Bewerbung und Zulassung
Die Bewerbung um einen Studienplatz läuft immer über die polnische Botschaft. Deutsche Bewerber können davon ausgehen, dass die allgemeine Hochschulreife den Zugang zu polnischen Hochschulen eröffnet. Die fachgebundene Hochschulreife ermöglicht in der Regel das Studium der gleichen Fächer wie in Deutschland, wobei in diesem Fall die Frage der Zulassung individuell mit der polnischen Botschaft oder den polnischen Konsulaten geklärt werden muss. Die Anerkennung der (Fach-)Hochschulreife kann mit Auflagen, zum Beispiel Aufnahmeprüfungen, verbunden sein.
Nachweis der Studienleistungen
Soll ein bereits in Deutschland begonnenes Studium in Polen fortgesetzt werden, muss ein Nachweis aller Studien- und Prüfungsleistungen an deutschen Hochschulen erbracht werden. In diesem Fall sollte man sich möglichst frühzeitig bei der polnischen Botschaft über die entsprechende Anerkennung der bisherigen Studienzeiten und -leistungen informieren. Bei speziellen Fachrichtungen wie Kunst muss die Eignung durch eigene Arbeiten nachgewiesen werden.
Auswahl durch Tests
In Polen besteht keine Numerus-Clausus-Regelung und keine Zentrale zur Vergabe von Studienplätzen. Der Zugang zu den Hochschulen wird in der Regel mittels strenger Aufnahmeprüfungen geregelt, mit denen sich jede Fakultät ihre Studenten selbst aussucht. Kommen auf einen Studienplatz mehrere Bewerber, werden Studienplätze an anderen Hochschulen angeboten. Ausländischen Studierenden passiert das eher selten. In so einem Fall wird dem Bewerber vom Ministerium für Nationale Bildung eine andere Hochschule vorgeschlagen, an der er das gewünschte Fach studieren kann. Die polnischen Studienbewerber, die die Aufnahmeprüfung zwar bestanden, aber wegen der hohen Bewerberzahl dennoch keinen gebührenfreien Vollstudienplatz bekommen haben, können alternativ das von ihnen gewünschte Fach in der Form eines gebührenpflichtigen Teilstudiums betreiben oder auch eine private Hochschule besuchen, an der man meist ohne Aufnahmeprüfung zugelassen wird.
Bewerbungsfrist
Bewerbungen ausländischer Studierender müssen über die polnische Botschaft erfolgen. Für Studierende endet die Bewerbungsfrist am 1. Juni, für Graduierte am 31. Januar eines Jahres. Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen erhält man beim Nationalen Ministerium für Bildung und Sport:
- www.menis.gov.pl (pdf-Datei)
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www.menis.gov.pl
Weitere Informationen gibt es bei polnischen Botschaft: www.botschaft-polen.de - Bildungswesen
