von Thomas Sigmund

Diskriminierung

Jobsuche mit Röntgenblick

Bewerber durchforsten Anzeigen und ziehen wegen diskriminierender Anforderungen vor Gericht.

 

Seit vor vier Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten ist, sind 10.000 Anfragen in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bearbeitet worden. Die meisten der Beschwerden beschäftigen sich mit der Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz. Zu einer Prozesswelle, wie es Wirtschaftsverbände vor Verabschiedung des Gesetzes prognostiziert haben, ist es laut Christine Lüders, die die Antidiskriminierungsstelle leitet, nicht gekommen. Doch unter Wirtschaftsverbänden herrscht nach wie vor Skepsis. Bewerber für einen Job durchforsten weiter mit Röntgenblick die Stellenanzeigen.

Teurer Verstoß für Arbeitgeber

Die Antidiskriminierungsstelle hatte jüngst eine Umfrage unter allen Gerichten auf Landes- und Bundesebene durchgeführt. Zwei bis drei Prozent aller arbeitsrechtlichen Streitigkeiten waren AGG-Fälle. Meistens wird die Streitigkeit allerdings außergerichtlich geregelt. Wie viele Fälle das sind, kann keiner sagen. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt aber, Arbeitgeber müssen tief in die Tasche greifen, wenn sie gegen das AGG verstoßen.

Das BAG sprach vor kurzem einem Juristen eine Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts zu. Die beklagte Firma hatte
"eine(n) junge(n) engagierte(n) Volljuristin/Volljuristen" gesucht. Der 49-Jährige wurde abgelehnt und stattdessen eine 33-jährige Mitbewerberin eingestellt. Wie nun die Richter betonten, sind Stellen "altersneutral" auszuschreiben. Ein Verstoß sei ein klares Indiz für Diskriminierung. Da die Firma nicht beweisen konnte, dass sie trotzdem unabhängig vom Alter entschieden hat, stehe dem 49-Jährigen eine Entschädigung zu. Das von dem Juristen verlangte Jahresgehalt ist nach dem Erfurter Urteil allerdings überzogen.

Dies könnten abgelehnte Bewerber nur verlangen, wenn sie umgekehrt nachweisen, dass sie bei diskriminierungsfreier Auswahl die Stelle bekommen hätten (Az: 8 AZR 530/09).

Nach weiteren Urteilen können sich Bewerber dagegen nur auf Diskriminierung berufen, wenn sie über die geforderten Qualifikationen verfügen (Az: 8 AZR 466/09) und wenn ihre Bewerbung zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung überhaupt schon vorlag (Az: 8 AZR 370/09). Unter anderem wies das BAG die Klage einer Muslimin ab, die sich für ein Integrationsprojekt beim evangelischen Diakonischen Werk in Hamburg beworben hatte. In ihrer Stellenausschreibung hatte die Diakonie ein abgeschlossenes Studium aus dem Sozialbereich verlangt, die muslimische Bewerberin war aber Reisekauffrau. Sie sei daher diskriminierungsfrei abgelehnt worden, urteilte das BAG. Damit unterblieb das im Bereich der Kirchen erhoffte Grundsatzurteil zu der Frage, inwieweit das Diskriminierungsverbot aus Glaubensgründen auch bei den Kirchen selbst gilt.

"Wer nicht qualifiziert ist, kann nicht diskriminiert werden", sagt Rechtsanwalt Thomas Griebe. Religion, ethnische Herkunft, Alter oder andere Merkmale des Bewerbers spielten keine Rolle, wenn die Fachkenntnisse nicht ausreichten. Griebe, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing, hatte das Mandat nach der verlorenen ersten Instanz für die Diakonie übernommen. "Arbeitgeber haben nun bei Einstellungen mehr Sicherheit", sagt der Anwalt. "Bisher sei nicht in höchster Instanz geklärt, was schwerer wiege: eine mögliche Benachteiligung nach dem AGG oder das Fehlen einer ausreichenden Qualifikation. "Nun ist klar: Zuerst zählt die Qualifikation", sagt Griebe.

Für Unruhe unter den Arbeitgebern sorgt zudem ein weiteres Projekt der Antidiskiminierungsstelle unter dem Titel: Anonymisierte Bewerbungen. Im September soll ein Pilotversuch starten, an dem sich fünf große Unternehmen und das Bundesfamilienministerium beteiligen. Die Arbeitgeber erklärten sich bereit, Bewerbungen zu akzeptieren, auf denen alle persönlichen Angaben (Name, Geschlecht, Familienstand und Alter) und - wie seit 40 Jahren in den USA üblich - auch das Foto fehlen. Lediglich die Qualifikation des Bewerbers steht im Vordergrund.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt warnte vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand. "Allein die Zahl der Gespräche mit Bewerbern, die nach der ersten anonymen Bewertungsphase folgen müssten, würde steigen", kritisierte Hundt. Dagegen verteidigte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle das Pilotprojekt. Der Aufwand für Betriebe werde deutlich überschätzt. "Wenn das Vorzimmer oder eine neutrale Stelle im Unternehmen Angaben unkenntlich macht, ist das kein großer Kosten- oder Zeitfaktor", erklärte Lüders.

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