Pro-Bono-Mandate bei Freshfields: Wohltätige Organisationen juristisch beraten

Autor*innen
Carolin Metz
Flach ausgestreckte Hand, aus der gelbe Blumen wachsen.

Wirtschaftsanwälte bei Freshfields Bruckhaus Deringer bearbeiten nicht nur Mandate für große Konzerne - sondern beraten auch gemeinnützige Organisationen, und zwar unentgeltlich. Partner Christian Bunsen erklärt im Interview, was die Pro-Bono-Mandate für junge Anwälte so spannend macht.

Warum engagiert Freshfields sich in Pro-Bono-Mandaten?

Freshfields Bruckhaus Deringer engagiert sich schon länger in gemeinnützigen Projekten wie Bewerbungstrainings. Angestoßen durch Vorbilder im angelsächsischen Raum sind wir seit einigen Jahren aber auch dazu übergegangen, unsere Kenntnisse in der Rechtsberatung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Für Einzelpersonen gibt es in Deutschland gesetzlich verankerte Kostenhilfen. Deshalb konzentriert sich unser Engagement auf gemeinnützige Organisationen aller Art. Unser Ziel ist es, dass diese Organisationen ihre Spendengelder nicht für Rechtsanwälte ausgeben müssen. Daher bieten wir unseren Associates und Partnern die Möglichkeit, einen bestimmten Anteil ihrer Arbeitsstunden pro bono einzusetzen.

In welchen Mandaten werden Sie aktiv?

In den Rechtsgebieten, in denen wir auch bezahlte Mandate übernehmen, nämlich: Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Arbeitsrecht und allgemeines Handelsrecht. Wir helfen zum Beispiel gesellschaftsrechtlich, wenn eine Organisation ihre Satzung ändern möchte. Oder wenn Social Entrepreneurs - "Sozialunternehmer" - nach einer geeigneten rechtlichen Struktur für ihre Projekte suchen. Freshfields ist auch aktiv im Verein Pro Bono Deutschland, dessen Ziel es ist, den Gedanken von Pro-Bono-Arbeit zu fördern und in die Anwaltschaft hineinzutragen.

Christian Bunsen (57) studierte Jura in Hamburg, und arbeitet seit 1987 bei Freshfields Bruckhaus Deringer. Er ist Partner in der Praxisgruppe Finance, Untergruppe Banking und außerdem verantwortlich für die Koordination der Pro-Bono-Rechtsberatung bei Freshfields Bruckhaus Deringer.

Wie kommen die Pro-Bono-Mandate bei den Anwälten an?

Die Mitarbeiter sind engagiert, oft sogar begeistert. Für junge Anwälte sind solche Mandate ein guter Einstieg, weil man an diese Mandate etwas entspannter herangehen und direkt in Kontakt mit dem Mandanten kommen kann. Nichtsdestotrotz haben wir an diese Mandate den gleichen Anspruch wie an unsere bezahlte Arbeit. Ein Partner sieht sich die Arbeit an, die Stunden der Anwälte werden aufgeschrieben und für die Mitarbeiter-Gespräche berücksichtigt. Die Organisationen, die wir unterstützen, sind häufig, aber nicht immer, recht professionell aufgestellt und leisten tolle Vorarbeit. Die Anwälte sind dann für die juristische Absicherung zuständig und arbeiten sehr eng mit den Mandanten zusammen.

Können Sie Beispiele für Mandate nennen und schildern, wie diese ablaufen?

Wir haben zum Beispiel für eine Bank eine rechtliche Struktur entwickelt, in der sie ihre Spenden bündeln kann und dafür Fragen mit dem Finanzamt geklärt und Verträge aufgesetzt. Ein anderes Beispiel ist unsere Zusammenarbeit mit Viva con agua. Diese Organisation vertreibt Mineralwasser und gibt einen Teil des Erlöses an wohltätige Zwecke. Dieses Engagement zieht ein sehr komplexes Struktur- und Vertragswerk nach sich. Wir haben für das Unternehmen Gesellschaftsverträge entworfen sowie Lieferverträge. Auch um die Klärung steuerlicher Fragen haben wir uns gekümmert, um die Anmeldung von Warenzeichen und um Arbeits- und Mietverträge.

