von Sabine Würkner

Fragen im Bewerbungsgespräch

Knifflig, heikel, unzulässig - Fragen im Jobinterview

Sind Sie schwanger? Wo haben Sie einen großen Fehler gemacht? Was sagt Ihre Frau zu diesem Jobwechsel? Sind Sie Gewerkschaftsmitglied? Solche Fragen will man in einem Vorstellungsgespräch einfach nicht beantworten müssen. Aber welche Fragen darf ein potenzieller Arbeitgeber überhaupt stellen? Und was tut man, wenn man heikle oder gar verbotene Fragen doch gestellt bekommt?

Ist die erste Euphorie über die Einladung zum Vorstellungsgespräch verflogen, stellt sich die Frage nach den Fragen: Was erwartet mich im Interview? Auf welche Fragen bereite ich mich wie vor?

Bertelsmann, Partner, Porträt, Christina Conrad, 77x100, [Quelle: e-fellows.net]

Christina Conrad, HR-Managerin bei Bertelsmann, gibt Auskunft:

Grundsätzlich gibt es die unterschiedlichsten Formen eines Interviews: von völlig freien Gesprächen, in denen sich Fragen spontan entwickeln, bis zum komplett strukturierten Gespräch, bei dem ein Fragenkatalog zu Grunde liegt. Die häufigste Form, die Bertelsmann und viele andere Unternehmen anwenden, ist das teilstrukturierte Interview. Dabei reißt man verschiedene Themen während des Gespräches an. Das sind zum Beispiel:

  • Fragen zum Lebenslauf, vor allem zur Ausbildung. Gibt es einen roten Faden in der Entwicklung?
  • Fragen zu Fähigkeiten, die für den Job wichtig sind, und zur Praxiserfahrung, wo diese Fähigkeiten angewandt und erlernt wurden. Zum Beispiel: Welche Projekte haben Sie bisher umgesetzt? Welche Erfolge erzielt?
  • Neigungen: Was machte Ihnen besonders Spaß im Studium, bei Praktika oder früheren Jobs? Außerdem: Welche Hobbys haben Sie?
  • Gründe der Berufswahl: Warum haben Sie sich bei unserem Unternehmen beworben? Und warum gerade auf diese Position?
  • Soft Skills und Persönlichkeit: Wie ist Ihre Beziehung zu Vorgesetzten und Mitarbeitern? Wie schätzen Sie sich selbst ein? Für was und wen engagieren Sie sich? Wie reagieren Sie, wenn Dinge nicht nach Ihren Vorstellungen laufen?

Der Pool an Fragen ist fast unerschöpflich. Daher ist es schwierig, sich auf jede Frage vorzubereiten. Bei Bertelsmann ist es jedoch wichtiger, dass Sie authentisch und aufrichtig erscheinen, als eine perfekte Standardantwort zu präsentieren.

Wann wird's kritisch?

Läuft ein Bewerbungsgespräch gut, kommen schließlich Fragen zu Formalia wie zum Beispiel dem jetzigen Arbeitsverhältnis, dem frühestmöglichen Eintrittstermin, Gehaltsvorstellungen usw. Hier kann es kritisch werden. Natürlich möchte der Arbeitgeber herausfinden, wie lange man beabsichtigt, im neuen Job zu bleiben. Da liegen Fragen zur Schwangerschaft, Krankheit oder Heiratsabsicht nahe. Die sind aber in den meisten Fällen unzulässig (siehe Infokasten unten).

Währt ehrlich am längsten?

Was macht man jedoch, wenn man unzulässige Fragen gestellt bekommt? Ehrlich sein? In diesen Fällen ist das nicht die Tugend der Wahl. Denn hier darf man tatsächlich schweigen oder lügen. Fragt sich nur, was besser ist? Schweigen wäre wohl in einem Bewerbungsgespräch mehr als eigenartig. Aber ganz ehrlich: Dafür gibt es kein Patentrezept. Deswegen zwei Beispiele mit möglichen Szenarien, die verdeutlichen, wie man solche Situationen geschickt umschiffen kann - oder direkt im Fettnäpfchen enden.

Frage: Sie sind weiblich und 30 - wie ist es denn um Ihre Familienplanung bestellt?

Variante 1 - Ehrlichkeit:"Ja, so langsam wird es Zeit, eine Familie zu gründen. Mein Partner und ich arbeiten bereits daran."

Nur gut, wenn euch ein absolut familienfreundlicher Mensch gegenüber sitzt. Wahrscheinlichkeit: gefühlte ein Prozent. Daher nicht empfehlenswert.

Variante 2 - Lügen:"Das ist derzeit kein Thema für mich."

Nur gut, wenn man ein geübtes Pokerface hat.

Variante 3 - die harte Tour:"Da brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Mir wurde vor ein paar Jahren die Gebärmutter entfernt. Wollen Sie jetzt auch noch die Narbe auf meiner Bauchdecke sehen?"

Puh, sehr hart. Danach dürfte das Thema aber erledigt sein und der Gegenüber ist hoffentlich peinlich berührt und in seine Schranken verwiesen. Kann aber unsympathisch wirken.

