Umfrage Arbeitsverträge

In geregelten Verhältnissen?

Pacta sunt servanda - Verträge müssen eingehalten werden. Wie sieht Ihr Arbeitsvertrag aus? Darüber sprachen elf Alumni in einer Umfrage von e-fellows.net. Die meisten von ihnen haben standardisierte Verträge, die Sicherheit bringen, doch wenig Verhandlungsspiel- raum lassen. Wirklich bis ins Detail geregelt sind Aufgaben bei den wenigsten.

Drum prüfe, wer sich, zumindest eine Zeit lang, binde – so denken viele Arbeitnehmer. Und prüfen können sie gerne, zu verhandeln gibt es letztlich wenig. Sechs der elf Umfrageteilnehmer meinten, dass sie in "geregelten Verhältnissen" arbeiten mit Standardverträgen ohne Möglichkeit zur Nachverhandlung vor der Unterschrift. Einer meint sogar, dass sein Chef gar nicht verhandle. Nur vier gaben an, beim Jobantritt zumindest ein wenig verhandelt haben zu können.

Feste Verträge, lockere Regeln
Das ist wenig verwunderlich, befinden sich doch acht der elf Umfrageteilnehmer in einem Arbeitsverhältnis eines unselbstständigen Arbeitnehmers, wie es so schön heißt. Die anderen drei arbeiten sogar nach einem Tarifvertrag. Überraschend aber ist das Ergebnis der Frage: Sind Aufgabenbeschreibung, Position und Juristisches klar geregelt? Gerade mal zwei sagen, dass alle Aufgaben klar geregelt seien. Weitere zwei meinen, dass ihr Vertrag die meisten Aufgaben regelt. Vier der Befragten sagen aber: "Mein Arbeitsvertrag regelt nichts oder fast nichts." Und weitere drei konstatieren: "Mein Arbeitsvertrag ist nicht so wichtig für meinen Berufsalltag." Fazit: Obwohl acht von elf ausgehandelte Arbeitsverträge haben, die restlichen drei sogar einen Tarifvertrag, so meinen doch sieben, dass ihre Verträge nicht ihre wirkliche Tätigkeit widerspiegeln.

Arbeitgeber wollen Spielräume
Die Bredouille vieler Arbeitgeber fasst ein Alumnus zusammen. Bei der Frage, was ihm als Arbeitgeber an einem Vertrag mit einem Angestellten am wichtigsten ist, meint er: "Dass mein Arbeitnehmer zufrieden und motiviert ist, ich aber auch möglichst viele Spielräume habe, den Mitarbeiter je nach Bedarf einzusetzen."

Aufgaben ändern sich - geringfügig
"Wie sehr hat sich Ihr Aufgabengebiet bei gleichbleibendem Vertrag nach einem Jahr und mehr verändert?" Nur einer antwortet hier mit "gar nicht". Bei den meisten haben sich die Aufgaben verändert, wenn auch nur geringfügig. Bei vielen Alumni hat sich bis zu einem Viertel der Aufgaben geändert. Und nur ein einziger sagt, dass er zu mehr als 50 Prozent neue Aufgaben übernommen habe.

Weihnachtsgeld häufigster Bonus
Arbeitgeber locken gerne mit Boni und Gratifikationen. Wie sieht es bei den Alumni aus? Vier von zehn Teilnehmern können sich über Weihnachtsgeld freuen. Weitere drei bekommen einen Bonus nach Leistung. Zwei bekommen gar keine Zusatzleistungen. Auch das Thema Investivlohn ist noch kein großes. Doch immerhin zwei sind am Gewinn ihres Unternehmens beteiligt.

Der menschliche Faktor bleibt entscheidend
Ein Vertrag kann niemals alles regeln – und schon gar nicht den Faktor "Menschlichkeit" ersetzen. Und vielleicht ist das auch gut so, wie ein Teilnehmer abschließend zusammenfasst: "(...) Ich denke, man kann nicht jeden Kleinkram im Vertrag regeln. Ein gutes Verhältnis zum Chef, der mit einem offen und ehrlich über die aktuelle Situation redet und einen für gute Arbeit von alleine belohnt, ist viel mehr wert." Und ein weiterer bringt die Vertragsträume der arbeitenden Bevölkerung in eine Formel: "Gutes Grundgehalt + Weihnachtsgeld + Urlaubsgeld + geregelte Arbeitszeit + Überstundenregelung + Möglichkeit, intern zu wechseln." Das wäre ein geradezu paradiesisches Arbeitsleben.

Literaturtipp

Stephanie Kaufmann: Fallen und Irrtümer im Arbeitsrecht, Oktober 2006

Stephanie Kaufmann: Fallen und Irrtümer im Arbeitsrecht. Von der Einstellung bis zur Kündigung. Mit den besten Expertentipps für die Praxis. AGG: Rechtssicher handeln, Fehler vermeiden. Auf CD-ROM: Textbausteine, Muster, Gesetze. (Broschiert), Haufe, Oktober 2006, 199 Seiten.
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