Dr. Bernhard Pfleiderer

Was macht ein Patentanwalt?

Experte in Design-Fragen

Darf ein Schuh drei Streifen haben, wenn er nicht von Adidas ist? Wie viel ist das Design eines Produkts wert, wenn das Unternehmen verkauft wird? Für solche Fragen ist ein Patentanwalt ein gefragter Experte. Manchmal muss er auch die Schutzrechte seiner Mandanten mit harten Bandagen verteidigen.

 

Was macht ein Patentanwalt?

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Hinsichtlich der Geschmacksmuster – das sind im normalen Sprachgebrauch Designs – hilft der Patentanwalt, die ästhetische Wirkung von Gegenständen zu bewerten und hierfür Schutz zu erlangen. Er berät seine Mandanten bei der Erstellung grafischer oder fotografischer Darstellungen der schutzwürdigen Gegenstände und reicht diese mit den erforderlichen Anmeldungsunterlagen bei den entsprechenden Ämtern ein.

In unserem Exempel hat ein Designer dem "WetFoot Terminator" ein modernes Design gegeben, das von in besonderer Weise geschwungenen Nähten auf dem Oberschuh geprägt ist. Außerdem wurde die Sohle transparent gehalten, was den Schuh insgesamt leichter wirken lässt. Der Patentanwalt erhält wieder per E-Mail Abbildungen des Schuhs aus verschiedenen Perspektiven und den Auftrag, das Design schützen zu lassen.

Er lässt von seinen Mitarbeitern eine Geschmacksmusteranmeldung ausarbeiten, in der die Abbildungen enthalten sind, wobei er darauf achtet, dass in den Abbildungen die ästhetische Wirkung der Nähte und der Sohle ausreichend deutlich hervortritt. Die Anmeldung wird ebenfalls – nachdem sie vom Anwalt kontrolliert und unterschrieben wurde – beim Harmonisierungsamt in Alicante eingereicht, um ein eingetragenes europäisches Geschmacksmuster für den ganzen Schuh mit Nähten und Sohle zu erhalten.

Verwertung und Verteidigung von Schutzrechten

Vornehmlich dann, wenn eine Partei die gewerblichen Schutzrechte einer anderen Partei erwerben oder nutzen will, setzt der Patentanwalt Verträge auf. Diese betreffen insbesondere die Art und Höhe der Vergütung, den Umfang der Nutzung, die Höhe von Lizenzzahlungen für die Nutzung fremder Schutzrechte und zahlreiche weitere Aspekte.

Nicht selten herrscht Uneinigkeit bezüglich der Frage, ob ein Schutzrecht zu Recht besteht oder ob ein Produkt eines Wettbewerbers in die Schutzrechte anderer eingreift. Uneinigkeit kann auch in dem Punkt herrschen, ob Lizenzzahlungen in einer bestimmten Höhe gerechtfertigt sind. All diese Fragen müssen im Streitfall – wenn keine Einigung zu erzielen ist – zum Beispiel auf dem Wege von Einsprüchen, Widersprüchen, Nichtigkeits- oder Verletzungsklagen bei Ämtern und zuständigen Gerichten geklärt werden. Dann diskutiert der Patentanwalt die sachlichen und rechtlichen Fragestellungen des jeweiligen Falles mit den Vertretern der Gegenseite oder den Prüfern der Ämter oder plädiert vor den Richtern des Bundespatentgerichts, des Bundesgerichtshofs oder den Mitgliedern der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts.

Experte vor Gericht

Vor den Zivilgerichten (Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) tritt der Patentanwalt in Begleitung eines Rechtsanwalts auf. Er wird von den Richtern zu technischen und patentrechtlichen Fragestellungen gehört. Insbesondere bezüglich patentrechtlicher Aspekte mit komplexen technischen Sachverhalten ist der Patentanwalt ein gefragter Experte, von dessen Fähigkeit, komplizierte Technik für Laien verständlich zu machen, sehr viel abhängen kann. Vor Gericht sind Patentanwälte (angelehnt an die Roben der Richter des Bundespatentgerichts) übrigens durch blaue Besätze auf der sonst schwarzen Robe von Rechtsanwälten auch optisch zu unterscheiden.

Verteidiger von Schutzrechten

Als umfassender Berater für alle Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes unterstützt der Patentanwalt seine Mandanten bei der Bewertung von Schutzrechten und hilft, allgemeine und Patentstrategien zu allen Aspekten der gewerblichen Schutzrechte zu entwickeln. Vor den Patentämtern und -gerichten ist er Vertreter seiner Mandanten.

Wie viel ist ein Design wert?

Außerdem ist er Ansprechpartner bei wettbewerbs- und kartellrechtlichen Fragen, insbesondere dann, wenn diese gewerbliche Schutzrechte betreffen. Ein Bereich, der durchaus viel Zeit in Anspruch nehmen kann, ist die Bewertung von gewerblichen Schutzrechten, zum Beispiel bei Unternehmenskäufen. Hier hilft der Patentanwalt bei der Frage, welcher Wert einem Schutzrecht zukommt, was eine durchaus komplexe und häufig strittige Frage ist.
 
