Der Syndikus greift an
Firmenjuristen kämpfen um die Anwaltsprivilegien
Syndikusanwälte sollen berufsrechtlich anerkannt werden - so ein neuer Plan der Anwaltskammer.
Überprüfen und neu definieren. Das kündigte der Präsident der Kammer, Axel Filges, im Gespräch mit dem Handelsblatt an. Dabei geht es auch um die Frage, ob Syndikusanwälte als vollwertige Anwälte zugelassen werden sollen. "Wir haben in der Bundesrechtsanwaltsordnung keine Definition, was ein Syndikusanwalt ist", erklärt Filges. "Das Gesetz sagt nur, dass ein angestellter Rechtsanwalt den Auftraggeber nicht vor Gericht vertreten darf."
Dass viele Firmenjuristen als Rechtsanwälte zugelassen sind, verdanken sie ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit als Feierabendanwälte. Für die Zulassung verlangen die Rechtsanwaltskammern eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die angestellten Syndikusanwälte ihren Arbeitsplatz verlassen dürfen, um Mandanten betreuen zu können. Kritiker werfen den Kammern angesichts des prallen Terminkalenders der Firmenjuristen vor, die Zulassung auf einer schriftlichen Lüge aufzubauen und eine gesetzliche Anerkennung des Syndikusanwalts verschlafen zu haben.
"Die Praxis mag früher richtig gewesen sein", meint Filges. "Ohne dem Ergebnis des dafür zuständigen Berufsrechtsausschusses vorzugreifen, glaube ich allerdings, dass dieser Hebel heute nicht mehr funktioniert. Rechtspolitisch geht es uns darum, die Einheit des Anwaltsberufs sicherzustellen." In Rechtsabteilungen gebe es Juristen, die Anwaltstätigkeiten verrichteten, aber auch solche, die keine anwaltliche Arbeit ausübten, etwa Schadensregulierer in Versicherungen. Filges fordert eine Neudefinition der Merkmale, die einen Anwalt auszeichnen.
Seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Syndikusanwälten 2010 das Recht absprach, sich in Kartellsachen bei der Kommunikation mit dem Management auf das Anwaltsgeheimnis zu berufen, verlangen die rund 25.000 deutschen Syndikusanwälte eine Reform. Sie verstehen nicht, warum die Staatsgewalt ihre Korrespondenz mit der Geschäftsleitung beschlagnahmen darf, während das bei externen Rechtsberatern nicht möglich ist.
"Wir Firmenanwälte müssen darauf achten, dass die Compliance stimmt", sagt Heiko Carrie, Chefsyndikus von Bosch. "Die Mitarbeiter müssen sich bei der Kommunikation mit der Rechtsabteilung so sicher fühlen wie bei externen Anwälten."
Laut EuGH sind festangestellte Firmenjuristen abhängig - die interne Beratung könne von Arbeitgeberinteressen getrieben sein. Carrie kontert: "Firmenanwälte beraten interne Mandanten und Mitarbeiter streng nach dem Legalitätsprinzip, so wie freie Anwälte."
Für Syndikus-Steuerberater hat der Bundesfinanzhof nun Erleichterung geschaffen: Ihre Tätigkeit ist mit dem Steuerberaterberuf vereinbar, selbst wenn die selbstständige Tätigkeit Nebenberuf ist. Auch ein hauptberuflicher Steuerberater sei nicht an Mindestarbeitszeiten gebunden und könne Anzahl und Umfang seiner Mandate frei bestimmen. Experten prüfen jetzt, ob das auf Firmenanwälte übertragbar ist. Stellung beziehen wird der BGH-Präsident Klaus Tolksdorf auf den Euroforum-Unternehmensjuristentagen, die vom 13. bis 15. Februar in Berlin stattfinden.
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