Gefälschte Bewerbungsunterlagen: Arbeitszeugnis fälschen und andere Bewerbungslügen

Autor*innen
Maximilian Fleschhut
Mann mit weit aufgerissenen Augen und pinker Sonnenbrille sitzt vor einem Laptop und rauft sich die Haare.

Aus drei mach zwei, aus zwei mach eins: Wer in Zeugnissen seine Noten ändert, mag bei der Bewerbung zwar dem Personaler ein Schnippchen schlagen, kann aber plötzlich die Retourkutsche bekommen – auch nach vielen Jahren im Job. 

Wer in der Bewerbung lügt, riskiert viel. Fliegt die Lüge auf, verlierst du nicht nur dein Ansehen und gerätst in peinliche Erklärungsnöte: Dir drohen auch rechtliche Konsequenzen. Urkundenfälschung im Arbeitszeugnis und in anderen offiziellen Dokumenten ist kein Kavaliersdelikt. Kündigung, strafrechtliche Verfolgung oder Geldbußen sind häufige Folgen.

Monate- oder jahrelange Arbeit schützt nicht vor der Kündigung

Nach mehreren Monaten im Unternehmen fristlos entlassen: Das passierte 2009 einem Rechtsanwalt, der seine Examensnoten von "ausreichend" zu "voll befriedigend" verschönert hatte. Dem Arbeitgeber (einer renommierten Großkanzlei) fiel der Schwindel auf, weil der Mitarbeiter schlechter als erwartet arbeitete. Nach einer weiteren Bewerbung mit falschen Zeugnissen wurde der Hochstapler zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Wer sich mit erfundenen Abschlüssen und selbstverbesserten Noten durchs Bewerbungsverfahren mogelt, schneidet sich also selbst noch nach Jahren ins eigene Fleisch: Denn wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter aufgrund gefälschter Bewerbungsunterlagen einstellt und ihm ein Gehalt zahlt, kann dem Mitarbeiter in den meisten Fällen Betrug durch Urkundenfälschung angelastet werden. 

Die Entscheidung des Arbeitgebers fehlgeleitet

Wenn der Betrug ans Licht kommt, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Das geht nur, wenn der Arbeitnehmer teilweise auf Grund der frisierten Unterlagen eingestellt wurde. Der Arbeitgeber muss bei einer Anfechtung nachweisen, dass er den Arbeitsvertrag nicht abgeschlossen hätte, wenn er um den wahren Sachverhalt gewusst hätte. Jedoch stehen die Chancen des Betrügers schlecht, seinen Arbeitsplatz zu behalten. Denn in der Regel beeinflussen alle Bewerbungsunterlagen die Entscheidung des Arbeitgebers, wen er einstellt. Bekommt der Arbeitgeber Recht, ist eine Kündigung nicht mehr nötig – das Arbeitsverhältnis endet fristlos, wenn auch nicht rückwirkend. Sinn dieser strengen Rechtsprechung ist es, dem Arbeitgeber einen gerechten Vergleich der Bewerber zu ermöglichen. Mogelst du in deinen Unterlagen, beeinträchtigst du die Willensfreiheit des Arbeitgebers bei der Bewerberauswahl und bist damit für den Irrtum bei der Stellenbesetzung verantwortlich. 

Urkundenfälschung zieht fristlose Kündigung mit sich

Arbeitnehmer, die ihre Noten verbessern oder Urkunden fälschen, begehen eine strafrechtlich relevante Tat. Erfindest du ein Institut, das dir ein selbstgebasteltes Diplom ausgestellt hat, ist dies ebenso illegal wie ein gefälschtes Arbeitszeugnis. Auch Manipulationen von Urkunden durch "fehlerhaftes Kopieren" oder "verwischte Stempel" sind kriminell. Führst du einen akademischen Titel, den du nie erlangt hast, ist das ebenfalls eine Straftat. Saftige Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sind die Folge, und zwar unabhängig von deiner Leistung oder deinen Dienstjahren: Fliegen gefälschte Unterlagen auf, ist es egal, ob du acht Monate oder 13 Jahre gute Arbeit im Unternehmen geleistet hast. 

