Schwierig, aber nicht unmöglich
Der Weg zurück in die Krankenkasse
Einen schnellen und einfachen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung will die Politik verhindern. Doch wer es geschickt anstellt, findet Möglichkeiten, zurückzukehren.
Anwälte grübeln immer öfter über solchen Fragen: "Angenommen, ich kündige meinen Arbeitsvertrag und melde mich arbeitslos, komme ich dann automatisch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück?" Die Antwort ist unbefriedigend: Das hängt stark von den Lebensumständen ab. Völlig verbaut ist der Weg zurück nicht, er ist jedoch sehr steinig.

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Viele der neun Millionen Privatpatienten ärgern sich derzeit über starke Beitragserhöhungen und fürchten, dass sie im Alter davon überfordert sein könnten. Sie wollen lieber zurück in den Schoß der Krankenkassen, die insgesamt 70 Millionen Menschen betreuen.
Eigentlich soll es aus rein finanziellen Gründen keine Rückkehr von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die GKV geben. Denn die Politik will Rosinenpickerei verhindern - nach dem Motto: In jungen Jahren günstig privat versichert und im Alter wieder von günstigeren Beiträgen der Krankenkassen profitieren.
Ganz chancenlos sind Rückkehrwillige dennoch nicht. Der Fragesteller zum Beispiel ist 37 Jahre alt, hat zwei Kinder und verdient als Angestellter 60.000 Euro im Jahr. Theoretisch könnte er seine Arbeitszeit um ein Sechstel verringern. Dann würde er weniger als 50.850 Euro im Jahr verdienen. Dies ist die Versicherungspflichtgrenze für 2012. Wer mehr im Jahr verdient, ist freiwillig versichert und darf zwischen GKV und PKV wählen.
Der Vater allerdings möchte nicht weniger arbeiten. Etwa 15.000 Euro Gehaltsminus im Jahr "kann ich mir mit Hausbau und Familie nicht leisten", sagt er. Er würde lieber kündigen. Denn er weiß: Als Arbeitsloser würde er versicherungspflichtig, das Arbeitsamt würde ihn wohl automatisch gesetzlich versichern. Seinen PKV-Vertrag könnte er dann kündigen. Der Plan hat nur einen Haken: Er will umgehend wieder bei seiner alten Firma anheuern - zum alten Gehalt.
An diesem Punkt bremst ihn eine Fachanwältin aus. Im Internetforum "frag-einen-Anwalt.de" antwortet Irmela Nagel aus Erftstadt: "Falls Sie dann allerdings nach 14 Tagen Ihre ursprüngliche Tätigkeit wieder aufnehmen, haben Sie nicht die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu versichern."
Nach den Regeln des Sozialgesetzbuches müsse der Familienvater mindestens zwölf Monate pflichtversichert sein, bevor er sich freiwillig in der GKV weiterversichern könne. Davon gebe es eine Ausnahme, und zwar wenn er in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate pflichtversichert gewesen wäre. Das war aber nicht der Fall.
Eine Ausnahme, sozusagen eine K.-o.-Klausel, gibt es allerdings auch bei den Einkommensregeln: Arbeitnehmer, die sich von der Versicherungspflicht befreien ließen, können so nicht zurück. Solche Anträge stellten PKV-Kunden, die zeitweise unter die Bemessungsgrenze fielen, aber weiter privat versichert bleiben wollten.
Nicht nur Angestellte wollen zurück in die GKV, auch Selbstständige. Wer bisher etwa frei arbeitet, kann zum Beispiel in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Das Gehalt müsste dann aber unter der Pflichtgrenze liegen. Er könnte seine Selbstständigkeit auch vollkommen aufgeben und in die Familienversicherung des Partners wechseln.
Für Berufsanfänger gilt: Auch wenn ihr Gehalt von Anfang an über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können sie sofort in die GKV. Studenten, die während des Studiums privat versichert waren, kommen so zurück in die GKV.
Am schwierigsten ist die Rückkehr für PKV-Kunden, die schon über 55 Jahre alt sind. Denn hier hat die Politik eine wichtige Grenze gezogen. Wer älter ist, habe nur unter speziellen Voraussetzungen noch eine Chance zum Systemwechsel, sagten Experten. Sie raten Wechselwilligen, einen Anwalt oder einen Rentenberater einzuschalten.
Routine sind solche Beratungen inzwischen aber auch schon für manche Krankenkasse, etwa die Techniker (TK), zu der im vergangenen Jahr 68.000 Versicherte aus der PKV wechselten.
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