Arbeitsrecht

Wer krank arbeitet, kann fliegen

Wer sich krank schreiben lässt und in dieser Zeit trotzdem arbeitet, kann fristlos entlassen werden. Das entschied das hessische Landesarbeitsgericht.

Die Richter in Frankfurt wiesen damit die Klage eines Schweißers gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber zurück (AZ 6 Sa 1593/08). Während der Handwerker offiziell bei der Firma krankgeschrieben war, hatte er schwarz bei körperlich schweren Arbeiten beim Innenausbau eines Hauses geholfen. Der Auftraggeber war allerdings ein Detektiv, der den Schweißer im Auftrag seines Arbeitgebers beobachtete. Das Unternehmen, das den Mitarbeiter zuvor bereits betriebsbedingt gekündigt hatte, reagierte auf den Vorfall mit einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
 
Laut Landesarbeitsgericht verstieß der Schweißer mit seinem Verhalten gegen seine Leistungspflicht und zerstörte das Vertrauensverhältnis zu seinem Arbeitgeber. Daher sei auch nach zwanzig Jahren im Betrieb und einem ohnehin bevorstehenden betriebsbedingten Ende des Beschäftigungsverhältnisses eine fristlose Kündigung angemessen.


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