Keine Chance mit manipulierter Bewerbung

Etliche Untersuchungen zeigen, dass bei bis zu einem Drittel aller Bewerbungen geschummelt wird. Allerdings entlarven Personaler frisierte Bewerbungsunterlagen oder Arbeitszeugnisse häufig beim ersten Lesen. Entdeckt der Personaler Unstimmigkeiten wie beispielweise inkohärente Daten in Lebenslauf und Zeugnis, überprüft er in aller Regel die Fakten. Anfragen im Prüfungsamt oder Anrufe bei vorherigen Arbeitgebern sind gängige Praxis. Gibst du Fähigkeiten an, ohne einen Nachweis dafür zu erbringen, könnte auch das Zweifel wecken oder dir gar die sofortige Absage einbringen. Im Vorstellungsgespräch haken die Personaler nach: Frisierte Fachkenntnisse und Lügen über längere Auszeiten fliegen schon durch die Körpersprache des Bewerbers schnell auf. Beliebt ist auch ein spontaner Sprachenwechsel im Gespräch, um deine Sprachkenntnisse zu prüfen. 

Wann hat ein Bewerber gelogen, wann nur verschönert?

Lügen ist nicht dasselbe wie Verschönern. Bei einer Verschönerung der Tatsachen bleibt der Kern einer Aussage erhalten. Kaschierst du beispielsweise eine schlechte Note, indem du andere Fähigkeiten wie soziale Kompetenzen oder Soft Skills hervorhebst, brauchst du dich nicht vor einem Strafverfahren zu fürchten. Übertreibst du bei Lebenslaufstationen, die für die Begründung des Arbeitsverhältnisses nicht entscheidend sind, sollten falsche Angaben arbeitsrechtlich irrelevant bleiben. Demnach erwarten dich keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn du deinen letzten Backpacker-Urlaub in Südafrika als Bildungsreise deklarierst, solang Auslandserfahrungen irrelevant für den Job bleiben. Brisant wird es bei Flunkereien über den Urlaub, wenn Erfahrungen durch Auslandsaufenthalte eine notwendige Jobvoraussetzung sind. Lügen über angebliche Auslandserfahrung fliegen nicht nur schnell auf, sondern täuschen dem Arbeitgeber falsche Qualifikationen vor. 

Lügen sind rechtlich definiert als Täuschungen, die bewusst irreführend sind. Lügen sind damit ein Grund zur Kündigung oder Anfechtung, da sie eine Fehlvorstellung über die tatsächlichen Umstände bewirken. Um die Schwere der Lüge zu bewerten, ist entscheidend, bei welchen Aspekten der Bewerber gelogen hat. Eine schwere Täuschung liegt dann vor, wenn Bereiche betroffen sind, die für die Eignungsfeststellung sehr relevant waren. Falsche Aussagen über körperliche Einschränkungen oder Behinderungen sind zum Beispiel tabu, wenn du dich für einen Job an schweren Maschinen bewirbst. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall das Gehalt zurückfordern und sogar Schadensersatz einklagen. 

Hier sind Lügen erlaubt

Stellt dir dein zukünftiger Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch private Fragen, die er nicht stellen darf, hast du das Recht, im Vorstellungsgespräch zu lügen. Private Fragen zur Familienplanung, Schwangerschaft oder Religionsangehörigkeit haben im Vorstellungsgespräch nichts zu suchen und dürfen falsch beantwortet werden.

Manche Arbeitgeber wollen von ihren Bewerbern wissen, ob gegen sie ein Ermittlungsverfahren läuft oder in der Vergangenheit eine gerichtliche Strafverfolgung stattgefunden hat. Darfst du bei diesen Angaben von der Wahrheit abweichen? Ja, aber nur, wenn das Ermittlungsverfahren ohne Verurteilung zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen ist. 

Tipp: Einstellung trotz Flunkerei

Du hast den Job trotz Flunkereien bekommen? Dann solltest du das neue Arbeitsverhältnis nicht mit einer Lüge beginnen und alles riskieren.

Zwar kannst du die Lüge nicht ungeschehen machen, aber du solltest sie nachträglich bereinigen und Reue zeigen. In einem persönlichen Gespräch mit dem Vorgesetzten erzählst du ihm die ganze Wahrheit und entschuldigst dich für deine Fehlentscheidung. Leg ihm einen korrigierten Lebenslauf vor, in dem alle Angaben stimmen. Du kannst deinen Chef um Stillschweigen bitten und versuchen zu erklären, warum die Schummelei in der Bewerbung deinen Wert für das Unternehmen nicht schmälert. Ein klärendes Gespräch erfordert sehr viel Mut und spricht deshalb eher für als gegen deine Persönlichkeit. Trotzdem bedeutet ein solches Gespräch erst einmal einen enormen Vertrauensbruch. Dieser lässt sich nur mit viel Engagement, hundertprozentiger Ehrlichkeit und hohem Arbeitseinsatz wieder gutmachen. 

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