Was macht ein Patentanwalt?
Marken statt Patente
Darf die Nürnberger Rostbratwurst nur in Nürnberg verkauft werden? Darf ein Turnschuh "WetFoot Terminator" heißen? Ein Patentanwalt beschäftigt sich nicht ausschließlich mit Patenten, sondern auch mit Produktnamen und Logos.
Was macht ein Patentanwalt?
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Ein weiteres wichtiges Arbeitsgebiet der Patentanwälte betrifft Marken und andere Kennzeichen, die durch das Markengesetz geschützt sind. Unternehmen verkaufen Dienstleistungen oder Produkte unter ihren Marken, das heißt einem auf die Herkunft aus ihrem Unternehmen hinweisenden Zeichen, welches für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eingetragen ist.
Schutz des emotionalen Wertes
Durch eine Wortmarke (zum Beispiel den Namen des Produkts), eine Bildmarke (zum Beispiel ein Logo) oder eine 3D-Marke (zum Beispiel das als typisch und herkunftshinweisend erkannte Produkt selbst) wird eine Monopolstellung dieses Zeichens für bestimmte Waren oder Dienstleistungen gesichert. Die Form einer Ware kann eine Kaufentscheidung auch dann beeinflussen, wenn sie sich von anderen gattungsgleichen Warenformen unterscheidet und unter dem Gesichtspunkt ihrer Andersartigkeit etwas Besonderes ist: Die besondere Form (Design) beispielsweise einer Uhr, eines Einrichtungsgegenstandes oder eines Sportschuhs kann dem Konsumenten einen emotionalen Wert vermitteln.
Auch Gerüche können geschützt werden
Die technische Vorbildung des Patentanwalts ist für dieses Betätigungsfeld oft weniger bedeutend, weshalb dieser Bereich auch stärker von Rechtsanwälten bedient wird als das Gebiet der Patente. Der Patentanwalt berät Mandanten bei der Frage, ob Unternehmens- oder Produktkennzeichnungen durch Worte, Slogans, Bilder, Farben, Logos, Töne, Warenformen oder sogar Gerüche einen Schutz genießen, durch Registrierung geschützt werden können oder die Rechte Dritter völlig verletzen. Es gibt Patentanwälte, die sich ausschließlich den Marken widmen, und solche, die sich Zeit ihres Berufslebens kaum mit diesem Bereich befassen.
Müssen Rostbratwürste aus Nürnberg kommen?
Der Bereich der Produkt- und Unternehmenskennzeichen ist sehr weit gefasst. So beschäftigen sich Patentanwälte ebenso mit dem Problem, ob der internationale Fußballverband FIFA die Bezeichnung "Fußball WM 2006" für sich beanspruchen darf, wie mit der Frage, ob die Bezeichnungen "Champagner Bratbirne" außerhalb der Champagne oder "Nürnberger Rostbratwurst" außerhalb Nürnbergs verwendet werden dürfen.
In unserem Beispiel sucht ein eigens hierfür zusammengestelltes Team des Sportartikelherstellers nach einem Namen für eine Sportschuhserie mit der neuartigen Sohle und entscheidet sich für "WetFoot Terminator". Der Patentanwalt wird beauftragt, in Europa den Schutz für diese Bezeichnung zu erlangen. Er prüft, ob der Eintragung einer Wortmarke "WetFoot Terminator" für Sportschuhe etwas entgegensteht. Obwohl der Begriff einen gewissen beschreibenden Anklang hat, was der Eintragung entgegenstehen könnte, kommt er zu dem Ergebnis, dass eine Anmeldung der Wortmarke vorgenommen werden kann.
Die erforderlichen Unterlagen lässt er von seiner Sekretärin ausarbeiten, kontrolliert und unterschreibt sie und lässt sie noch am selben Tag per Fax beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante einreichen. Auch für die Marke "WetFoot Terminator" sind regelmäßig Gebühren zu bezahlen, eine Aufgabe, die von den Mitarbeitern innerhalb der Kanzlei, jedoch unter der ständigen Kontrolle des Patentanwalts, erledigt wird.
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