Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz
Bespitzelung am Arbeitsplatz soll verboten werden
Das neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz stellt Kontrollen durch Arbeitgeber höhere Hürden entgegen. Keine Erhebung in Facebook erlaubt.
Nach langem Streit hat sich die Bundesregierung auf ein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt. Laut Gesetzentwurf des Innenministeriums, der mit den Ressorts Wirtschaft, Arbeit und Justiz abgestimmt ist, sollen Beschäftigte effektiv vor Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt werden, Unternehmen aber ermöglicht werden, bei Korruptionsverdacht die Mitarbeiter zu kontrollieren.
Die Regierung will die heimliche Videoüberwachung ausnahmslos verbieten. In früheren Entwürfen war der verdeckte Einsatz von Kameras noch im Ausnahmefall erlaubt. Die offene Videoüberwachung an Firmeneingängen soll indes erlaubt bleiben, "soweit sie zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen erforderlich" ist, heißt es.
Arbeitgebern wird es künftig erschwert, ohne Wissen der Beschäftigten und Jobaspiranten Daten zu sammeln. So darf ein Arbeitgeber künftig keine Daten mehr aus sozialen Netzwerken wie "Facebook" erheben, um sich über Bewerber zu informieren. Eine Ausnahme gilt für Internetdienste wie "Xing", die als Jobmarkt-Forum dienen. Auch "googeln" soll erlaubt bleiben.
Ärztliche Untersuchungen dürfen laut Gesetzentwurf nur zur Einstellungsbedingung gemacht werden, wenn die Gesundheit "eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung zur Arbeitsaufnahme" bedeutet. Bluttests müssen deshalb künftig begründet werden.
Der Streit um frühere Entwürfe hat gezeigt, dass die Grenze zwischen Datenschutz und Korruptionsbekämpfung eine Gratwanderung ist. Umfangreiche Abgleiche von Mitarbeiterdaten (Screening) sind fortan nur ausnahmsweise erlaubt. Ein automatisierter Datenabgleich aber darf nur in anonymisierter Form erfolgen. Erst bei konkretem Tatverdacht oder Verdacht auf schwerer Pflichtverletzung dürfen Daten personalisiert werden.
Die Möglichkeiten der Firmen, die Kommunikation per Telefonaten oder E-Mail zu kontrollieren, werden eingeengt. Künftig soll selbst bei Einwilligung des Betroffenen keine Auswertung privater Mails erlaubt sein. Norbert Nolte, Experte für Datenschutzrecht bei Freshfields Bruckhaus Deringer kritisiert: "Der Gesetzentwurf bringt mehr Rechtssicherheit, aber bei der Überprüfung von E-Mails muss nachgebessert werden. Für Ermittlungen ist der Zugriff auf digitale Informationen oft unentbehrlich."
Da eine Kontrolle der geschäftlichen E-Mail-Korrespondenz künftig weniger denn je möglich sei, sollten Unternehmen die private Nutzung der betrieblichen E-Mail-Konten untersagen, so Nolte zum Handelsblatt. "Auch wenn man damit den Unmut der Mitarbeiter riskiert." Grundsätzliche Bedenken hegt der Arbeitgeberverband BDA. "Besonders gravierend" sei, dass es künftig keine Möglichkeit mehr für Arbeitgeber und Betriebsrat geben soll, von gesetzlichen Vorgaben abzuweichen. "Die Überprüfung, ob gesetzliche Pflichten eingehalten werden, beruht in vielen Unternehmen auf solchen Vereinbarungen. Diese Rechtsgrundlage muss erhalten bleiben", so der BDA.
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