an dem Schaden gar keine Schuld trifft.

Mitbewohnerwechsel: Wer muss zustimmen?

Eine Wohngemeinschaft ist bereits bei ihrer Gründung darauf angelegt, dass es zu einem Mieterwechsel kommt. Muss der Vermieter vor jedem Mitgliederwechsel seine Zustimmung geben? Auch hier wird danach unterschieden, wer Hauptmieter ist. Ob du im Schadensfall auch nach dem Auszug haftest, hängt davon ob, ob der Vermieter dem Wechsel zugestimmt hat.

  1. Mehrere Hauptmieter
     Sind die einzelnen WG-Mitglieder jeweils Hauptmieter und ein WG-Mitglied zieht aus, so kündigt dieses seinen Vertrag. Der neue Mieter schließt beim Einzug einen neuen Vertrag mit dem Vermieter. Finden Ein- und Auszug hingegen gleichzeitig statt (etwa, weil der bisherige Mieter einen Nachfolger gefunden hat), handelt es sich in der Regel um eine Vertragsübernahme. Hier muss der Vermieter dem Einzug des neuen WG-Mitglieds erst zustimmen. Da er sich aber auf die Vermietung der Wohnung an eine WG eingelassen hat, wird er den Mieterwechsel normalerweise akzeptieren müssen.
     
  2. WG "als solche" Hauptmieter
     Ist die WG "als solche" Hauptmieter geworden, so betrifft ein Mitgliederwechsel innerhalb der WG nicht das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Das bedeutet, dass nicht der Vermieter, sondern alle WG-Mitglieder dem Einzug eines neuen WG-Mitglieds zustimmen müssen. Der Vermieter kann sich aber im Mietvertrag die Zustimmung zu einem Mieterwechsel vorbehalten. Tut er das nicht, so kann ihm unter Umständen (etwa, weil der neue WG-Mitbewohner die Miete nicht zahlen kann) ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gegenüber der WG zustehen.

Auch nach dem Auszug haftest du
Auch nach deinem Auszug aus der WG unterliegst du unter Umständen einer (Nach-)Haftung. Wieder muss danach unterschieden werden, wer Hauptmieter ist.

  1. Mehrere Hauptmieter
     Seid ihre mehrere Hauptmieter, und du ziehst ohne Zustimmung des Vermieters aus, so wirst du dadurch nicht automatisch von der Haftung befreit. Ohne Zustimmung des Vermieters haftest du weiterhin für alle Verbindlichkeiten, die während deiner WG-Zugehörigkeit entstanden sind und nach deinem Auszug fällig werden. Ziehst du hingegen mit Zustimmung des Vermieters aus der WG aus, so haftest du nur noch für solche Verbindlichkeiten, die während deiner WG-Zugehörigkeit entstanden sind und vor deinem Auszug fällig werden.
     
  2. WG "als solche" Hauptmieter
     Ist die WG "als solche" Hauptmieter, so richtet sich die Haftung des ausziehenden WG-Mitglieds danach, ob sich der Vermieter im Mietvertrag die Zustimmung zum Mieterwechsel vorbehalten hat oder nicht. Wenn nein, haftet das austretende WG-Mitglied auch nach seinem Auszug weiter. Dies jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter vom Auszug Kenntnis erlangt. Hat sich der Vermieter hingegen die Zustimmung zum Einzug eines neuen WG-Mitglieds vorbehalten, scheidet eine Nachhaftung des ausziehenden WG-Mitglieds aus.

Haftet der neue Mitbewohner für seinen Vorgänger?

Auch bei der Haftung des einziehenden WG-Mitglieds muss danach unterschieden werden, wer Hauptmieter ist.

  1. Mehrere Hauptmieter
     Nach den allgemeinen Grundsätzen der Vertragsübernahme müsstest du als einziehendes WG-Mitglied selbst für solche Mietverbindlichkeiten einstehen, die vor deinem Einzug entstanden sind. Allerdings dürfte die Zustimmung des Vermieters zu deinem Einzug so zu verstehen sein, dass du für Altschulden nicht haftest. Es besteht für dich also nur eine Haftung für ab deinem Einzug begründete Mietverbindlichkeiten.
     
  2. WG "als solche" Hauptmieter
     Ist die WG "als solche" Hauptmieter, richtet sich die Haftung des einziehenden WG-Mitglieds wieder danach, ob sich der Vermieter im Mietvertrag die Zustimmung zum Mieterwechsel vorbehalten hat. Wenn nein, haftet das eintretende WG-Mitglied auch für Mietverbindlichkeiten, die vor seinem Eintritt begründet wurden. Wenn ja, scheidet eine Haftung des neuen WG-Mitglieds für Altschulden aus.

Hinweis: Dieser zweiteilige Artikel kann nur einen groben Überblick geben. Möglicherweise ist die Rechtslage in deinem konkreten Fall eine andere, als hier geschildert. Der Artikel kann dir also den Gang zum Anwalt nicht ersparen.

Wann ist eine WG eine WG? Und wer ist eigentlich der Hauptmieter? Das erfährst du auf Seite 1.

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