Wie akquirieren Sie die Projekte?

Auf unterschiedlichen Wegen. Es kommt vor, dass Anwälte ein Mandat an uns herantragen, bei dem sie aktiv werden möchten. Darüber hinaus haben wir auch Dauermandanten, zum Beispiel Save the Children, Yunus Social Business oder auch kleinere lokale Organisationen. Manchmal übernehmen wir Pro-Bono-Mandate von anderen Kanzleien, wenn diese sie nicht bearbeiten können oder wir bekommen Mandate über andere Büros der Kanzlei vermittelt, zum Beispiel im Rahmen von rechtsvergleichenden Gutachten.

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Wie können sich die Anwälte an Pro-Bono-Mandaten beteiligen?

Sobald wir ein Mandat akquiriert haben, kümmern wir uns um die Besetzung. Wenn das Mandat über einen Partner zu uns kam, übernimmt dieser es meist mit seinen Associates. In anderen Fällen senden wir eine E-Mail mit der Vorstellung des Mandats an einen Verteiler, auf dem interessierte Kollegen stehen, oder wir sprechen Kollegen direkt an, von denen wir wissen, dass sie Expertise in dem angefragten Rechtsgebiet haben.

Was ist die besondere Herausforderung an solchen Mandaten?

Die Mandate bewegen sich manchmal an Randbereichen unserer Fachkenntnis. Daher kann es vorkommen, dass die Vorbereitungszeit für Partner und Associates etwas länger dauert. Daher müssen sich unsere Anwälte zum Beispiel im Bereich Menschenrechte weiterbilden – zu diesem Zweck stellen wir in unserem Intranet Vorlesungen von Professoren zur Verfügung.

Wie viele Pro-Bono-Mandate gibt es bei Freshfields pro Jahr?

Die Anzahl der Pro-Bono-Mandate, die Freshfields pro Jahr weltweit übernimmt, liegt im unteren dreistelligen Bereich. Allerdings ist der Umfang der Mandate sehr unterschiedlich, manchmal beläuft sich die Arbeit nur auf ein paar Stunden, an anderen Mandaten arbeiten mehrere Anwälte über Monate. Wir messen unsere Pro-Bono-Arbeit an zwei Gesichtspunkten: Wie viel Prozent unserer Anwälte beteiligen sich im Laufe eines Jahres an einem Pro-Bono-Projekt? Und: Welcher Prozentsatz an Stunden, die die Kollegen arbeiten, betreffen Pro-Bono-Mandate?

Sie fördern auch juristischen Nachwuchs in Law Clinics – wie funktioniert das?

Law Clinics sind ein Konzept aus den USA. Es handelt sich dabei um Rechtsberatungsangebote an Universitäten, in denen sich Rechtssuchende von Jura-Studenten - unter Aufsicht eines zugelassenen Anwalts - juristisch beraten lassen können. Die Nachwuchs-Juristen können dabei ihr theoretisches Wissen anwenden und Kompetenzen für ihr späteres Berufsleben erwerben, zum Beispiel Gesprächsführung und Mandatsmanagement. Das Konzept breitet sich an deutschen Hochschulen aus. Wir haben eine der ersten Law Clinics, die Law Clinic für Grund- und Menschenrechte an der Humboldt-Universität in Berlin, mit einer Anschubfinanzierung unterstützt. Außerdem haben wir die Studenten in unser Berliner Büro eingeladen, um uns mit ihnen über ihre Fälle und unsere Pro-Bono-Arbeit auszutauschen und ihnen praktische Tipps zu geben. Die gerade eingerichtete Legal Clinic der Uni Freiburg unterstützen wir unter anderem mit einem Workshop zu juristischen Themen.

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