Freshfields Bruckhaus Deringer: Praxisgruppe: Prozesse, Schiedsverfahren und Mediation

Autor*innen
Melanie Grell
Zwei Megafone werden einander gegenüber gehalten, aus beiden treten Blitze aus.

Das Thema war monatelang in den Medien und jeder hat schon mal davon gehört: TollCollect und die Maut. Was jedoch viele nicht wissen, ist, dass die Schadenersatzverhandlungen zwischen der Bundesregierung und dem Konsortium, das hinter TollCollect steht, vor einem Schiedsgericht verhandelt wurden.

Bereits im so genannten Mautvertrag wurde festgelegt, dass im Streitfall ein Schiedsgericht als Entscheidungsinstanz dienen soll. Vorteile sind die flexible Gestaltung des Prozessablaufs und die freie Auswahl der Schiedsrichter.

Prozesse, Schiedsverfahren und Mediation

Die Praxisgruppe "Prozesse, Schiedsverfahren und Mediation" bei Freshfields Bruckhaus Deringer ist spezialisiert auf Fälle dieser Art. Die forensische Tätigkeit (die gerichtliche Tätigkeit) erstreckt sich inhaltlich auf alle Bereiche der unternehmensrechtlichen Beratung. Die Anwälte der Praxisgruppen verbinden ihr spezifisches Fachwissen, zum Beispiel aus Bank-, Gesellschafts- oder Vertriebsrecht sowie aus Branchen wie der Automobilindustrie, mit ihren prozessualen Kenntnissen.

Auch im Ausland

Die Tätigkeit geht dabei schon lange weit über nationale Grenzen hinaus. Streitigkeiten halten sich nicht an Länder- grenzen und so sind auch viele Schiedsgerichtsverfahren international ausgerichtet. Flexibilität wird hier groß geschrieben. Als Schiedsort kann eine Stadt in einem anderen Land, zum Beispiel in einem neutralen Drittland, gewählt werden. Ebenso gilt Wahlfreiheit beim zugrunde liegenden Recht. Wichtig ist die Wahl des Schiedsortes für den Fall, dass eine Partei die Hilfe von staatlichen Gerichten hinzuziehen muss oder einen Schiedsspruch vollstrecken will.

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Was ist anders beim Schiedsgericht?

Ein Schiedsverfahren ist flexibel und bietet die Möglichkeit, auf die Bedürfnisse der Streitparteien individuell einzugehen. Die Richter können ebenso frei bestimmt werden wie Ort und Zeit des Schiedsverfahrens. Alle Regeln, die für ein staatliches Gericht in der Zivilprozessordnung vorgesehen sind, ergeben sich entweder aus der Verfahrensordnung einer Schiedsinstitution oder können von den Parteien frei bestimmt werden. Wichtig ist auch, dass es bei einem Schiedsgericht nur eine Instanz gibt. Wurde einmal ein Schiedsspruch erlassen, kann dieser nur unter engen Voraussetzungen in außergewöhnlichen Fällen aufgehoben werden.

Alternative Mediation

Die Mediation ist von "Prozessen und Schiedsverfahren" zu unterscheiden. Ein Mediator ist, anders als der Schiedsrichter oder Richter, nicht befugt, ein bindendes Urteil zu sprechen. Er versucht, als neutraler Dritter zwischen Parteien zu vermitteln und erforscht, was diese über den Streitgegenstand hinaus wirtschaftlich interessiert. Dadurch kann die Diskussion mit einem Mediator weit über die juristischen Themen hinausgehen.

Dr. Christian Duve, Jahrgang 1964, ist Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer. Seit 1998 arbeitet er dort in der Praxisgruppe "Prozesse, Schiedsverfahren und Mediation". Sein Interesse an diesem Themenbereich entstand, als er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Universität München für internationale Schiedsgerichtsbarkeit zuständig war.

Herr Duve, wie bringt man denn die Streitparteien vor ein Schiedsgericht?

Da gibt es zwei Möglichkeiten. Die Verhandlungspartner können bereits im Vertrag festlegen, dass sie im Falle von Streitigkeiten vor ein Schiedsgericht ziehen wollen. In der Regel vereinbaren sie, ein solches Schiedsverfahren nach der Verfahrensordnung einer anerkannten Organisation wie der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) oder der ICC in Paris durchzuführen. Hatten die Parteien im Vertrag keine Schiedsklausel aufgenommen, kann der Anwalt seinem Mandanten immer noch die Durchführung eines Schiedsverfahrens vorschlagen. Allerdings muss in diesem Fall auch die Gegenseite von einer solchen Vereinbarung überzeugt werden. Dies ist in der Regel nach der Entstehung eines Konfliktes schwieriger als bei Abschluss des Vertrages.

Welche Vorteile hat das Schiedsgericht im Vergleich zu Prozessen?

Ein Schiedsgericht hat eine Reihe von Vorteilen für die Streitparteien. Zunächst wird nur ein Schiedsspruch gefällt. Dieser ist bindend wie ein Urteil und kann aufgrund einer UN-Konvention weltweit vollstreckt werden. In Berufung zu gehen oder Revision einzulegen, ist nicht möglich. Von Vorteil ist auch die freie Auswahl der Schiedsrichter. Diesen Funktion kann im Prinzip jeder übernehmen, meist sind es jedoch Juristen, wie ein Anwalt oder ein Jura-Professor. Ein Schiedsgericht ist flexibler, weil die Fristen zwischen dem Schiedsgericht und den Parteien vereinbart werden können. Das Verfahren kann an die Bedürfnisse der Parteien angepasst werden.

Würden Sie diesen Bereich juristischen Einsteigern und Referendaren empfehlen?

Viele Einsteiger und Referendare interessieren sich für eine Tätigkeit in der Streitbeilegung, da sie die Lebendigkeit der Auseinandersetzungen, die strategischen Erwägungen im Rahmen der Verfahrensführunng und die Internationalität der Sachverhalte schätzen. Das Prozessrecht als solches ist aus dem Studium bereits bekannt, Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation werden - zu Recht - als innovative Vorgehensweisen betrachtet. Man lernt in unserer Arbeit zudem viel über Sachverhaltsermittlung und Verhandlungsstrategien, das weit über das rein Prozessrechtliche hinausgeht.

Sie sind auch als Mediator tätig. Muss man in Ihrer Praxisgruppe grundsätzlich ein Vermittler-Talent sein?

Als Mediator nimmt der Anwalt eine andere Rolle ein als in der Funktion des Parteivertreters. Als Mediator ist er Interessenerforscher, für den Mandanten Interessenvertreter. Der Mediator lotet Einigungszonen aus, der Parteivertreter bemüht sich um eine Interessenmaximierung zugunsten seines Mandanten. Es gibt aber mehr Gemeinsamkeiten zwischen diesen Rollen als man vielleicht zunächst vermuten würde: In beiden Rollen geht es darum, analytisch und strategisch zu denken sowie geschickt zu kommunizieren. Phantasie und sprachliches Geschick sind für beide Aufgaben von Bedeutung. Man muss hinter das Problem schauen und sich in andere Menschen hinein versetzen können.

Bei einem Bewerber schauen wir, ob er über die Fähigkeiten verfügt oder sie entwickeln kann. Den Feinschliff kann er in der Kanzlei bekommen, denn wir bieten unter anderem Fortbildungen zu Verhandlungsführung, Präsentation sowie Persönlichkeitsentwicklung an.

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