Variante 4 - korrekt:"Derartige Fragen sind in Bewerbungsgesprächen nicht zulässig. Daher wäre es schön, wenn Sie mit der nächsten Frage weitermachen könnten."

Ist zwar korrekt, erzeugt beim Gegenüber jedoch den Eindruck, es mit einem peniblen Erbsenzähler zu tun zu haben, der korrekt nach der vertraglich geregelten Arbeitszeit seinen Stift fallen lässt. Kommt bei vielen Jobs nicht gut an.

Variante 5 - schlagfertig:"Bitte stellen Sie solche Fragen erst im zweiten Bewerbungsgespräch. Dann bringe ich mein Tagebuch mit und lese Ihnen gerne alle Details aus meinem Privatleben vor."

Schlagfertigkeit kommt in manchen Unternehmen gut an. Aber Vorsicht: Kann schnell nach hinten losgehen, insbesondere in sehr konservativen Branchen. Daher eher nicht empfehlenswert.

Die Anekdote: Eine Kandidatin aus dem Bekanntenkreis hat durch eine geschickte Variante 2 die erste Bewerbungsrunde gemeistert. Im zweiten Gespräch ging es mit den Fragen zur Familienplanung weiter. Der Bewerberin ist daraufhin der Kragen geplatzt und ist zu einer deutlichen Variante 4 übergegangen, in etwa: "Jetzt reicht es mir aber. Sie haben bereits im Erstgespräch ausgiebig Fragen zu meiner Familienplanung gestellt. Jetzt müssten Sie doch langsam alles wissen." Fazit: Diese Bestimmtheit hat offenbar imponiert. Die Dame hat den Job bekommen.

Diskussion: Persönliche Erfahrungen mit heiklen oder unzulässige Fragen

Frage: Sie tragen Kopftuch. Ich schließe daraus, dass Sie Muslimin sind und Ramadan feiern. Sind Sie überhaupt voll einsatzfähig, wenn Sie weder essen noch trinken dürfen?

Variante 1 - Ehrlichkeit:"Na ja, ab dem Nachmittag wird es schon manchmal schwer, aber ich werde mein Bestes tun."

Wird wohl nicht gut ankommen. Wer möchte schon jemanden einstellen, der an einigen Tagen im Jahr nicht voll leistungsfähig sein wird?

Variante 2 - Lügen:"Ich feiere Ramadan nicht." Oder: "Ich kann Sie als Arbeitgeber in diesem Punkt verstehen. Daher nehme ich meinen Urlaub während des Ramadans, um meinem Team nicht zur Last zu fallen."

Mit Pokerface sicher eine gute Variante.

Variante 3 - charmant:"Sie haben ein falsches Bild von meiner Glaubensfestigkeit und Disziplin. Wenn Sie mich einstellen, lade ich Sie gerne beim nächsten Ramadan zu uns nach Hause ein, damit Sie sehen, wie wir diese Zeit begehen."

Sehr gut: Wer kann hier noch nein sagen?

Variante 4 - korrekt:"Derartige Fragen sind in Bewerbungsgesprächen nicht zulässig. Daher wäre es schön, wenn Sie mit der nächsten Frage weitermachen könnten."

Siehe oben.

Variante 5 - schlagfertig:"Sie unterschätzen mich. Ich bin so leistungsfähig, dass ich selbst ohne Nahrung die meisten Leute in die Tasche stecke."

Ich denke, dass selbst konservative Unternehmen eine solche Antwort nicht übel nehmen würden.

Und die Moral von der Geschicht'

Mit Ehrlichkeit kommt man also bei unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch oft nicht weit. Charmant gelogen oder durch Schlagfertigkeit außer Gefecht gesetzt bringt einen weiter. Aber zum Abschluss noch ein Tipp unsererseits: Die vielleicht allerbeste Variante, wenn in Bewerbungsgesprächen unzulässige Fragen gestellt werden, ist, sich ein Unternehmen zu suchen, das schon im Bewerbungsprozess fair mit seinen künftigen Mitarbeitern umgeht.

Diese Fragen sind im Bewerbungsgespräch unzulässig

  • Fragen zur Familie (zum Beispiel Heiratsabsicht)
  • Einkommen und Vermögensverhältnissen,
  • Vorstrafen und schwebende Strafverfahren
  • Religions-, Partei-, und Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Gesundheitszustand und Schwangerschaft
  • Fragen zu Rasse, ethnischer Herkunft, Alter oder sexueller Identität

Wie immer gibt es Ausnahmen

Heikle Fragen sind immer dann zulässig, wenn sie für die Tätigkeit relevant sind. Die künftige Astronautin muss beispielsweise über Ihre Schwangerschaft ebenso Auskunft geben wie der angehende Pilot über seine Sehschwäche. Einen Kassierer darf man fragen, ob er wegen Unterschlagung verurteilt ist oder ob bei einem LKW-Fahrer Verkehrsdelikte vorliegen.

Und was sagt das Gesetz?

2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Das Gesetz ergänzt mit seinen Bestimmungen die unzulässigen Fragenbereiche und regelt, dass im Bewerbungsprozess niemand benachteiligt werden darf aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

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