Nicht selten bilden verschiedene Unternehmen zusammen sogenannte Patent- oder Schutzrecht-Pools, in die jedes Unternehmen die zu einer bestimmten Technologie oder den dazugehörigen Standards passenden Schutzrechte einbringt. Ein potenzieller Lizenznehmer kann dann gleichzeitig Lizenzen an allen Schutzrechten eines solchen Pools nehmen. Hier kann der Patentanwalt beispielsweise bei der Beurteilung von Patenten tätig werden und die Frage beantworten, ob ein Schutzrecht einen Aspekt einer Technologie oder eines Standards ausreichend abdeckt. Außerdem ist abzuwägen, ob der Zusammenschluss der Unternehmen bezüglich der Schutzrechte kartellrechtlich zulässig ist und welche Konsequenzen dies haben könnte.

Da sich der "WetFoot Terminator" ausgezeichnet verkauft und der Sportartikelhersteller bereits schlechte Erfahrungen mit fernöstlichen Sportschuhproduzenten gemacht hat, erhält der Patentanwalt nun den Auftrag, gemeinsam mit einem Rechtsanwalt auf einer der weltgrößten Schuhmessen in Deutschland bei den Wettbewerbern vorbeizuschauen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, falls die Rechte des Mandanten verletzt werden.

Er begutachtet die Schuhe zahlreicher Aussteller und findet bei zwei asiatischen Schuhproduzenten identische Nachahmungen des "WetFoot Terminator". Noch in der Nacht werden die Anträge auf einstweilige Verfügung ausgearbeitet, in denen Verletzer, Produkt und die relevanten Schutzrechte benannt werden. Die beiden Anwälte stehen außerdem in engem Kontakt mit dem Zoll und lassen die Plagiate direkt vor Ort beschlagnahmen. Die Hersteller werden abgemahnt und erklären sich aufgrund der erdrückenden Fakten zu Schadenersatzleistungen bereit.

Zufällig entdeckt der Patentanwalt auch noch beim größten Konkurrenten seines Mandanten einen Schuh, der zwar völlig anders aussieht, aber den patentrechtlich geschützten Aufbau der Sohle aufweist. Er erwirkt innerhalb von 24 Stunden eine einstweilige Verfügung bei dem zuständigen Landgericht und lässt die fraglichen Sportschuhe in Begleitung eines Gerichtsvollziehers von der Messe entfernen.

Da der Wettbewerber der Auffassung ist, dass das Patent auf die Sohle zu Unrecht erteilt wurde, scheitern alle nachfolgenden gütlichen Verhandlungen, und der Wettbewerber weigert sich endgültig, eine Lizenzgebühr für die Benutzung des Patents zu bezahlen. Gegen den deutschen Teil des Europäischen Patents wird vom Konkurrenten eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht in München eingereicht.

Gleichzeitig reicht der Patentanwalt gemeinsam mit einem Rechtsanwalt im Namen des Mandanten beim zuständigen Landgericht Klage wegen Verletzung des Patents ein. Die Verfahren ziehen sich über viele Jahre über alle gerichtlichen Instanzen hin, und immer wieder tritt der Patentanwalt als Experte bei Beratungen und vor Gericht auf, um patentrechtliche Aspekte und den Aufbau der Sohle zu erläutern.

 

Weitere Aufgaben in Kanzleien und Unternehmen

Der Patentanwalt arbeitet in der Regel nicht allein. Üblicherweise schließen sich mehrere Patentanwälte in einer Sozietät zusammen, in der die Patentanwälte von Sekretären (Patentfachkräften) unterstützt werden. Um eine Kanzlei zu führen, braucht der Patentanwalt also auch ein großes Maß an sozialer und unternehmerischer Kompetenz. Er wird sich dann mit Gesellschaftsformen, Haftung, Buchhaltung, der Notwendigkeit von Investitionen, Angestellten und deren Schulung, Organisationsformen und Büroabläufen auseinandersetzen müssen. In der eigenen Kanzlei wird der Patentanwalt nicht selten als Ausbilder tätig – sei es, um zu expandieren oder um die eigene Nachfolge zu regeln.
Wenn der Patentanwalt Angestellter eines Unternehmens ist, was grundsätzlich möglich, aber eher selten ist, bildet er im Unternehmen häufig in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes die Schnittstelle zwischen den Entwicklern und dem Management. Als Mitglied der Rechtsabteilung größerer Unternehmen beantwortet er spezifische Fragen, die gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Marken, Geschmacksmuster oder verwandte Themen betreffen.

Ein Patentanwalt lernt nie aus

Fortbildung ist für Patentanwälte unerlässlich, da die zahlreichen nationalen und internationalen Regelungen und Gesetze einem ständigen Wandel unterworfen sind. Die Teilnahme an Seminaren und Kongressen sollte daher ebenso zum Alltag des Patentanwalts gehören wie das Engagement in nationalen oder internationalen Gremien oder Vereinigungen. Wer Talent und Spaß daran hat, kann sich durch das Verfassen von Fachbeiträgen für Zeitschriften oder durch die Mitwirkung an Kommentierungen einschlägiger Gesetze einen Namen machen.

Buch Perspektive Patentanwalt

Dieser Artikel wurde zuerst veröffentlicht im Buch "Perspektive Patentanwalt".


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